Moin, ich denke hier hat nugget102 Recht ! Ich gehe mit meinen Kunden ein Vertrag ein und wenn ich etwas von dritter Hand bekomme und es weiterreiche bleibe ich für den Kunden der Ansprechpartner. Einfaches Beispiel, ist mein Fernseher kaputt gehe ich zum Händler und bin nicht verpflichtet mich direkt an den Hersteller zu wenden. Ich gehe eine Vertrag mit X ein und da ist es völlig egal wenn X an Y den Auftrag weiter reicht, für mich bleibt X der Vertragspartner und wie es dann X und Y klären ist für mich uninteressant. Wenn ich unzufriedene Kunden an mein "Subunternehmen" weiter leiten könnte, die für mich technische Arbeiten erledigen würde es meinen Job sehr erleichtern. Aber leider muß ich in erster Linie für alle Fehler gerade stehen und hole es mir aber dann bei Bedarf von meinem " Subunternehmen " zurück. Gruß Peter
ADAC gerufen nun ist mein Auto kaputt
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Ich glaube hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt. Der ADAC ist ein Verein und dem Mitglied dieses Vereins wird geholfen.
Das ist keine Geschäftstätigkeit im Sinne eines Unternehmens.
Der Verein ADAC beauftragt Unternehmen, um bestimmte Leistungen entsprechend der Satzung des Unternehmens ausführen zu lassen.
In diesem Fall Abschleppleistungen.
Das Mitglied geht mit diesem Unternehmen einen Vertrag über diese Leistung schriftlich ein, in dem Es das Unternehmen beauftragt sein Fahrzeug zur nächsten Werkstatt abzuschleppen.
Soweit der vertragliche Teil.
Um sicherzustellen, daß die Leistungen entsprechend der Satzung des ADAC ausgeführt werden, hat der ADAC Verträge mit Unternehmen geschlossen.
Diese Verträge haben mit der eigentlichen Leistung des Unternehmens nichts zu tun.
Eine Mindestvoraussetzung, um einen Vertrag mit dem ADAC zu bekommen, ist der Abschluß einer Hakenlastversicherung.
Der geschilderte Fall wird rechtlich über die Hakenlastversicherung des Unternehmens abgewickelt.
Also der Ansprechpartner ist in diesem Fall nicht der ADAC, sondern das Unternehmen.Gruß
Max -
Ich hätte ja gern eine Aussage ob unser Freund eine Autorechtschutzversicherung hat.
Denn seine Frage „Kennt sich hier jemand mit irgendwelchen Transport rechten und Entschädigungen aus.“ beantwortet ihn ein jeder Anwalt sofort.
Und wenn eine Deckung da ist, wird bei entsprechender Vollmacht ein RA sofort tätig. -
Moin..
Hier mal kurz paar neue Infos..KFZ Rechtschutz hab ich beim ADAC..
Hilft leider nicht wirklich..
Die letzte Auskunft vom ADAC, man müsse nicht einmal die Reparatur für das Auto bezahlen, sondern nur die Differenz von dem Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden zu dem jetzigen ist Zustand. .Das regelt das Transportrecht Paragraph 429 /430
Weiter steht mir nichts zu....
Wenn das alles hier nicht so traurig währe ,könnte ich das alles garnicht glauben.Das Gutachten ist leider auch noch nicht fertig weil es Probleme gibt das Fahrzeug richtig zu vermessen. ..
Ich hab noch überhaupt nicht erwähnt warum die Seilwinde sich wieder in Gang gesetzt hat...
Ich könnte da jetzt nen Quiz draus machen ,aber dazu fehlt mir gerade die gute Laune...
Hier die schnelle Antwort. ..
Der Fahrer hat sich auf die Fernbedienung gesetzt...😢Gruß Marko
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Ich werde das Gutachten noch abwarten und dann ab zum Anwalt. .😈
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Ich glaube hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt. Der ADAC ist ein Verein und dem Mitglied dieses Vereins wird geholfen.
Das ist keine Geschäftstätigkeit im Sinne eines Unternehmens.
Der Verein ADAC beauftragt Unternehmen, um bestimmte Leistungen entsprechend der Satzung des Unternehmens ausführen zu lassen.
In diesem Fall Abschleppleistungen.
Das Mitglied geht mit diesem Unternehmen einen Vertrag über diese Leistung schriftlich ein, in dem Es das Unternehmen beauftragt sein Fahrzeug zur nächsten Werkstatt abzuschleppen.
Soweit der vertragliche Teil.
Um sicherzustellen, daß die Leistungen entsprechend der Satzung des ADAC ausgeführt werden, hat der ADAC Verträge mit Unternehmen geschlossen.
Diese Verträge haben mit der eigentlichen Leistung des Unternehmens nichts zu tun.
Eine Mindestvoraussetzung, um einen Vertrag mit dem ADAC zu bekommen, ist der Abschluß einer Hakenlastversicherung.
Der geschilderte Fall wird rechtlich über die Hakenlastversicherung des Unternehmens abgewickelt.
Also der Ansprechpartner ist in diesem Fall nicht der ADAC, sondern das Unternehmen.Gruß
MaxMoin Super Idee, daß er zum Anwalt geht, da würde mich dann das Ergebnis interessieren !
ich bin immer noch anderer Meinung aber dein Einwand Unternehmen - Verein ist nicht ganz ohne. Im Fall des ADAC sind aber Unternehmensstrukturen vorhanden und der ADAC besitzt Tochterfirmen und ist an Firmen beteiligt daher nicht so einfach mit einem Sportverein vergleichbar, er ist weder Apfel noch Birne eher ein Bifel. Hier wird nicht einfach einem Mitglied geholfen, sondern du erhältst genau definierte Leistungen, für die du bezahlen mußt. Hast du nicht die Plusmitgliedschaft bleibst du im Ausland und auf bestimmten Kosten ( Hotel, Rückholung per Flieger ... ) sitzen. Du gehst hier einen genau definierten Vertrag mit festgelegten Leistungen ein. Die Gemeinnützigkeit erhält sich der ADAC über Sparten wie zB. der Luftrettung ansonsten ist der ADAC ein Unternehmen, daß sich an Unternehmensregeln halten muß. Wie oft erhält man denn Einladungen zur Jahresmitgliederversammlung - dazu mußt du erst mal einem Ortsverein beitreten, da reicht dann deine " Mitgliedschaft " nicht aus. Gruß Peter
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Ps : Es ging nicht darum wer zahlen muß - das ist das Unternehmen über seine Versicherung, sondern an wen man sich als Geschädigter zu wenden hat und da der Themenstarter bestimmt keine Abmachungen mit dem Abschleppunternehmen vereinbart hat, sind diese Beiden auch keine vertraglichen Partner und damit ist wieder der ADAC verantwortlich, der im Sinne seines Mitgliedes aktiv werden muß.
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Beim ADAC hat jedes "Mitglied" seinen Ansprüchen entsprechend einen anderen Beitrag zu bezahlen. Auch nach sehr langer "Mitgliedschaft" wurde ich noch nie zu einer Versammlung eingeladen. Bei diesem Verein hat ein Mitglied keine Möglichkeit ins Vereinsleben einzugreifen sondern nur die Pflicht zu zahlen. Eine Wahl hat man nur in der Auswahl der Versicherungs-Angebote.
Ein Verein im üblichen Sinn ist der ADAC auf keinen Fall, er war es vielleicht gaaaanz früher mal!In so einem Fall wie hier wäre ich neugierig darauf ob die Rechtschutzversicherung, die ich bei dem Verein abgeschlossen habe, mich gegen den Selben vertreten würde.....
Im vorliegenden Fall würde ich einen Rechtsanwalt der sich im §-Dschungel auskennt über das beste Vorgehen befragen.
Sonst kann man leicht durch den A.... eines Abschleppfahrers die A....-Karte ziehen. -
Stereodorsch
Ich kann Deinen Ärger verstehen, meine Frau hatte hier in Schweden (als Deutsche mit deutscher Versicherung) einen nicht selbst verursachten Unfall.
Über ein halbes Jahr habe ich mich mit nicht mehr zählbaren Mitarbeitern etlicher Versicherungen, Polizei und ADAC rumgeschlagen. Keiner ist für nix zuständig.
Gerade wenn es mal nicht um Standardfragen geht, sondern man wirklich Hilfe braucht, genau dann ist keiner zuständig.
...und leider betrifft es so fast alle Bereiche im Leben !mein Fazit: so wenig Geld wie möglich für Versicherungen und der gleichen ausgeben, denn am Ende zahlt man die Zeche doch selber !
... ich wünsch Dir viel Kraft
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Das kommt mir alles komisch vor.
Wenn ich den Schaden habe, lasse ich mir vom Gegner nichts erzählen da er gegensätzliche interessen zu mir hat.
Wie schon geschrieben, ich hätte gleich einen Anwaltermin gemacht und geklärt ob ich an irgendwas gebunden bin und ob ich Anspruch auf einen Mietwagen habe.
Wenn nicht wäre das Auto gleich in einer Vertrauenswerkstatt gelandet um da von enem Sachverständigen begutachtet zu werden dem die Werkstatt vertraut.
Das geht normalerweise sehr zügig.
Ich hätte nicht gewartet bis der Gegner sich bequemt was in die Wege zu leiten.
Und mit irgendwelchen Versicherungen herumschlagen musste ich mich bis jetzt auch nicht, weil alles der Anwalt erledigte.
Der weiß wer für was zuständig ist.
Deswegen habe ich ja Rechtschutz.Gruß
Waldemar
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