Ich denke nicht, das du das falsch liest !
Nur ist das meiner Ansicht nach nicht die Version,
die ab dem 1.8. gültig ist !
Den einzigen praktischen Ratschlag, den ich dir geben kann,
in Zukunft bei einem seriösen Reiseanbieter zu buchen !
Neujahrsrätsel 2026

Es läuft wieder!
Zum Rätsel geht es hier längs. Die Preise sind hier zu sehen.
Ich denke nicht, das du das falsch liest !
Nur ist das meiner Ansicht nach nicht die Version,
die ab dem 1.8. gültig ist !
Den einzigen praktischen Ratschlag, den ich dir geben kann,
in Zukunft bei einem seriösen Reiseanbieter zu buchen !
Hat jemand nach dem 01.08.2025 ein Ausfuhrdokument bekommen und kann dies hier anonymisiert einstellen?
Gehe davon aus, dass eine Zuordnung zwischen den gemeldeten Fängen (nur ein Teil der Arten wird ja abgefragt) und dem mitgeführten Fisch nicht möglich bzw. erforderlich ist.
im Ausfuhrdokument steht lediglich
Name und Anschrift des Gastes
Geb.-Datum des Gastes und Wohnort
Reg.- Nr. des Vermieters
hier ist das was du suchst
springe zu Beitrag 173
So ist es !
Aber damit es auch der letzte versteht, guckst du hier:
Wer´s noch besonders gut machen will, hat seine Buchungsbestätigung
Rechnung oder was auch immer auf den 1. Blick erkennen läßt, ob man denn überhaupt im entsprechenden Betrieb gewesen ist.
Ist bei meinem Vermieter kein Problem, da ich erst einen Tag vor Abreise dort bezahle.
Und JO mir natürlich eine Rechnung ausdruckt !
Jetzt werden einige sicherlich bitter enttäuscht sein, das auf dem Dokument nur so´n paar banale Sachen stehn.
Und überhaupt nix von wegen viele Dorsche und Heilbutts man denn gefangen hat ! ![]()
Sorry, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen !!!!
Seht das doch mal nicht so verbissen! Wenn man bei einem registrierten Vermieter war, dieses zweifelsfrei nachweisen kann und sich dann an die 18 kg hält, hat man doch erst mal alles richtig gemacht. Die geforderten Angaben im "Ausfuhrdokument" hat dann doch jeder zur Hand. Und eine zwingend erforderliche Verknüpfung von der Fangmeldung zum Ausfuhrdokument konnte ich bis jetzt nicht finden.
Torsten
Die Verbindung besteht darin, das du täglich deine Fangmeldung machen mußt !
Machst du das nicht, kann dir dein "Fischerei-Betrieb"
das Ausfuhrdokument verweigern !
Ob das jetzt ein Vermieter macht, sei dahin gestellt ! ??
Aber wo genau ist denn festgeschrieben, dass ich ohne tgl. Fangmeldungen kein Ausfuhrdokument erhalten kann. Ich kann in den entsprechenden Verordnungen nichts entsprechendes finden.
@ SeelachsBenno
Nimm das bitte nicht persönlich. Mir erschließt sich nur der Zusammenhang zwischen tgl. Erfassung und Erstellung des Ausfuhrdokumentes nicht. Wenn du da irgend wo was zu gefunden hast, teile das doch bitte mit. Und nein, ich bin kein "Rechtsverdreher", es nervt nur, immer irgendwelche "Annahmen" zu lesen.
Ist das ein Grund, sich hier zu streiten?
Leute!
Hoddel
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