Neue strammere Fischausfuhr-Regeln

  • 95 % ... ja und der Zitronenfalter faltet Zitronen...
    Die norwegische Regierung hat sich schon etwas dabei gedacht, dass sie will, dass sich auch alle Kleinvermieter registrieren lassen.


    Bernd

  • Mehraufwand ist es für den Angler, auch wenn nur ein oder zwi Papiere ausgefüllt werden müssen.
    Das kann aber gern in Kauf genommen werden.
    Der Vermieter stellt nur die "Formulare".


    Diese schreckliche Erfassung über ein EDV-Programm ist abgeschafft worden.
    Das war sehr nervig und für PC-Dino's kaum bis gar nicht zu bewältigen.


    Genau dieser Apekt wurde bislang noch nirgends zitiert:
    Müssen Fanglisten (für bestimmte Fischarten) geführt werden ?


    Leider muss ich zugeben, dass ich dieses Gezerre seitens des fiskedirektorates
    nur noch lächerlich finde.


    Vielleicht sollte man, norgeamtssprachengemäß, das fd umbenennen in
    fiskeverbuddirektorat.


    Ich meinerseits hab jetzt zum Boykott aufgerufen:
    bei uns gibt es keinen Räucherlachs mehr, der aus
    norwegischen Anlagen kommt.
    Ist kleinlich, gibt dem Ego aber ein gutes Gefühl !
    Punkt !



    Ich hab noch eine "Vermietungs-Variante":
    Man wohnt privat und mietet sich beim registrierten Betrieb ein Boot.


    Was gilt dann ?



    LG Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,

    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • Die Frage nach Wohnmobilreisenden und Hyttenbesitzern ist durchaus berechtigt. Wenn du eine Aktivbox im Fahrzeug hast, passen da vielleicht 5-8 kg rein.
    Ein paar Makrelen fürs Grillen zuhause sind dann schon Schmuggel???


    Das wäre schon hart....

  • Ich hab noch eine "Vermietungs-Variante":
    Man wohnt privat und mietet sich beim registrierten Betrieb ein Boot.


    Was gilt dann ?


    LG Heiko


    Dann darfst du nächstes Jahr 18kg Fischfilet mit nach Hause nehmen !!


    Du hast deine Angelei in einem "registrierten" Betrieb ausgeübt.
    Da spielt es keine Rolle, ob der nun nur das Haus, oder das Boot oder eben alles vermietet !!

  • Die Frage nach Wohnmobilreisenden und Hyttenbesitzern ist durchaus berechtigt. Wenn du eine Aktivbox im Fahrzeug hast, passen da vielleicht 5-8 kg rein.
    Ein paar Makrelen fürs Grillen zuhause sind dann schon Schmuggel???
    ....


    Das wäre in der Tat Fischschmuggel !
    Nämlich 5 bis 8kg !


    Wegen so´n paar Makrelen würde ich da bestimmt nix riskieren.
    Die kann man auch hier in Deutschland fangen.
    Oder sogar käuflich erwerben !! *rolleyes*

  • zum Thema und zum Thema Fangstatistik schreibt ein Ferienhausvermittler folgendes:


    Abdem 01.01.2021 ändern sich die Vorschriften erneut. Das„Fiskeridirektoratet“ hat beschlossen, dass Touristen, diemindestens 7 Tage in Norwegen Urlaub machen und bei einemregistrierten Betrieb wohnen, maximal zweimal pro Jahr 18 kg Fischoder Fischprodukte aus Norwegen ausführen dürfen. Diese Mengegilt pro Person, die bei einem registrierten Eigentümer Urlaubmacht. Der Eigentümer stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.Touristen, die bei einem nicht registrierten norwegischen EigentümerUrlaub machen, dürfen keinen Fisch aus Norwegen ausführen! BeiZuwiderhandlungen drohen hohe Strafen von 8000 NOK + 200 NOK pro kgFisch!
    VomGast wird ebenfalls eine aktive Mitarbeit erwartet. Er istverpflichtet eine Fangstatistik zu führen, in der die folgenden 5Fischarten erfasst werden: Seelachs, Rotbarsch, Dorsch, Steinbeißer,Heilbutt. Die festgelegte Mindestgröße für verschiedene Fischartenist einzuhalten.
    Einmal im Monat werden dann die gesammeltenDaten der Fangmengen von den norwegischen Hauseigentümern gemeldet.So kann das „Fiskeridirektoratet“ sich u.a. einen Überblick überdie Fischbestände verschaffen. Es ist nicht erlaubt mit Reusen,Netzen oder Scherbrettern zu fischen.

  • zum Thema und zum Thema Fangstatistik schreibt ein Ferienhausvermittler folgendes:


    Abdem 01.01.2021 ändern sich die Vorschriften erneut. Das„Fiskeridirektoratet“ hat beschlossen, dass Touristen, diemindestens 7 Tage in Norwegen Urlaub machen und bei einemregistrierten Betrieb wohnen, maximal zweimal pro Jahr 18 kg Fischoder Fischprodukte aus Norwegen ausführen dürfen. Diese Mengegilt pro Person, die bei einem registrierten Eigentümer Urlaubmacht. Der Eigentümer stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.Touristen, die bei einem nicht registrierten norwegischen EigentümerUrlaub machen, dürfen keinen Fisch aus Norwegen ausführen! BeiZuwiderhandlungen drohen hohe Strafen von 8000 NOK + 200 NOK pro kgFisch!
    VomGast wird ebenfalls eine aktive Mitarbeit erwartet. Er istverpflichtet eine Fangstatistik zu führen, in der die folgenden 5Fischarten erfasst werden: Seelachs, Rotbarsch, Dorsch, Steinbeißer,Heilbutt. Die festgelegte Mindestgröße für verschiedene Fischartenist einzuhalten.
    Einmal im Monat werden dann die gesammeltenDaten der Fangmengen von den norwegischen Hauseigentümern gemeldet.So kann das „Fiskeridirektoratet“ sich u.a. einen Überblick überdie Fischbestände verschaffen. Es ist nicht erlaubt mit Reusen,Netzen oder Scherbrettern zu fischen.


    Was ist daran neu?


    Das steht doch schon lange fest und wurde hier schon diskutiert.


    Beste Grüße und bleibt gesund
    Axel

  • Schön, dass ein Ferienhausvermittler so offen (und zeitnah)
    seine Interessenten informiert.


    Neu ist für mich die Strafandrohung.
    Das ist jetzt mal ne Ansage mit Aussagewert.


    LG Heiko :)


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