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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
  2. Praktisches zum Angeln in Norwegen
  3. Sicherheit auf dem Meer

Hart ? Oder gerecht ? Oder beides ?

  • alfnie
  • 28. September 2018 um 18:31
  • alfnie
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    • 28. September 2018 um 18:31
    • #1

    https://www.nrk.no/sorlandet/batf…rsle-1.14227713

    Ein 67 Jahre alter Bootsführer fuhr im Mai ein Kajak an, in dem eine Frau sass.
    Der Frau wurde ein grosser Zeh amputiert und sie verbrachte den Sommer
    im Rollstuhl. Der Bootsführer wurde jetzt zu 16 Tagen Gefängnis ohne
    Bewährung verurteilt.

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

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    • 28. September 2018 um 19:08
    • #2

    Hey Alfred,

    die Frage ist berechtigt - weil niemand die wahren Umstände kennt.
    Über das Strafmaß erlaube ich mir deshalb kein Urteil.

    Bei Ententeich hätte der Bootsführer die Kajakfahrerin erkennen können, aber was ist bei z.B. 0,5m Welle ?
    Hier ist das Kajak samt Inhalt nur (geschätzt) ca. 40cm oberhalb der Wasserlinie.

    Wir haben u.a. im Sognefjord Kajakfahrer gesehen - die offensichtlich wussten, was sie tun - wo wir Landratten mit dem Boot nicht mehr raus wollten...*rolleyes*

    LG

    der Rolfe und die Sandra

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    • 28. September 2018 um 20:30
    • #3

    Ich bin eindeutig für ZU hart!
    Ich kenne die genauen Umstände des Unglücks auch nicht, habe schon so manches Mal Kajakpaddler in der Dämmerung und auch im Dunklen auf See, Fjord oder Sund gesehen und das ganz ohne Beleuchtung (die Paddler)! Die Typen siehst du nicht mal auf dem Radar! Aber das ist das Gleiche wie mit den Radlern in DE. Sie sind die "armen Schwachen"!

    Torsten

    https://wicked-horizon.com/

  • Rapeda
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    • 29. September 2018 um 11:33
    • #4

    Na Torsten, dann schau mal das hier: https://www.nrk.no/sorlandet/batf…kken-1.14058623

    "Midtbø padlet i en oransje kajakk. Den burde være godt synlig på rolig sjø, slik det var på fredag"

    Nur weil andernorts gelegentlich leichtsinnige Paddler unterwegs sind, ist es doch nicht in Ordnung, hier ein gut sichtbares Boot unterzupflügen.

    !6 Tage Knast vergehen, die gesundheitlichen, möglicherweise auch psych. Schäden bleiben. Zum Glück für die Beteiligten ist nicht noch Schlimmeres passiert!

    Signatur???

  • alfnie
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    • 29. September 2018 um 11:43
    • #5

    " ... kam mit hoher Geschwindigkeit auf mich zu ... "

    ( im Schärengarten bei Grimstad, wo wohl auch das 5 Knoten-Backlimit
    gilt )

    Jetzt verstehe ich die etwas heftige Reaktion des Gerichts

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

  • Jürgen Chosz
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    • 29. September 2018 um 19:56
    • #6

    Alfnie, ich kenne mich mit der norwegischen Gesetzgebung ja nun nicht aus. wie sieht es bei euch mit Verlust großer Zeh,Schmerzensgeld Krankenhauskosten Verdienstausfall ectra aus,wenn der Verursacher das alles auch noch zahlen muß finde ich die 16 Tage OK,aber nur dann!!

    Wenn es interessiert

    Plattfischangeln in Norwegen

    Norwegen ist viel mehr als nur Fische fangen.....

    Norwegen ist meine zweite Heimat:wave:

  • alfnie
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    • 29. September 2018 um 21:14
    • #7

    Wie die zivilrechtliche Seite aussieht, wird nirgends erwähnt.
    Falls die Frau den Verursacher auf Schäden ect. verklagt,
    kann das bös-bös teuer werden, selbst wenn er versichert sein
    sollte.

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

  • Angel-Ralle
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    • 1. Oktober 2018 um 18:07
    • #8

    Ich sehe die Sache anders!
    Wenn sich jemand auf´s Meer begibt, ist er verpflichtet, die Gefahren und Risiken abzuschätzen und entsprechende Vorsichtmaßregeln zu treffen. Da ich ein paar Jahre zur See war, denke ich da sehr restriktiv!!!
    Je kleiner die Silhouette, desto mehr Vorsichtsmaßnahmen sind notweidig!

    Eine kleine Silhouette führt, schlußendlich, zu " nicht Erkennbarkeit bei Wellengang!

    Wenn dann noch ein unaufmerksamer Bootsführer eines Motorbootes hinzukommt, ist das Unglück schon geschehen!

    Daher muss(!!!) jeder auf See dafür Sorge tragen, das seine Person wahrgenommen und in sicherer Entfernung erkannt werden kann.
    nmM hat hier wieder die "westliche Selbstfindungs-Ideologie" ein Opfer gehabt!

    Warum muss man in einem wahrscheinlich eh fragilem "sot-Kajak" im schaukeligen Meer unterwegs sein, warum führt man keine Lichter gem. internationaler Seefahrtstregeln???
    Irgendwann kommen die Kajak-Fahrer auf den gleichen Rechtsstand wie in GoG die Fahrradfahrer - ich bin der schwächste Verkehrsteilnehmer und habe immer Vorrang
    - ob das aber auch der >Kapitän eines Tankers, eines Kreuzfahrers oder "nur" eines Fiscxherbootes weiß?
    Ich möchte es nicht erleben, denn Gerichte sind zuweit weg vom gesunden Menschenverstand und huldigen auch den Wegen der " Selbstverwirklichung!! ;-((( vG Ralf

  • Rapeda
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    • 2. Oktober 2018 um 17:41
    • #9
    Zitat von Angel-Ralle

    Ich sehe die Sache anders!
    Wenn sich jemand auf´s Meer begibt, ist er verpflichtet, die Gefahren und Risiken abzuschätzen und entsprechende Vorsichtmaßregeln zu treffen. Da ich ein paar Jahre zur See war, denke ich da sehr restriktiv!!!

    Na dann werden deine Forderungen hoffentlich auch für die Seemannschaft des Motorbootführers gelten. Ein orangefarbenes Kajak bei guten Sichtverhältnissen vierkant überzukarren ist schon eine "Leistung" die ein Gericht kritisch würdigen sollte. Ich nehme an, einem kl. Angelkahn vor Anker wäre es nicht besser ergangen.
    Auch mal einen Gedanken wert- Kajakfahrer waren bekanntermaßen weit früher auf dem Meer unterwegs als es überhaupt Motorboote gab. Ist schon eine merkwürdige Art, ihnen das Recht dazu streitig zu machen um Vollgasdeppen den Weg freizuräumen.

    Zu deiner Frage, die Lichterführung betreffend- dazu wird in derSeeschifffahrtsstraßenordnung folgendes gesagt: a) Zwischen Sonnenuntergang (SU) und Sonnenaufgang (SA), aber auch bei verminderter Sicht (z.B. Nebel), muss ein Kajak mindestens ein vom BSH zugelassenes, fest angebrachtes weißes Rundumlicht (mit einer 25 Watt-Birne) führen, das über den ganzen Horizont sichtbar ist und eine Mindesttragweite von 2 sm hat. (KVR 20; SeeSchStrO § 8 (1), § 10 (2))

    b) Verfügt ein Kanute nicht über ein solches Licht, sollte er auf den Fall vorbereitet sein, dass er auf Grund eines Notstandes in die Dunkelheit geraten kann, d.h. er hat ein weißes Licht ständig (d.h. auch bei Tagestouren) gebrauchsfertig mitzuführen (z.B. wasserdichte Taschenlampe) und bei Kollisionsgefahr rechtzeitig zu zeigen. (SeeSchStrO § 10 (3) und § 9 (1))

    Wer sich daran hält, ist also auch von den anderen Verkehrsteilnehmern entsprechend der gesetzl. Bestimmungen zu respektieren- meine Meinung!

    Gruß, Ralph

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