Aber nur, wenn du von den Einnahmen auch Rentenversicherungsbeiträge zahlst. :p
Hoddel
Aber nur, wenn du von den Einnahmen auch Rentenversicherungsbeiträge zahlst. :p
Hoddel
OK, die paar Groschen bleiben hängen
Zitat „Hoddel“ – Post #55
„Rentner zu vermieten…“ sollte man in „BOOTSFÜHRER zu vermitteln – bei uns Angebote vom AG-Mann bis zum Rentner ohne SpFüsch (besonders preiswert)“ umbenennen.
Für D gilt: Zum Führen eines führerscheinpflichtigen Bootes im Geltungsbereich der SportbootführerscheinVO-See muss der Bootsführer Inhaber eines Befähigungszeugnisses sein, in D mind. Sportbootführerschein-See (oder Motorbootführerschein bzw. anderes amtlich anerkanntes Ersatzpapier). Sind mehrere Inhaber von Befähigungszeugnissen an Bord, ist vor Antritt der Fahrt ein Bootsführer zu bestimmen. Das gilt alternativ bei führerscheinfreien Fahrzeugen und Nicht-Führerscheininhabern. Der Bootsführer kann sich eines Gehilfen bedienen (Rudergänger), bleibt jedoch in der Verantwortung. Der Bootsführer muss ständig auf die Schiffsführung Einfluss nehmen können. In D ist die Grenze der möglichen Einfußnahme u.a. an die Geschwindigkeit des Fahrzeuges gekoppelt. Diese liegt bei ca.15 kn. Bei schnelleren Fahrzeugen wird dieses verneint, wobei immer die besonderen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Zitat „Nord63“ - Post #20 „… Sportbootführerschein-See ist ein internationales Dokument …“:
Der SpFüsch-See ist ein NATIONALES Dokument. Er ist in D vorgeschrieben für die Führung von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen im Geltungsbereich der SportbootführerscheinVO-See. Dieses nationale Dokument wird zwischenstaatlich im Rahmen der der gegenseitigen Anerkennung nationaler Befähigungszeugnisse gegenseitig durch die jeweiligen nationalen Verkehrsbehörden, hier BMV (oder wie es heute heißen mag), anerkannt und berechtigt dann auch zum Führen entsprechender Fahrzeuge im jeweiligen anderen Staat.
In Erfahrung sollte gebracht werden, ob der dt. SpFüsch-See bereits jetzt vom norwegischen Verkehrsministerium anerkannt wird bzw. später als Ersatz für den dann erforderlichen norwegischen Führerschein gilt oder gelten wird.
Hier könnten sich die des Norwegischen mächtigen Neu-Norgis bzw. die Vermieter einbringen. Es ist nicht die Akzeptanz durch die Vermieter von Bedeutung, sondern die der norwegischen Behörden.
Weitere Aspekte sollte nicht außer Acht gelassen werden (meine ganz persönliche Einschätzung):
Ein Befähigungszeugnisinhaber kann besser zur Verantwortung gezogen werden (wie ein führerscheinloser Bootsführer natürlich auch). Er hat Fachkenntnisse zu haben und ihm ist grobe Fahrlässigkeit oder sogar (bedingter) Vorsatz viel leichter vorzuhalten und nachzuweisen, und der Führerscheininhaber kann etwas verlieren – seinen Führerschein. Er wird seinem Gehilfen Rudergänger Grenzen auferlegen. Die Hemmschwelle ist wesentlich höher anzusetzen. Auch ein führerscheinloser „Rentner“ wird sich überlegen, ob er für die Rosinen eines Heißsporns am Ruder seinen Kopf hinhält.
Skandinavien konnte sich unter anderem wahrscheinlich wegen der geringen Bevölkerungsdichte den Luxus zahlreicher Freiräume leisten, u.a. Sportbootführerscheinfreiheit, Fischereischeinfreiheit (in DK bereits gecanceled), Mindestmaße (stehen in N an). Die „Filetfreiheit“ ist auch Vergangenheit. Norge entwickelt sich touristisch rasant. Bei immer mehr Menschen treffen immer mehr gegensätzliche Interessen aufeinander, so dass Regelungen des Miteinanders zwangsläufig erforderlich werden. Jedes Land geht dabei seinen eigenen Weg.
Die Führerscheinpflicht wird von heute auf morgen nicht die Probleme auf dem Wasser beseitigen, sie wird sich langfristig jedoch auf die Sicherheit auf dem Wasser positiv auswirken. Die vergangenen 40 Jahre in D belegen dieses.
Die Grenzen für die Führerscheinpflicht in N kann man nur als außerordentlich großzügig gegenüber den Betroffenen ansehen.
Euch allen noch ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht von der Ostsee
Salzbuckel
Moin Salzbuckel
Erstmal willkommen bei Freunden.Ich wünsche Dir viel Spaß mit uns Schwerstkranken
bzw am Meinungsaustausch.
Na, da haste Dich ja richtig gut eingeführt.:eek::D:D
Nach Deiner Meinung zu Urteilen,hast Du anscheinend gutes Fachwissen
aus diesem Bereich.
Es drängt sich die Frage auf,was machste eigendlich Beruflich???:)
Aber stell Dich doch einfach mal im Traid Neuvorstellungen vor.
Dann wissen wir mit "wem " wir es zu tun haben.
Ansonsten wünsche ich Dir noch einen schönen Weeihnachtstag und
einen guten Rutsch ins neue Angeljahr.
Moin Salzbuckel!
Auch von mir ein herzliches Willkommen bei den Freunden!
Der SpFüsch-See ist ein NATIONALES Dokument.
Um es ganz genau zu sagen:
Es ist ein nationales Dokument mit internationalem Zertifikat.
Danke Jörg
" In Erfahrung sollte gebracht werden, ob der dt.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= SpFüsch-See bereits jetzt vom norwegischen Verkehrsministerium anerkannt wird bzw.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= später als Ersatz für den dann erforderlichen http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=norwegischen Führerschein gilt oder gelten wird.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=
Hier könnten sich die des Norwegischen mächtigen Neu-Norgis bzw.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= die Vermieter einbringen.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= Es ist nicht die Akzeptanz durch die Vermieter von Bedeutung, sondern die der http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=norwegischen Behörden.
"
keine Panik, ich kenne kein europäisches Land, welches von einem Touristen nen Boostführerschein des Gastlands verlangt. Und wahrscheinlich erst recht nicht, wenn es sich um SOLAS Fahrgebiete handelt.
Moin zusammen,
Zitat „tiweden“ „ … ich kenne kein europäisches Land, welches von einem Touristen nen Boostführerschein des Gastlands verlangt …“
- Deutschland seinerzeit gegenüber Inhabern bestimmter jugoslawischer Zeugnisse (als es Jugoslawien noch gab)
- unlängst D gegenüber Inhabern bestimmter schweizer Führerscheine
In beiden Fällen wurden die Zeugnisse nicht von D anerkannt.
Deutschland verlangt bei einer Aufenthaltsdauer in D von mehr als 1 Jahr den Erwerb des DEUTSCHEN Sportbootführerscheins, auch für den Fall das der ausländische hier anerkannt wird.
Der korrekte Weg ist meines Wissens ausschließlich der der (gegenseitigen) Anerkennung der Führerscheine. Bislang hatte N keine Führerscheinpflicht, und ich bezweifele, dass es diesbezüglich Vereinbarungen N/D gibt.
Dieses Problem betrifft nicht nur Wassersportler, die in N sich ein Boot mieten, sondern auch auf (deutsche) Touristen, die mit ihrem Boot (am Haken) nach N einreisen, und die Kriterien überschreiten (PS, Mindestalter …).
Weiter Zitat „tiweden“ „ …wenn es sich um SOLAS Fahrgebiete handelt“
- Was meinst Du mit „SOLAS Fahrgebiete“? SOLAS ist weltweit gültig.
- Was hat SOLAS mit Sportschifffahrt zu tun? Welches Kapitel soll in Anwendung gebracht werden?
- Wenn man die dort oben VERMIETETEN Boote mit Schiffsführer unter dem Aspekt „Fahrgastschiff “ betrachtet und SOLAS dann ins Spiel kommt, bekommt das Thema Befähigungszeugnis eine völlig neue Qualität.
Ich habe Euch mit meinem Post nur eine in meinen Augen existierende Problematik aufzeigen wollen. Man kann natürlich cool diese mit der Vogel-Strauß-Methode lösen oder aussitzen (trifft zuerst sehr wahrscheinlich einen anderen, aber dann …), aber auch furchtbar in den falschen Eimer greifen, meinetwegen - jeder wie er möchte.
Euch allen einen guten Rutsch
Salzbuckel
Kurze Anmerkung:
Unsere Anfrage zu diesem Thema bei der Norwegischen Botschaft,
per Briefpost im Oktober 2009 abgeschickt, ist bislang ohne Antwort geblieben.
Gruß
Heiko
Mir gefällt die frisch fröhliche Art unseres neuen Mitglieds.
Und deshalb auch einen Willkommensgruß von mir, verbunden mit der Bitte, sich mal kurz vorzustellen in den dafür vorgesehen Abschnitt.
Die Äußerungen von Stekus (Nr 58) klingt logisch und plausibel, es sei denn hier kennt jemand eine andere, nämlich die wörtliche Begründung für dieses Gesetz.
Logisch und plausibel weil man hin und wieder schon beobachten konnte und es auch üblich ist, das, wenn es gravierende Neuregelung gibt, man mit Stichtagen arbeitet.
In diesen Fall ab Jahrgang 1980.
Und weiterhin hat die Bemerkung von tiveden (Nr. 66) seine Berechtigung.
Es ist kaum vorstellbar, dass die norwegischen Behörden Zweifel an den deutschen „Internationalen Zertifikat …“ haben werden.
Normalerweise müsste aber so etwas in den gesetzlichen Regelungen bereits schon enthalten sein.
Gibt es hier jemand der an dieses Gesetz herankommt und uns die entsprechende Passage ins deutsch übersetzt vermitteln kann?
Denn es ist kaum zu glauben, dass der norwegische Gesetzgeber Regelungen dazu vergesse haben sollte.
Ich habe Euch mit meinem Post nur eine in meinen Augen existierende Problematik aufzeigen wollen.
Das ist ja schön und gut - aber vielleicht kannst Du an der Lösung des Problems mit beitragen.
Heiko hatte es schon angedeutet.
Wir haben vom Team aus die Norwegische Botschaft, das Norwegische Ministerium für Transport Verkehr und jetzt auch den ADAC (Wassersportabteilung) um Mithilfe gebeten.
Die Anfrage an den ADAC ist noch relativ jung - aber weder die Botschaft, noch das Ministerium hat auf unsere Anfragen geantwortet.
Wir bleiben aber `dran.
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