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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Schriftliche Genehmigung ?

  • ineswie
  • 22. Februar 2010 um 22:16
  • ineswie
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    • 22. Februar 2010 um 22:16
    • #1

    Im Sommer kommt eine Freundin(14) von meiner Tochter mit uns in den Urlaub. Benötigen wir da eine schriftliche Genehmigung der Eltern für den
    Zoll ? Oder gibt es sogar ein Formular dafür ?

  • nordfisker1.jpg

  • alfnie
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    • 23. Februar 2010 um 00:24
    • #2

    Interessante Frage !

    Ein von norwegischer Seite erforderliches Formular für diese Sachlage kann ich mir einfach nicht vorstellen ... andererseits können Juristen sich bestimmt durchaus Sachen vorstellen die ich mir überhaupt nicht vorstellen könnte.

    Fakt ist, das Du ein Kind unter Deiner Obhut hast, das nicht von Deinem Fleisch und Blut ist. Und das nicht nur mal eben für 5 Minuten und im deutschen Rechtsraum - sondern für x Tage und im (juristischen) Ausland.

    Das Du Dir darüber überhaupt Gedanken machst zeugt von Deinem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein und würde mich als Elternteil schon mal seeehr beruhigen. (Schwulstig ausgedrückt, ich weiss, aber wie sonst erklären?)

    Ich an Deiner Stelle würde meine(n) Versicherung/Rechtsberater fragen, ob es da evtl. Haken und Ösen geben könnte und/oder mir zumindest von den Eltern des Kindes den schriftlichen Persil-Schein geben lassen.

    Eingeheirateter Lofoter seit 1994

  • Nisse
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    • 23. Februar 2010 um 03:44
    • #3
    Zitat von ineswie

    Im Sommer kommt eine Freundin(14) von meiner Tochter mit uns in den Urlaub. Benötigen wir da eine schriftliche Genehmigung der Eltern für den
    Zoll ? Oder gibt es sogar ein Formular dafür ?


    In jedem Fall nicht das Identitätsdokument des Kindes und den Nachweis für die Krankenvesicherung nicht vergessen :baby:

  • scholle
    ??
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    • 23. Februar 2010 um 07:05
    • #4

    Und eine schriftliche Erklärung der Eltern das sie euch für den Zeitraum x das Sorgerecht bzw. die Verantwortungsgewalt dahingehend übertragen das ihr über alle, dem Wohl des Kindes, dienlichen Massnahmen entscheiden dürft

    Grüsse,

    Frank

  • dehw07
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    • 23. Februar 2010 um 07:07
    • #5
    Zitat von Nisse

    In jedem Fall nicht das Identitätsdokument des Kindes und den Nachweis für die Krankenvesicherung nicht vergessen :baby:



    wir hatten dies problem.
    es ist erforderlich das der pass , eine schriftliche einverständlichkeitserklärung der leiblichen eltern sowie der nachweis der krankenversicherung/auch ausland(formular von der krankenkasse).
    wenn man in einer personenkontrolle kommt, ist dies alles wichtig.
    gruß
    dehw07-hans-christian:wave:

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  • Ballast1
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    28. Juni 1957 (67)
    • 23. Februar 2010 um 07:10
    • #6

    Zollrechtlich gesehen ist die Einführung
    einer Vierzehnjährigen kein Problem.


    (Sorry, aber bei DER Fragestellung mußte ich
    die Steilvorlage mal annehmen... :biglaugh: :biglaugh: :biglaugh: :biglaugh:)

    Gruß
    Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • yrkjepilker
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    3. Februar 1944 (81)
    • 23. Februar 2010 um 09:58
    • #7
    Zitat von dehw07

    wir hatten dies problem.
    es ist erforderlich das der pass , eine schriftliche einverständlichkeitserklärung der leiblichen eltern sowie der nachweis der krankenversicherung/auch ausland(formular von der krankenkasse).
    wenn man in einer personenkontrolle kommt, ist dies alles wichtig.
    gruß
    dehw07-hans-christian:wave:



    Wenn unser Enkel mit uns in Urlaub gefahren ist, hatten wir dies auch in D dabei und haben damit bei einer Verkehrskontrolle viel Zeit gespart (sagte das grüne Männchen). ;):cool:

    Gruß Hans - yrkjepilker:wave:


    [SIGPIC][/SIGPIC]Heute ist die gute alte Zeit von morgen! (Karl Valentin)

  • ineswie
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    • 23. Februar 2010 um 13:18
    • #8

    Danke euch allen erstmal !:Danke:
    An die Krankenversicherung und den Ausweis habe ich schon
    gedacht. Dann werden wir noch eine Einverständnisserklärung
    der Eltern mitnehmen.

    heiko, gut zu wissen , dass man 14-jährige nach Norge
    einführen darf !:biglaugh:

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