Nach dem Gesetzesvorschlag soll die Erhöhung der Ausfuhrquote auf 30 kg nur für Fisch gelten, der in Verbindung eines registrierten Tourismusbetriebes gefangen wurde, praktisch als "Anreiz" für die Registrierung .
Ansonsten, z.B. für privatreisende Wohnmobiltouristen usw., sollen weiterhin die 15 kg gelten. Somit hätte man also eine variable Ausfuhrquote. An der Grenze dann zu kontrollieren, ob der Fisch von einer registrierten Anlage kommt oder nicht , - ist scheinbar nach Einschätzung der Behörden ein ziemlichen Aufwand.Gruss
smolt
Moin, evtl. bin ich da etwas einfacher denkend, aber ich sehe das überhaupt nicht kompliziert. Eine Anlage registriert sich wie jeder normale Logierbetrieb es in D auch macht und gibt seinen Reisenden auf Wunsch am Ende einen Schein in die Hand, das sie 30 kg ausführen dürfen. An der Grenze würde sich doch gar nichts ändern, Stichproben werden gezogen und wer mehr als 15kg hat muß nun den Zettel vorlegen oder bekommt Ärger. Jeder der ohne Zettel mehr ausführen will als 15kg ist erst mal ein Schmuggler und das ist doch zur Zeit nicht anders nur das es dann den " Joker " für eine begrenzte Mehrausfuhr gibt. Am gesamten Ablauf an der Grenze würde sich doch gar nichts ändern, die Mehrarbeit hätten doch erst mal die Anlagen aber einmal registriert läuft doch so was von allein.
Wenn ich aus D komme und habe mehr Bier dabei und verzolle das an Bord - fahre dann durch die Kontrolle, werde angehalten, zeige mein Papier dann ist alles gut und genau so stelle ich mir das mit dem Fisch vor. Gruß Peter