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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Fettnäpfchen Schweden

  • nugget102
  • 16. Februar 2016 um 18:42
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    nugget102
    Angelfreund Rolf
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    • 16. Februar 2016 um 18:42
    • #1

    hallo freunde,

    von unserer tour 2015 gibt es noch über "nachwehen" zu berichten, die hoffentlich in dieser rubrik richtig sind.

    wir erhielten von der swedish transport agency am 24.08.15 eine zahlungsaufforderung von ganzen 9SEK = ca.1€ für eine mautpflichtige brücke!!!!!
    mit einer deadline 18.08.15!!!!!

    nichtsahnend haben wir gleich überwiesen.

    wochen später dann ein nächstes schreiben mit der aufforderung, weitere 300SEK zu berappen wegen verpäteter Zahlung. toll...........und,

    ................erst einmal widerspruch eingelegt - prompt kam das nächste schreiben mit additional fee von 500SEK wegen den nicht bezahlten 300SEK..........*eek*


    nach telefonischer rücksprache mit dem deutschen "erfüllungsgehilfen" unter 0211 8687 296 dagegen auch widerspruch eingelegt............in deutsch und englisch.......
    es war in diesem gespräch nicht die rede, dennoch zu zahlen und dann widerspruch einzulegen.....


    ein viertel jahr ruhe.................geschafft............pi mal daumen 85€ für einen einzigen € abgewendet....................


    irrtum..........*rolleyes*


    heute flatterte der bescheid ein, dass ich, auch wenn ich nicht einverstanden wäre, hätte zahlen und dann meinen widerspruch einreichen müssen.

    bingo...........:crying:.........im schreiben steht dies wirklich beschrieben - zwar in englisch und schwedisch, aber dennoch verständlich........*eek*

    zitat:
    as the owner of the vehicle, you are responsible for making sure that the infrastructure charge ist paid on time, even if you have not received a payment notice.
    alles klar, ich habe sogar zu zahlen, selbst wenn ich keine rechnung bekommen habe.........

    weiter geht es mit dem zitat:
    since the infrastructure charge was not paid on time, we decided to charge a late payment fee. since the last payment fee has not been paid, we decided an additinal payment fee.
    your request for reconsideration does not contain sufficant reasons for us to remove the late payment fee and the additional fee.
    o.k., mein widerspruch wegen verspäteter zustellung der rechnung reicht nicht...........die spinnen, die römer - äh schweden...........#zwinker2*

    nun habe ich erstmal gezahlt und werde dann noch einmal widerspruch einlegen.

    mal schauen, wie sich die sache weiterentwickelt.........#zwinker2*


    spätestens mit einer erneuten absage schalte ich aber einen anwalt über die rsv ein..........#zwinker2*


    we will see

    LG

    der Rolfe und die Sandra

    2 Mal editiert, zuletzt von nugget102 (16. Februar 2016 um 18:53)

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    • 16. Februar 2016 um 18:49
    • #2

    Die Schweden sind ja deutscher als wir. *eek*
    Ich drücke euch die Daumen. Hoffentlich bekomme ich keine Vorabrechnung für unseren Schwedenbesuch. *rolleyes*

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    • 16. Februar 2016 um 19:14
    • #3

    Hallo Sandra und Rolf,

    da bin ich ja mal gespannt was auf mich zukommen wird. War ich doch vom 26. Januar bis zum 01. Februar beruflich mit dem Wagen und einem Anhänger in Stockholm.
    Dort habe ich zwar einige Hinweise auf Mautgebühren lesen können habe aber bisher auch noch nichts erhalten.
    Wenn der Bescheid dazu später kommen wird als die Zahlungs Deadline muss man ja fast von vorsätzlichem Betrug sprechen.
    Schau mer mal sagt unser Kaiser.

    Was mich vielleicht noch interessieren würde ist, ob es auch für Schweden prepayment Karten gibt damit man mit einem Guthaben deren mautpflichtige Straßen benutzt.


    Gruß


    Werner

    Norwegen- Du bist so unfassbar schön und Dein Volk unglaublich symphatisch. Danke, dass man daran teilhaben darf.

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    • 16. Februar 2016 um 19:51
    • #4

    Auch ich hatte ähnliche Post von den Schweden, ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben. Bei mir ging es wohl um die Maut für die neue Sundsvalbrücke. 2 Überfahrten über diese Brücke mit je ca. 1€ Maut. Mich erreichte wohl keine Rechnung, da meine Hausnummer einen Buchstaben als Zusatz hat, welcher auf der Post mit den beiden Mahnungen a 300 SEK fehlte, so vermutlich auch bei den Rechnungen. Ich legte per e-Mail Einspruch ein, forderte entsprechende Rechnungen und klärte über den Adresszusatz auf. Hierzu muß ich erwähnen, daß sich die Hausnummer ohne Buchstabenzusatz ca. 100m von meiner Adresse entfernt und sogar in einer anderen Straße befindet.
    Schlußendlich half mir auch erst der Kontakt zur Deutschen Vertretung der Mautfirma weiter. Zwischenzeitlich hatte ich ohne Erhalt einer Rechnung die beiden Mautbeträge überwiesen, eine Zahlung von Mahngebühren jedoch abgelehnt. Es war ein riesiger Hickhack, aber ich war mit meinem Einspruch erfolgreich.
    Rolf, warum Du trotz Zahlung der Maut Mahngebühren zahlen solltest, ist für mich unverständlich.
    Ps. Habe gerade nochmals nachgelesen, daß Deine Rechnung nach dem vorgegebenen Zahldatum ankam. Ob ich mich auf erst mal Manhgebühren zahlen und dann Einspruch einlegen eingelassen hätte, ist sehr fraglich. Die Firma kann doch sonstwas in Ihre Post reinschreiben, wenn sie eine pünktliche Rechnungszustellung nicht absichert, kann sie auch keine Ansprüche erheben.

    Petri

    Hans

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    • 16. Februar 2016 um 20:09
    • #5

    hey hans, deine bedenken sind sicher berechtigt.......:baby:

    dennoch steht im kleingedruckten............erst zahlen und dann einspruch erheben........ein wirklich merkwürdiges geschäftsgebahren..........*rolleyes*

    guckst du:

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • Fischbulette
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    • 16. Februar 2016 um 21:13
    • #6

    Das ist in Norge ähnlich bekam eine Arztrechnung und ichwar schon zu Hause also 3 Mahnungen mit Zwangsandrohung. Nächstes Jahr dann sofort zum Arzt. Der war aber nicht mehr da also erstmal anrufen auch da erst Zahlen dann Reagieren. Habe dann die 700 Nok bezahlt und zum Arzt naja die wollten irgendwie nciht so recht. Bin dann zur Polizei und habe anzeige erstatten wollen, wegen Betrug. Ging auch nicht aber die riefen dann mal beim Arzt an, war wohl zuviel Arbeit, die Anzeige. Beim Arzt klärte sich das dann auf und ich bekam das geld nach 6 Wochen zirka zurück auf mein Konto so ist das nunmal in einem anderen Land.

  • Ballast1
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    • 16. Februar 2016 um 21:44
    • #7

    Über EU-Rechtslagen wird doch was zu machen sein...

    Wenn schon die Krümmungsgeschichte der Banane ein 700-Seiten-Erlass
    ergibt, so sollte doch auch hier irgendein EU-Dekret dazu vorhanden sein, oder ?

    Rolf/Sandra
    bin gespannt, wie das weiter- und ausgeht.

    Ich bin jedenfalls gemäß eurer Sichtweise ganz, ganz nah bei euch !

    LG Heiko :)


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • Fuzzi
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    • 16. Februar 2016 um 22:50
    • #8

    Hallo Ihr Beiden
    Dieses merkwürdige Gebahren, wie ihr schreibt, ist urdeutsch.
    Bei jedem Bußgeldbescheid steht, Du darfst Widerspruch einlegen, Das befreit Dich aber nicht von der Zahlung.
    Hier wurde m.E. dies Rechtsauffassung eins zu eins übernommen. Es würde mich in dem Fall nicht einmal wundern, wenn Das nur für uns Deutsche zutrifft, ohne hier irgendetwas aufbauschenzu wollen.
    Zur Erklärung: Wenn bei bspweise ein Belgier in seinem Land erst Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kann ohne vorher zu Zahlen, wird Das wahrscheinlich auch in diesem Fall so sein. Aber Das ist reine Spekulation von mir.

    Gruß
    Max und viel Erfolg

  • berhafr
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    • 17. Februar 2016 um 07:33
    • #9

    Ja Rolf, der Text sah bei mir auch so aus. Die schreiben aber auch, Du mußt die Maut bezahlen, auch wenn Du keine Zahlungserinnerung (payment notice) erhalten hast. Nichts schreiben Sie dazu, daß Du zahlen mußt, bevor eine Rechnung mit angemessener Zahlfrist bei Dir eingegangen ist.
    Sei es wie es sei, bezüglich weiterer Kosten/Ärgernisse bist Du natürlich auf der sicheren Seite, wenn Du die Mahngebühren zahlst, wenn es irgend geht unter Vorbehalt, und zeitnah Einspruch erhebst.
    Für mich liest sich der Text allerdings so, als ob die Schwedische Seite einen Einspruch bereits abgewiesen hätte (have we decided...).
    Ich wünsche Dir in jedem Falle Erfolg und wenig Stress.
    Hat denn schon jemand herausgefunden, ob es in Schweden auch die Möglichkeit einer Vorabbezahlung oder Vor Ort Bezahlung von Maut gibt? Ist ja wirklich unangenehm die derzeitige Situation. Da macht die Mautgesellschaft auch keine gute Figur.

    Petri

    Hans

  • ami1970
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    • 17. Februar 2016 um 08:16
    • #10

    Guten Morgen ins Forum!
    Ein paar Infos gibt es hier: http://transportstyrelsen.se/en/Other-langu…m-und-Goteborg/
    Wir sind im letzten Jahr auch zum ersten Mal zur Mautzeit durch Göteborg gefahren, sonst durch Zufall immer außerhalb der Zahlzeit. Aber wir hatten Glück, haben eine ordentliche Rechnung über 2,50 € bekommen und bezahlt. Das Problem ist sicher, dass die Schweden für die Bearbeitung der ausländischen Mautgebühren ein Partnerunternehmen beauftragt haben, bekanntlich bekommt da ja der Billigste den Auftrag (und muss ja nun die Kosten irgendwie wieder rein holen).

    Nicht schön, aber leider nicht zu ändern.

    Grüße Ami

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