Seht das doch mal nicht so verbissen! Wenn man bei einem registrierten Vermieter war, dieses zweifelsfrei nachweisen kann und sich dann an die 18 kg hält, hat man doch erst mal alles richtig gemacht. Die geforderten Angaben im "Ausfuhrdokument" hat dann doch jeder zur Hand. Und eine zwingend erforderliche Verknüpfung von der Fangmeldung zum Ausfuhrdokument konnte ich bis jetzt nicht finden.
Torsten