Neue strammere Fischausfuhr-Regeln

  • Okay, damit kann ich leben. Mir tun nur die Angler leid, die über viele Jahre zu kleineren Vermietern gefahren sind, da teilweise freundschaftliche Verbindungen aufgebaut haben, und nun gar nichts mehr ausführen dürfen, sofern der Vermieter sich nicht registrieren lässt.
    Ganz zu schweigen von den Leuten, die mit dem Wohnmobil durch Norwegen reisen und einfach nur 2-3 kg mitnehmen.


    Was ist denn mit den ausländischen Hüttenbesitzern? Davon gibts ja auch ein paar. Die dürften dann ja auch keinen Fisch mehr mit nach Hause nehmen... Ziemlich streng das Ganze, und den Schmuggel, die schwarzen Schafe, wird man damit auch nicht aus der Welt schaffen.


    Wohnmobil sollte gehen, da sich Campingplätze ja auch registrieren können.
    Eng wird es für die nicht registrierten Hütten, da gebe ich Dir Recht.


    VG

  • Dieser Beitrag von Alfred aus dem Jahr 2017 ist aber ein Glied zu den Beitrag den Alfred am 09.07. d.J. hier eingestellt hat.



    Leider finde ich bei den neuen Artikel von „nrk“ kein Datum.


    Ich lese nur: „Veröffentlicht gestern um 19:23 Uhr Aktualisiert vor 24 Minuten“.



    Bjørn Tore Zahl
    , der Geschäftsführer am Saltstraumen meint (siege Artikel) :
    [FONT=&amp]
    „Eine Verschiebung des Kilogrammlimits von 20 auf 18 Kilo wird weniger Touristen dazu bringen, nach Norwegen zu reisen, glaubt er.[/FONT]
    [FONT=&amp]- Zwanzig Kilo waren schon klein. Es fasst ungefähr 46 Portionen. Wenn man es in eine vierköpfige Familie aufteilt, bekommt man kaum 12 Abendessen, …“.

    [/FONT]Bjørn Tore Zahl -> man findet ihn bei Facebook

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • Lt. den letzten beiden Sätzen können Filets ausgeführt werden.


    Hab ich jetzt auch gesehen......man hätte das freilich besser platzieren können als ganz unten denn wer sich auf den Abschnitt "Nytt regelverk....." konzentriert sieht das nicht und schon ist die Verwirrung groß.
    Was hat sich also geändert?Fast nichts,großes Theater wegen 2kg und wer fährt schon mehr als 2x im Jahr......eher wenige und das Gäste nicht registrierter Betriebe nichts ausführen dürfen.....naja.....was steckt da wohl dahinter........:ZUNGERAUS:#zwinker2*[h=3]
    [/h]

  • Ich tippe mal, wenn das Direktorat erstmal genug genervte Rückfragen
    bekommen hat, wird man einen " lesefreundlicheren " Text bestellen.
    Nervig, was die Behördenmenschen manchmal so an Text produzieren.


    Amtsdeutsch, pardon Amtsnorwegisch. Jap, harren wir der endgültigen, verständlicheren Formulierungen und gut ist es.
    Wenn es Norwegen letztendlich nur um Unterbindung des Schmuggels gehen würde, dann würden vermutlich wesentlich strengere
    Maßnahmen bei erwischten Personen für größeres Abschreckungspotential sorgen. Sind im Zuge dieser Änderungen auch
    Änderungen hinsichtlich der Bestrafungen vorgenommen worden ? Ich habe niemals darüber gelesen, inwieweit die Gastgeber
    dieser Schmuggler in Regress genommen wurden.
    Ich sehe die Änderung von 20kg auf 18kg für registrierte Betriebe und 0kg für nicht registrierte Betriebe als einen Kompromiss
    gegenüber der Fischereiindustrie.
    Wie gesagt, harren wir den verständlicheren Formulierungen.

  • Seit heute nun auch auf der Seite des Fiskeridirektoratet:
    https://www.fiskeridir.no/Yrke…de-J-meldinger/J-119-2020


    Kurzfassung der Übersetzung:


    Grundsatz: Keine Ausfuhr von Fisch/ - erzeugnisse


    ABER DOCH ERLAUBT, WENN:


    Fisch einschließlich der verarbeiteten Erzeugnisse, einschließlich des Fischfilets, nachgewiesernermaßen bei einem registrierten Tourismusfischereibetrieb gefangen wurde
    dann 18 kg Ausfuhr erlaubt
    das zweimal im Jahr


    In Norwegen gekaufte Erzeugnisse nicht enthalten, wenn ein akzeptierter gültiger Nachweis über den Kauf von einem registrierten Händler vorgelegt werden kann

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