Heiko, in Verkehrsangelegenheiten können norwegische Behörden weder ausländische
Führerscheine beschlagnahmen, noch sie in zB Deutschland beschlagnehmen lassen,
weil dafür ganz schlicht die rechtliche Grundlage fehlt.
Der derzeitigen Rechtslage zufolge können norwegische Behörden kaum was anderes
machen, als Haftstrafen zu veranlassen und anwesende Kapitalgüter beschlagnahmen.
Ist ja nicht mal gesagt, dass der betroffene Germane seine Tage überhaupt jemals absitzen muss,
denn die Wartelisten sind lang und man verhandelt ja nicht umsonst über zusätzliche
Knast-Zimmer in ... Holland