Auszug Auswärtiges Amt:
[h=4]Einreise[/h]Norwegen hat seine Grenzen bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen durch geeignete Belege nachweisen können. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass der Aufenthalt außerhalb Norwegens nur vorübergehender Natur war. Es sind wenige Ausnahmen vorgesehen, u. a. für Besuche des engsten Verwandtenkreises (minderjährige Kinder, Ehegatten). Details zu den Ausnahmeregeln veröffentlicht die norwegische Regierung. Für die Fälle, in denen eine Einreise bzw. Rückkehr nach Norwegen erlaubt ist, gilt die Pflicht zur Quarantäne in einem designierten Quarantänehotel, es sei denn, der Auslandsaufenthalt war dringend notwendig. Für Reisende aus Schengen-Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen, zu denen gegenwärtig auch die Bundesrepublik Deutschland zählt, gilt keine Pflicht zur Hotelquarantäne mehr, sofern sie über eine geeignete Unterkunft verfügen. Als niedrig wird das Infektionsgeschehen eingestuft bei einer Inzidenz unter 150/100.000 in den letzten 14 Tagen und einer Testpositivrate von max. 4%, wobei die Zahlen des norwegischen Gesundheitsinstituts (FHI) maßgeblich sind. Die o. g. Einreisebeschränkungen bestehen unabhängig von der Änderung der Quarantäneregeln weiter.
Ich lese daraus das wir wohl dürfen, oder hab ich das nicht richtig gelesen? ich bitte um korrektur falls ich das falsch verstanden habe