Einige Passagen des Blinker-Berichtes sind falsch:
Ich gehe davon aus, dass sich der Begriff "Schwarzangler" auf Personen bezieht,
die ohne Berechtigung in/an einem Gewässer angeln.
(Dabei reicht es übrigens schon, eine angelfertig montierte Rute mit sich zu führen).
Ob "Fischwilderei" oder "Fischdiebstahl" (ja, es gibt Unterschiede),
beides ist eine Straftat und beim Umgang mit Straftätern greift die StPO.
§ 127 Abs. 1 StPO lässt eine Festnahme durch jedermann ohne Polizei und Gerichtsbeschluss zu.
Nun gut, ob man dies tut, muss man aus der persönlichen und örtlichen Lage entscheiden.
(siehe Hoddel)
Der zitierte "ehemalige Fischereiaufseher" weiß nicht, was alles unter dem Schlagwort
"Schwarzangler" geführt wird...
Wenn ich keinen gummierten Kescher mit mir führe,
bin ich jedenfalls kein Schwarzangler und werde sicher auch in keiner
amtlichen Statistik gezählt werden.
LG
Heiko