Corona und Norwegenreise

  • ... ich hoffe auch das es so ist aber man denkt sich ja so vieles aus im moment .. die fähren möchten auch wenn man geimpft ist einen negativen test .. also bleibt eigentlich nimanden der test erspart .. eigentlich sollte man alles einkalkulieren .. mal sehen was am montag passiert und ob die bedingungen dann nochmals konkret veröffentlicht werden und ab wann das dann gültig ist.

  • Hallo
    Bei aller Vorfreude, ich habe gerade gelesen das die Region Adger und Rogaland ab 04.07.als Risikogebiet eingestuft wird (epidemiologische Lage)
    Bedeutet das Quarantäne bei Rückkehr. Ich hoffe ich bringe da nicht was durcheinander, wenn ja Entschuldigung. Hoddel das ist ja auch Dein Reiseziel.
    Gruß Martin

  • Hallo, ich möchte diese Probleme nochmals ansprechen, da es sehr viele Fragen aufwirft und der RKI Text für mich noch unverständlich ist. Südnorwegen und Rogaland ist ja von uns Deutschen ein beliebtes Reiseziel, ist diese Regelung neu entstanden. Da freut man sich das ab 5.7.vieles besser wird in Richtung Norden und dann die Unsicherheit bei der Rückkehr. Wenn noch jemand über diese Regelung Infos hat????? Ich habe mal probiert die digitale Anmeldung aufzurufen, geht gar nicht.
    Gruß Martin.

  • Das Auswärtige Amt hat hierzu klare Regelungen beschrieben:
    ...3. Neue einfache Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:
    Norwegen – die Provinzen Agder und Rogaland gelten nun als einfache Risikogebiete...



    • Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
    • Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
    • Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.


      Ich versteh das so, dass man sich bei der Rückkehr freitesten kann und nicht in Quarantäne muss, siehe Anstrich 2, Beendigung der Quarantäne.

  • Ich versteh das so, das ich gar nix machen muß !!
    Da vollständig geimpft ! :klatsch:



    • Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
    • Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden

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