Der ADAC ist hier raus und so verhält er sich auch, nicht besonders schön für das Mitglied,aber für mich richtig. Ich denke, dass das Abschleppunternehmen zu 100% als Quasi "Auftragnehmer" in der Pflicht ist. Ob dieses anschließend Rechtsansprüche gegenüber dem ADAC geltend macht, kann dir völlig egel sein...dein Partner ist hier meiner Meinung nach ausschließlich das Abschleppunternehmen
Genauso verhält sich das. Der Abschleppdienst ist ein eigenständiges Unternehmen, quasi ein Subunternehmer. An den hast du deine Ansprüche zu stellen.
Ab zum Anwalt - Beauftragung eines GA ist ebenfalls Dein Part.
Hab ich ähnlich durchgemacht.