Hier mal meine Sicht der Dinge:
Da es hier auch um Vorschläge ging wie eine sinnvolle Regelung in Zukunft für die Touristenfischerei aussehen könnte hierzu mal meine Gedanken.Ich werde mich dazu nicht in der Anhörung äussern.Gedanken/Anregungen dürfen davon aber gern von jemanden aufgegriffen werden,der sich vernünftig in norwegisch audrücken kann.
1.Ich finde es nicht richtig das nur Touristen Fisch ausführen sollten die in einem registriertem Betrieb Urlaub machen.
Die Registrierung hat nichts mit guter Angler vs. böser Angler zu tun.Ich behaupte einfach mal die meisten Schmuggler starten aus registrierten Betrieben(checken aber "schwarz" da ein),da dort zumeist die Infrastruktur wie gemacht dafür ist.
Gerade Individualurlauber (Wohnmobil,Backpacker,Camper,Touristen bei Kleinstvermietern,etc.)sind oft diejenigen die nicht nur im Urlaub angeln,sonder auch mit anderen vielseitigen Aktivitäten ihren Urlaub bestreiten.
Ich wäre dafür das jeder ausländische Angler für das Angelerlebnis Norwegen eine Fischereiabgabe bezahlt.Diese gibts ja schon fürs Süßwasser(glaube unter 300 Nok) und ich würde selbige jährliche Abgabe halt für Salz-und Süsswasser verlangen.
Bezwecken möchte ich damit das derjenige,der etwas gegen diese Gebühr hat,am besten gleich zu Hause bleibt und von denjenigen die das Bezahlen der ein oder andere sich halt dann auch mal Karten zusätzlich fürs Süßwasser kauft und nicht jeden Tag auf dem Meer angelt.
Das würde natürlich zusätzliche Einnahmen bringen und dieses könnte zusätzlich für Forschung,Aufzuchtprogramme,Fischereiwirtschaft genutzt werden.
2.Die Ausfuhr von ganzen Fischen halte ich schlichtweg für kaum umsetzbar und würde gerade Betrieben die sich nur auf Meeresangeltourismus spezialisiert haben die Existenzgrundlage rauben.
Dazu muss ich anmerken das ich für die Zukunft Neugründungen/Neubauten solcher Betriebe nicht zulassen würde.
3.Ich würde die Ausfuhrbestimmungen trotzdem etwas verschärfen.In Betrieben die nicht registriert sind würde ich 7,5 Kg als freie Ausfuhrmenge festsetzen und in registrierten 15 kg.Weiterhin sollte die Möglichkeit bestehen noch zusätzlich 5 kg aufzustocken.
Dazu könnte man halt das ähnlich regeln wie mit der Zollapp.
Ich kaufe mir über diese App die Fischereiabgabe,sollte ich Fisch ausführen muss ich die Menge der Ausfuhr je Fischart melden und wenn ich die Freimenge überschreite halt für Summe xxx Nok/kg vor der Ausfuhr nachbezahlen.
Damit wüsste man in Zukunft zumindest effektiver wieviel kg Fisch wirklich ausgeführt werden.Zusätzlich würde durch die Möglichkeit der Aufstockung der Quote nochmals Geld einkommen.Die Anzahl der Angler wüsste man dann auch.
Dieses geht natürlich nur einher mit mehr Kontrollen bei der Ausfuhr,das reguliert meiner Meinung nach die Ausfuhrbestimmungen am Besten.Da müssen eigentlich selten Kisten ausgepackt und nachgewogen werden,dieses geschieht sicherlich nur in begründeten Verdachtsfällen.
Verstösse müssten auch härter bestraft werden,sprich Bussgelderhöhung,bei Straftatbestand könnte auch eine Fahrzeugbeschlagnahmung wirken,etc....