http://www.nrk.no/nordland/_-det…orge-1.12295380
Vermutlich Norwegens grösste Einzel-Beschlagnahne - zwei Litauer in einem
in Estland registrierten Lieferwagen versuchten in der Nacht zu Samstag
2.200 kg Fische (Dorsch, Schellfisch, Heilbutt) aus Norwegen heraus zu
schmuggeln, über den Grenzübergang Bjørnefjell/Narvik. Die beiden hatten
die Fische nicht selbst gefangen, heisst es, wurden 20.000 NOK los und die
Fische natürlich auch.
Mein persönlicher Senf dazu: Mag sein, dass das die grösste Beschlagnahme
auf dem Landweg ist. Die Profis schmuggeln per Schiff und in wesentlich grösseren
Mengen.

Rekord-Beschlagnahme: 2.200 kg
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grob 2300 Euro,Wiederverkaufswert des Fisches wahrscheinlich wesentlich höher.
Strafe also eher im untersten Level und Witzlos..... und nicht abschreckend .
Aber das ist nur meine höchst eigene Meinung!
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Na das war ja ein regelrechtes Schnäppchen für die Zwei! Die zwei Belgier, die vor ca. vierzehn Tagen an gleicher Stelle aufgeflogen sind mußten für nur 317kg Fisch schlappe 15000 Kronen berappen. Scheinbar wird beim Zoll, was die fällige Strafe angeht, auch gewürfelt! Noch keine 20 Kronen/Kilo mußten die Litauer zahlen, dafür wäre ich glatt nochmal umgedreht und hätte es nochmal probiert...
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Naja, wenn sie den Fisch tatsächlich gekauft haben, sieht die Rechnung doch schon etwas anders aus.....
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Selbst wenn der Fisch gekauft wurde, der Kilopreis für Skei auf den Lofoten soll ja sehr günstig sein, sind sie mit dem Strafmaß günstig weggekommen. Wie dem auch sei, es sind wahrscheinlich wieder schöne Filets einkassiert worden, die leider jetzt irgendwo vernichtet werden. Man kann es auch anders formulieren, der Fisch ist umsonst gestorben! Bisher dachte ich immer, die Kühlgespannfahrer wären schon dreist, weil auffällig. Aber 2,2to mit einem Lieferwagen außer Landes schaffen...
Vielleicht nehmen die das nächstemal ja auch ein Schiff, wie Alfred schon weiter oben anmerkte...Es gibt wirklich nichts, was es nicht gibt...
Gruß jo
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Die Zöllner am Grenzübergang "Grenzübergang Bjørnefjell/Narvik"
sind schon gut drauf !Hab ich selber schon erlebt...
Sie machen ihren Job gut.
Wie die akuelle Rechtsprechung bei solcherart
Fischschmuggelvergehen tatsächlich aussieht
würde ich gerne mal wissen.(gibt es Abstufungen bei den Sanktionen/Strafen ?)
Aber Fakt, sozusagen Forum-Fakt, ist doch,
dass wir uns wegen "zu viel Fischfilets" keine
Sorgen machen (müsen).Die Quote ist bekannt
(OK - SOLLTE bekannt sein.)Aber dafür, für allgemeine aber auch besondere
Informationen steht doch dieses Forum !LG Heiko
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Schaut' mal genau hin, da ist kaum ein skrei dabei.
Allein schon die 50 gleichen Kisten sagen mir, das da entweder
gewerbliche Fischer was mitsamt Kisten verkauft haben
oder das da organisierte Osteuropäer hinter stehen.Die Geldbusse hört sich nur " günstig " an. Ich zumindest sehe keine Filets,
sondern nach norwegischer Art und Weise geköpfte und
ausgenommene Fische. -
Naja, wenn sie den Fisch tatsächlich gekauft haben, sieht die Rechnung doch schon etwas anders aus.
Aber wenn sie den Fisch legal erworben haben, dann dürften die den doch ausführen
Auszug aus den Zollbestimmungen: (hab das mal blau markiert)
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person (Kinder gehören auch zu den Personen) aus Norwegen auszuführen.• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
• Ungeachtet der Ausfuhrbeschränkung darf ein Angler zusätzlich zu der erlaubten Menge einen ganzen Fisch (als Trophäe) mitnehmen.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
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Aber wenn sie den Fisch legal erworben haben, dann dürften die den doch ausführen
Auszug aus den Zollbestimmungen: (hab das mal blau markiert)
..................
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
............Ich gehe mal davon aus, dass sie es eben nicht nachweisen konnten. Hätten sie eine vernünftige Rechnung mit Quittung gehabt, wäre doch alles in Ordnung.
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Ich weiss nicht genau, wie der Zoll sowas mengenmässig sieht, aber selbst
ich als Laie würde es als völlig unverhältnismässig ansehen, wenn 2 " Angler "
mit 2.200 kg Fisch unterwegs wären, egal, wie der in deren Besitz gelangte.Lizensierte Fisch-Exportøre müssen eine Menge knallharter Regeln beachten und
versuchen garantiert nicht, sich gegen 02 Uhr 30 über den Grenzübergang zu
schleichen.Ich hatte schon mal darüber nachgedacht, dann und wann mal ein paar Tonnen sehr
günstig an Land gezogenen skrei ganz offiziell auszuführen und ganz offiziell auf dem
Fischmarkt HH zu verhökern. Weil mir das als seeehr lukrativ erschien. Wie ich dann
begriff, was da erstmal für Ausgaben auf mich zukommen würden und durch welche
Papier- und Dokumentenmühle ich mich quälen sollte, hab' ich mir das ganz fix
abgeschminkt ...
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