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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
  2. Praktisches zum Angeln in Norwegen
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Leuchtraketen, Rettungssignalpistole, Seenotrakete????

  • Eisbär
  • 26. April 2009 um 08:54
  • Jürgen Chosz
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    • 11. Mai 2009 um 20:04
    • #31

    King of Heilbutt@@
    Bei Euch sind die vielleicht flexibel, bei uns in Sachsen nicht.HDL:)HDL:)HDL:) Da wird immer noch Beamten Micado gespielt.:gutenmorgen::gutenmorgen:

    Nu könnt ich ja leicht angesäuert sein:rolleyes:, so nach 35 Jahren Behörde:eek:
    bin ich aber nicht:biglaugh:, eidiweil ,du hast ja sowas von Recht:D:baby::D:baby:
    Wünsche fettes Petri Heil

    Wenn es interessiert

    Plattfischangeln in Norwegen

    Norwegen ist viel mehr als nur Fische fangen.....

    Norwegen ist meine zweite Heimat:wave:

  • nordfisker1.jpg

  • Eisbär
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    • 11. Mai 2009 um 21:37
    • #32
    Zitat von Nord63

    Mit der Einfuhr hatten wir uns schon einmal beschäftigt - die Antwort gab Woody hier Nr.46:

    Antwort der Botschft.....alles halb so schlimm....

    hier nun die Antwort der Botschaft, da ich beim Zoll keine direkte Auskunft bekommen konnte. Zwar geht die Botschaft nicht auf pyrotechnische Signalmittel ein - aber wenn eine Signalpistole Kal. 4 erlaubt ist, sollte alles andere, was eindeutig als Signalmittel definiert ist, kein Problem darstellen denke ich.

    -------cut-------------------------------------
    Einreisebestimmungen
    Von: Spangen Eyvind Einarssønn <Eyvind.Einarssonn.Spangen@mfa.no>
    An: woody@maretech.de

    Sehr geehrter Herr Wuttke,

    ich habe der Norwegische Zollamt und Polizei über die einführen des Signalmittels gefragt.
    Laut Norwegische Waffengesetz § 5 braucht das Signalmittel keiner gesonderten Genehmigung und ist voll erlaubt nach Norwegen zu einführen, weil Signalpistole und ihre Munition nicht als Waffen, sonder als Rettungsausstattung definiert wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eyvind E. Spangen

    -------------------------------------------------
    Kgl. Norwegische Botschaft Berlin
    Eyvind E. Spangen
    Adr.: Rauchstraße 1, 10787 Berlin
    Tel.: <FONT color=#333333><FONT face=Tahoma>


    http://www.norwegen-angelfreunde.de/showthread.php…otschaft&page=5

    Alles anzeigen



    Kann hier einer den norwegischen Gesetzestext zum Thema Zollbestimmungen für Signalmittel reinstellen? Der Norge-Zoll kann doch mal auf Paragraphen-Norwegisch antworten. Spielt es dabei eine Rolle, ob ich eine Befähigung in Deutschland habe oder nicht?
    So wie ich das mitbekommen habe kann ich doch das Zeug in D kaufen, ohne einen entsprechenden Schein vorzulegen..?




    :wave:Hilsen André:wave:

  • bernd
    Gast
    • 12. Mai 2009 um 10:56
    • #33

    moin,

    bitte bringe nicht die begriffe durcheinander. erstmal ist der kleine waffenschein kein befähigungsnachweis für irgendetwas. kaufen und abschießen der z. b. signalmittel darfst du in deutschland ohne den kleinen waffenschein. signalmittel natürlich in notsituationen auch in der "öffentlichkeit", also auf dem wasser.
    der „kleine waffenschein“ wird benötigt, wenn eine schreckschuss-, reizstoff- oder signalwaffe, geführt werden soll. „führen“ bedeutet in diesem zusammenhang, das „dabeihaben“ einer derartigen "waffe" außerhalb der eigenen wohnung, des eigenen geschäfts oder des eigenen grundstücks.
    so, das zu dem part in deutschland.
    zu norwegischem recht bitte ein anderer, da weiß ich nichts zu.

    bernd

  • Eisbär
    Machdeburjer
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    • 12. Mai 2009 um 11:51
    • #34

    Also, ich will mit dem Zeug nach Norge und mir ging es jetzt nicht um deutsches Recht, denn so wie ich es mitbekommen habe, kriege ich das in D. auch so gekauft, wie das mit vielen anderen Sachen auch ist, die man zwar kaufen kann, aber damit noch lange nicht benutzen darf. Wenn ich dann über die Grenzen damit will, dann benötige ich vorher nur Infos, wie der Zoll dazu steht. Das von Nord 63 basierte nur auf eine Aussage der Botschaft und ging nicht auf Signalmittel ein. Aber es gibt dazu bestimmt auch eine Aussage in den Zollbestimmungen (Nur nicht in den Kurzfassungen, die wir immer bekommen). Wenn ich dann, in Norge im Notfall mal so eine Rakete abfeuere, weil wir oder andere in Not gekommen sind, dann fragt da hinterher auch keiner mehr nach Genemigungen.




    :wave:Hilsen André:wave:

  • bernd
    Gast
    • 12. Mai 2009 um 12:09
    • #35

    falsch, wenn du über die grenze damit willst, fährst du über deutsches gebiet und "führst" das teil. also brauchst du den kleinen waffenschein. punkt.

    bernd

  • Norgefisch
    kennt sich aus.
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    • 12. Mai 2009 um 20:16
    • #36

    Ich glaube das stimmt nicht .Wenn du in Deutschland z.b. einen Bootsführerschein machst,KANNST du auch den sogenannten Pyroschein mitmachen.Das wird auf dem Führerschein gestempel und du kannst wenn du der bei der Behörde vorlegst, einen Erwerbschein für Signalmunition und die dazugehörige Abschußvorrichtung erwerben.Der Pyroschein gilt als Befähigungsnachweiss (Sachkunde).
    Damit darfst du dann die Sachen kaufen und auf direktem Weg vom Hauszum Boot und zurück dabeihaben.
    Natürlich auch auf dem boot.
    Die Sicherheitsmaßnahmen während des tramsportes sind aufs genaueste einzuhalten.HDL:)

  • bernd
    Gast
    • 12. Mai 2009 um 20:30
    • #37

    macht doch...
    ich kann nur sagen, was im waffenrecht steht und was der kleine waffenschein bedeutet.
    ich will niemanden belehren oder streiten, also macht doch, wie ihr denkt, es tuen zu wollen...
    wenn du den seeschein machst:
    Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Sach- und Fachkunde. Und als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein. Für den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins (SSS) ist eine abgeschlossene Prüfung über Pyrotechnik sogar zwingend erforderlich. Während z.B. Handfackeln ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, muß für den Erwerb und den Transport von pyrotechnischer Seenotsignalen oder einer Seenotsignalpistole (samt der dazugehörigen Munition) einen umfassenden Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes abgelegt werden.
    Dieser Nachweis wird im Yachtsport umgangssprachlich als �Pyroschein� bezeichnet. Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich dringend, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Seenotsignalpistole vertraut zu sein. Neben Rechtskunde umfaßt dieser Kurs auch die praktische Handhabung von Seenotsignalpistolen, Patronen, Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen mittels Dummies. Es gibt dabei einen einfachen Sach- und Fachkundenachweis für die Seenotsignale der Unterklasse T 2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel) sowie einen erweiterten Nachweis, der zusätzlich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole berechtigt. Im Kurs findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt und wir erledigen die Prüfungs-Anmeldeformalitäten.


    und wenn du ihn nicht hast???
    dann sind wir:siehe anfang


    bernd

  • Mein Kumpel Lutz
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    • 12. Mai 2009 um 20:56
    • #38

    Kauft euch doch von NICO das sechs Schuss Signalgerät ( http://www.awn.de/eshop.php?acti…zahl_treffer=16. 9
    Dieses ist Frei und für den Küstenbereich ausreichend, allerdings darf dieses nicht in den Flieger.

    http://www.hamburg.de http://www.hamburg-port-authority.de/

  • masch2
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    • 14. Mai 2009 um 20:52
    • #39

    bernd

    und wie Du Recht hast "mach doch...."
    Habe im Vorfeld schon einiges zum Waffenrecht geschrieben, da ist man jetzt gerade sehr sensibel.
    Sollen die ganzen Oberschlauen sich richtig Ärger einhandeln, denn Verstöße gegen Waffen und Sprengstoffgesetz sind keine Kavaliersdelikte und werden mit Geldbußen bis 50000,- Euronen und ggf Knast geahndet.
    Viel Spaß beim Waffenschmuggel an alle Unbelehrbaren
    Wer sich nicht auf vage Angaben verlassen will sollte sich vor Anschaffung bei der Ordnungsbehörde des Landkreises befragen, die sind zur Auskunft verpflichtet!!!:happy:

    Martin

  • masch2
    Skarsteinfan
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    • 14. Mai 2009 um 20:59
    • #40

    Ach so noch eine Kleinigkeit bezüglich Waffenrecht
    Im WaffG wird zwischen Führen (mit wenigen Handgriffen in Anschlag zu bringen)
    und Verbringen (Transport in ungeladenem Zustand und vor allem nicht zugriffsbereit) unterschieden.

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