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ADAC gerufen nun ist mein Auto kaputt

  • Stereodorsch
  • 10. Februar 2016 um 19:01
  • Kai76
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    • 10. Februar 2016 um 20:55
    • #11
    Zitat von Toni

    Der ADAC ist hier raus und so verhält er sich auch, nicht besonders schön für das Mitglied,aber für mich richtig. Ich denke, dass das Abschleppunternehmen zu 100% als Quasi "Auftragnehmer" in der Pflicht ist. Ob dieses anschließend Rechtsansprüche gegenüber dem ADAC geltend macht, kann dir völlig egel sein...dein Partner ist hier meiner Meinung nach ausschließlich das Abschleppunternehmen

    Genauso verhält sich das. Der Abschleppdienst ist ein eigenständiges Unternehmen, quasi ein Subunternehmer. An den hast du deine Ansprüche zu stellen.

    Ab zum Anwalt - Beauftragung eines GA ist ebenfalls Dein Part.
    Hab ich ähnlich durchgemacht.

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    • 10. Februar 2016 um 21:05
    • #12

    sorry....................das ist nonsens.............

    zitat: die Rechtslage: "Ein Unternehmer haftet nach § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Kunden auch für Schäden, die von seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen bei der Ausführung des Auftrags verursacht werden." zitatende......

    der auftragnehmer ist der adac - mein vertragspartner - egal welchen subunternehmer er beauftragt...............

    zitat: Auch bei der Beauftragung eines Subunternehmers muss der Auftragnehmer als Generalunternehmer und Vertragspartner für den Schaden des Kunden einstehen. "Angestellte und Subunternehmer gelten als Erfüllungsgehilfen. zitatende......


    damit sollte wohl alles klar sein - wende dich an den adac und nimm einen und- /oder drohe mit einem anwalt

    marko, wie der adac seinen schaden mit dem subunternehmer reguliert, sollte nicht dein problem sein................#zwinker2*

    LG

    der Rolfe und die Sandra

    Einmal editiert, zuletzt von nugget102 (10. Februar 2016 um 21:16)

  • Toni
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    • 10. Februar 2016 um 21:17
    • #13

    ...und damit ist für den Betroffenen alles unklar...#zwinker2*

    Grüße aus dem schönen Sachsen

    Frank

    xx#,

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    • 10. Februar 2016 um 21:28
    • #14

    falsch frank,

    der adac hat hier, auch wenn durch einen "erfüllungsgehilfen" gegen die obhutspflicht verstossen - scheixx egal ob fahrlässig oder gar grob fahrlässig..........
    ...........vergleichbar mit dem fall, dass dein auto auf dem hof deiner werkstatt des vertrauens beschädigt wird..........

    transportschaden ist hier eher eine ausrede - es ist ein vom auftragnehmer verursachter schaden..................ende

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • Toni
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    • 10. Februar 2016 um 21:32
    • #15

    Der Auftragnehmer ist erstmal der ADAC, der Auftragnehmer für den Abtransport ist aber das Abschleppunternehmen (im Auftrag des ADAC)...und nu?...

    Beispiel:...wenn mein Vermieter den Schornsteinfeger zur Abgasuntersuchung der Etagenheizung beauftragt und mir dieser Mitarbeiter beim Ausführen des Auftrages einen Schaden zufügt, wird sich mein Vermieter schön raushalten, schließlich wird der Schornsteinfeger von meinem Vermieter für seine Arbeit bezahlt und steht als Auftragnehmer in der Haftung...Ende

    Grüße aus dem schönen Sachsen

    Frank

    xx#,

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    • 10. Februar 2016 um 21:49
    • #16

    frank, in allen ehren - eine komische rechtsauffassung..........auftraggeber ist hier - der vermieter...........:ZUNGERAUS:

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • Toni
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    • 10. Februar 2016 um 21:51
    • #17

    Auftragnehmer ist aber der Schorni und damit Ausführender, genau wie letztendlich der Abschlepper und dieser hat den Schaden verursacht und genau deshalb sollte dieses Abschleppunternehmen auch versichert sein

    Grüße aus dem schönen Sachsen

    Frank

    xx#,

    4 Mal editiert, zuletzt von Toni (10. Februar 2016 um 22:10)

  • Achim.M
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    • 10. Februar 2016 um 23:25
    • #18

    Hier mal auf die Schnelle etwas aus „Motor Talk“, Thema: „ADAC hat beim Bergen/Abschleppen mein Fahrzeug kaputt gemacht – Was tun?“.

    Und ich meine, im Netz findest Du auch weitere Beispiele.

    Ich hatte bei google eingegeben: “Schaden beim abschleppen ADAC“. Da kommen viele Seiten.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • walko
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    • 11. Februar 2016 um 00:09
    • #19

    Ich hätte gleich einen Anwalt aufgesucht um mich beraten zu lassen.
    Es läuft alles meistens viel flüssiger wenn der Gegner weiß das er einem nichts vom Pferd erzählen kann und wenn er herumzickt dann eventuell zusätlich zum Schaden auch noch die Anwaltskosten zahlen muss.

    Gruß
    Waldemar

  • Herbynor
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    • 11. Februar 2016 um 09:48
    • #20

    Hi walko,
    genau so ist es richtig, es dreht sich hier um einen Haftpflichtschaden, dann mus der Schädiger den Anwalt so wie so bezahlen, das ist auch meine Erfahrung.
    Gruß Herby

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