ZitatBei dem Messengerdienst WhatsApp mussten Nutzer zuletzt mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen bestätigen, dass sie die Kontakt-Informationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das lässt sich so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.
Hier der ganze Text:
https://www.ndr.de/nachrichten/ni…s,conti412.html
Hoddel