ADAC gerufen nun ist mein Auto kaputt

  • Der ADAC ist hier raus und so verhält er sich auch, nicht besonders schön für das Mitglied,aber für mich richtig. Ich denke, dass das Abschleppunternehmen zu 100% als Quasi "Auftragnehmer" in der Pflicht ist. Ob dieses anschließend Rechtsansprüche gegenüber dem ADAC geltend macht, kann dir völlig egel sein...dein Partner ist hier meiner Meinung nach ausschließlich das Abschleppunternehmen


    Genauso verhält sich das. Der Abschleppdienst ist ein eigenständiges Unternehmen, quasi ein Subunternehmer. An den hast du deine Ansprüche zu stellen.


    Ab zum Anwalt - Beauftragung eines GA ist ebenfalls Dein Part.
    Hab ich ähnlich durchgemacht.

  • sorry....................das ist nonsens.............


    zitat: die Rechtslage: "Ein Unternehmer haftet nach § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Kunden auch für Schäden, die von seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen bei der Ausführung des Auftrags verursacht werden." zitatende......


    der auftragnehmer ist der adac - mein vertragspartner - egal welchen subunternehmer er beauftragt...............


    zitat: Auch bei der Beauftragung eines Subunternehmers muss der Auftragnehmer als Generalunternehmer und Vertragspartner für den Schaden des Kunden einstehen. "Angestellte und Subunternehmer gelten als Erfüllungsgehilfen. zitatende......



    damit sollte wohl alles klar sein - wende dich an den adac und nimm einen und- /oder drohe mit einem anwalt


    marko, wie der adac seinen schaden mit dem subunternehmer reguliert, sollte nicht dein problem sein................#zwinker2*

  • falsch frank,


    der adac hat hier, auch wenn durch einen "erfüllungsgehilfen" gegen die obhutspflicht verstossen - scheixx egal ob fahrlässig oder gar grob fahrlässig..........
    ...........vergleichbar mit dem fall, dass dein auto auf dem hof deiner werkstatt des vertrauens beschädigt wird..........


    transportschaden ist hier eher eine ausrede - es ist ein vom auftragnehmer verursachter schaden..................ende

  • Der Auftragnehmer ist erstmal der ADAC, der Auftragnehmer für den Abtransport ist aber das Abschleppunternehmen (im Auftrag des ADAC)...und nu?...


    Beispiel:...wenn mein Vermieter den Schornsteinfeger zur Abgasuntersuchung der Etagenheizung beauftragt und mir dieser Mitarbeiter beim Ausführen des Auftrages einen Schaden zufügt, wird sich mein Vermieter schön raushalten, schließlich wird der Schornsteinfeger von meinem Vermieter für seine Arbeit bezahlt und steht als Auftragnehmer in der Haftung...Ende

  • Auftragnehmer ist aber der Schorni und damit Ausführender, genau wie letztendlich der Abschlepper und dieser hat den Schaden verursacht und genau deshalb sollte dieses Abschleppunternehmen auch versichert sein

    Grüße aus dem schönen Sachsen


    Frank

    xx#,

    4 Mal editiert, zuletzt von Toni ()

  • Ich hätte gleich einen Anwalt aufgesucht um mich beraten zu lassen.
    Es läuft alles meistens viel flüssiger wenn der Gegner weiß das er einem nichts vom Pferd erzählen kann und wenn er herumzickt dann eventuell zusätlich zum Schaden auch noch die Anwaltskosten zahlen muss.


    Gruß
    Waldemar

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