Da bin ich ja froh dass ich in einem kleinen bayrischen Fischereiverein bin.
Da läuft alles einfach einfacher
O du mein schönes Bayernland
Habe ich im Internetz gefunden:ablach:
"Streng genommen sind in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern an allen gesetzlichen Feiertagen Tanzveranstaltungen untersagt. Da Biertrinken erlaubt ist, darf man dafür nach Herzenslust torkeln. Den Unterschied kann ein Ordnungshüter (zumindest bei manchen modernen Tänzen) wahrscheinlich eh nicht genau feststellen.":p:D