Im Sommer kommt eine Freundin(14) von meiner Tochter mit uns in den Urlaub. Benötigen wir da eine schriftliche Genehmigung der Eltern für den
Zoll ? Oder gibt es sogar ein Formular dafür ?
Schriftliche Genehmigung ?
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Interessante Frage !
Ein von norwegischer Seite erforderliches Formular für diese Sachlage kann ich mir einfach nicht vorstellen ... andererseits können Juristen sich bestimmt durchaus Sachen vorstellen die ich mir überhaupt nicht vorstellen könnte.
Fakt ist, das Du ein Kind unter Deiner Obhut hast, das nicht von Deinem Fleisch und Blut ist. Und das nicht nur mal eben für 5 Minuten und im deutschen Rechtsraum - sondern für x Tage und im (juristischen) Ausland.
Das Du Dir darüber überhaupt Gedanken machst zeugt von Deinem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein und würde mich als Elternteil schon mal seeehr beruhigen. (Schwulstig ausgedrückt, ich weiss, aber wie sonst erklären?)
Ich an Deiner Stelle würde meine(n) Versicherung/Rechtsberater fragen, ob es da evtl. Haken und Ösen geben könnte und/oder mir zumindest von den Eltern des Kindes den schriftlichen Persil-Schein geben lassen. -
Im Sommer kommt eine Freundin(14) von meiner Tochter mit uns in den Urlaub. Benötigen wir da eine schriftliche Genehmigung der Eltern für den
Zoll ? Oder gibt es sogar ein Formular dafür ?In jedem Fall nicht das Identitätsdokument des Kindes und den Nachweis für die Krankenvesicherung nicht vergessen
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Und eine schriftliche Erklärung der Eltern das sie euch für den Zeitraum x das Sorgerecht bzw. die Verantwortungsgewalt dahingehend übertragen das ihr über alle, dem Wohl des Kindes, dienlichen Massnahmen entscheiden dürft
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In jedem Fall nicht das Identitätsdokument des Kindes und den Nachweis für die Krankenvesicherung nicht vergessen
wir hatten dies problem.
es ist erforderlich das der pass , eine schriftliche einverständlichkeitserklärung der leiblichen eltern sowie der nachweis der krankenversicherung/auch ausland(formular von der krankenkasse).
wenn man in einer personenkontrolle kommt, ist dies alles wichtig.
gruß
dehw07-hans-christian -
Zollrechtlich gesehen ist die Einführung
einer Vierzehnjährigen kein Problem.(Sorry, aber bei DER Fragestellung mußte ich
die Steilvorlage mal annehmen... )Gruß
Heiko -
wir hatten dies problem.
es ist erforderlich das der pass , eine schriftliche einverständlichkeitserklärung der leiblichen eltern sowie der nachweis der krankenversicherung/auch ausland(formular von der krankenkasse).
wenn man in einer personenkontrolle kommt, ist dies alles wichtig.
gruß
dehw07-hans-christian
Wenn unser Enkel mit uns in Urlaub gefahren ist, hatten wir dies auch in D dabei und haben damit bei einer Verkehrskontrolle viel Zeit gespart (sagte das grüne Männchen). ;):cool: -
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