Zitatund gerade du mucki bist ein paragrafenreiter vor dem herrn!
ich glaube, wenn es nach dir ginge, würde jeder, bevor er an einem angeltag die rute auswerfen darf, mindestens einmal die fischereischeinprüfung wiederholen dürfen
Tja, lieber Bernd, da bist du aber mal ganz falsch gewickelt, zumindest was die "Paragrafenreiterei" anbelangt
Wenn es nach mir ginge, könnte ich da liebend gerne darauf verzichten.
Wie aber viele der Argumentationen zeigen, auch hier im Forum, ist das nicht möglich.
Ohne Regularien geht es bei der Spezies Mensch offensichtlich nicht.
Was die Fischereischeinprüfung anbelangt, hast du schon eher Recht. Dabei geht es mir aber weniger um die rechtliche Absolution für den Fischer, als eher um die Schulung über den Fisch, seinen Fang, vor allem aber um seine Lebensumstände.
Denn genau hier mangelt es den meisten.
ZitatAlles anzeigenWir alle angeln ständig auf Fische die in der Laichvorbereitung sind und das im Süß und Salzwasser.
Ich könnte hier eine ganze Liste an Beispielen bringen.
Und überlegt mal, wann ist ein Fisch ein Laichfisch ?
Wenn er den Laich ausgereift hat oder wenn er beginnt den Laich zu bilden?
Bleiben wir mal bei dem Dorsch, es gibt merere Stämme in der westlichen Ostsee die alle unterschidliche Laichzeiten haben.
Wenn ihr alle mal zuende denkt,würdet ihr zu dem Schluss kommen, das wir nicht mehr in der Ostsee auf Dorsch angeln dürften.
Solche Argumentationen versteh ich gar nicht.
Wer so argumentiert hat nichts begriffen.
Wenn ich es auf die Spitze treiben will, dann ist jeder Fisch zu jeder Zeit seines Lebens ein Laichfisch, und jeder Fisch der zu jeder Zeit seines Lebens getötet wird, kann nicht mehr am Reproduktionsprozess teilnehmen.
So gesehen haben die recht die dann sagen wir dürfen gar nicht mehr angeln.
Das ist aber genau genommen großer Quatsch.
Ein Laichfisch ist ein Fisch der zum einen das fortpflanzungsfähige Alter erreicht hat und eben kurz vor bzw. kurz nach dem natürlichen Laichzeitpunkt steht.
(Ein aufsteigender Lachs ist noch lange kein Laichfisch nur weil er zum laichen in seinen Geburtsfluss aufsteigt. Die eigentliche Laichreife und der Laichtermin liegen etliche Monate später, abhängig von der Rasse und geographischen wie klimatischen Bedingungen.)
Das der Dorsch unterschiedliche Laichtermine in der Ostsee hat, ist ja bekannt.
So haben auch Süsswasserfische unterschiedlich Laichtermine, je nach dem wo sie vorkommen.
Diese Laichzeiten und auch unerschiedlichen Laichgebiete gilt es, ähnlich wie auf dem Festland, zu schützen und zwar unabhängig von dem, wer fischt. Dies muß für Profis genauso gelten, wie für den einfachen Angler.
Dann hat eben der Dorsch in der östlichen Ostsee eine andere Schutzzeit als in der westlichen. Dies festzulegen dürfte ja wohl nicht so schwer sein.
Gleiches gilt natürlich für die Mindestlängen, sprich Schonmaße. Als Beispiel für eine Gebietsfestlegung mag die norwegische Regelung südlich und nördlich des 64°Breitengrades für Dorsch gelten.
Und noch was zum Vergleich Dorsch Hering in Bezug auf Laichfisch.
Natürlich ist es nicht OK wenn man auf laichreife Heringe fischt.
Es ist aber ein gewaltiger Unterschied ob ich auf Massenfisch wie Hering oder im Süsswasser auf Rotaugen fische, die auch keiner Schonzeit unterliegen, oder ob ich auf bedrohte Fischarten oder weniger zahlreich vorkommende Fischarten fische.
Hier muß zwingend eine Schonzeit und Schonmaß eingerichtet werden.