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Polizist fährt 22 Jahre ohne Führerschein auf Streife

  • Eisbär
  • 29. Januar 2012 um 16:02
  • Jürgen Chosz
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    • 29. Januar 2012 um 21:23
    • #11
    Zitat von nugget102

    .........wie kommst du zu dieser aussage..............???:).........
    und wen meinst du mit uniformierten - derer gibt es ja viele............:confused: ich gehöre auch zu dieser gruppe.........

    ..........und sind sie verursacher oder "nur" beteiligte............???:)

    lauter fragen............aber eine antwort hab ich auch: er bekam den streifenwagen vom dienstherrn zur dienstlichen nutzung überlassen


    Deswegen schrieb ich ja allgemein Uniformierte. also hier in HH hat die Feuerwehr in letzter Zeit öfter mal Bum gemacht,Und zumindest in einem Fall sieht da die Rechtslage noch nicht klar wer da Schuld hat.und vor ganz kurzer Zeit hatts ein Polizeiwagen zerlegt. Aber darum gehts ja garnicht.
    Dein letzter Satz ist für mich wichtig und tut mir leid, absolut unverständlich:confused: .Muß man nicht auch bei der Polizei ein Nachweis erbringen das man einen Dienstwagen fahren kann und viel wichtiger darf!

    Wenn es interessiert

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  • nugget102
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    • 29. Januar 2012 um 21:24
    • #12
    Zitat von Isfugl


    Vielleicht hat er ja auch als "Motorradstreife" angefangen :rolleyes: . . .

    PS: Nein - ich bin kein Polizist!

    ...........und kann mit sicherheit besser auto fahren als otto-normalverbraucher........:baby:

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • Jürgen Chosz
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    • 29. Januar 2012 um 22:18
    • #13

    Isfugl:wave:
    Das haut dem Fass den Boden weg,es gibt Sachen die mag man nicht glauben:eek:.
    Ich hoffe denoch die Typen sitzen diverse Jährchen da wo auch dieser B.... Polizist hingehört.

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  • Dieter44
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    • 29. Januar 2012 um 23:34
    • #14

    Das darf natürlich nicht vorkommen PUNKT.

    Jetzt hat aber auch der unmittelbare Dienstvorgesetz ganz kurze Hosen an. In HH hat sich der Dienststellenleiter den Führerschein 1 x jährlich zeigen zu lassen. Für das Führen von Einsatzfahrzeugen gibt es eine Sondererlaubnis, die ist nicht nur mit einer Sonderfahrausbildung vorher, sondern auch begleitend sein ganze Dienstleben lang mit nach Alter abgestuften Gesundheitsüberprüfungen verbunden.
    In der Großstadt Hamburg werden gerade mit den Fahrzeugen der Polizei und Feuerwehr Millionen Kilometer jährlich gefahren und wenn es mal kracht, meist bei Einsatzfahrten, sog. Sonderrechtsfahrten.
    Darf nicht passieren - kann aber passieren.

    Aber dass dieser Hinweis nun wieder von einem User kommt, der selbst überhaupt keinen Führerschein besitzt, sich also themenmäßig im Land der Ahnungslosen befindet, ist mal wieder typisch:o

    Dieter

    Gruß Dieter


  • StefmanHH
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    • 30. Januar 2012 um 06:25
    • #15

    sachen gibt's...

    sogar ich muss jährlich meinen "lappen" vorlegen,
    damit ich weiterhin arbeiten darf :rolleyes: !
    und ich trag keine uniform...

    ps: die themen mit den "erschlichenen" arztzulassungen etc.
    sind teilweise echt unglaublich...
    allerdings sind meistens genau diese leute viel besser in
    ihrem beruf, als die mit einer offiziellen erlaubnis!
    die weißt nämlich nur die befähigung nach...
    dürfen und können sind immer 2 paar schuhe!

    ist wie mit frauen und autos :p !

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    Kolle Foit un een Noordenwind, givt een kruusen Büddel un nen lüdden Pint!
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  • Jürgen Chosz
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    • 30. Januar 2012 um 08:20
    • #16
    Zitat von Dieter44

    Das darf natürlich nicht vorkommen PUNKT.

    Jetzt hat aber auch der unmittelbare Dienstvorgesetz ganz kurze Hosen an. In HH hat sich der Dienststellenleiter den Führerschein 1 x jährlich zeigen zu lassen. Für das Führen von Einsatzfahrzeugen gibt es eine Sondererlaubnis, die ist nicht nur mit einer Sonderfahrausbildung vorher, sondern auch begleitend sein ganze Dienstleben lang mit nach Alter abgestuften Gesundheitsüberprüfungen verbunden.
    In der Großstadt Hamburg werden gerade mit den Fahrzeugen der Polizei und Feuerwehr Millionen Kilometer jährlich gefahren und wenn es mal kracht, meist bei Einsatzfahrten, sog. Sonderrechtsfahrten.
    Darf nicht passieren - kann aber passieren.

    Aber dass dieser Hinweis nun wieder von einem User kommt, der selbst überhaupt keinen Führerschein besitzt, sich also themenmäßig im Land der Ahnungslosen befindet, ist mal wieder typisch:o

    Dieter

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    Für die Erklärungen der Vorgangsweise hier in Hamburg meinen ehrlichen Dank! Das es Sonderrechte bei Einsatzfahrten gibt bei Feuerwehr und Polizei weiß ich gerade noch selber:)Und das die beiden Gruppen auch nur Menschen sind die Fehler machen können ist mir auch noch gerade so klar:), auch wenn ich von nichts ne Ahnung habe:cool:

    Den letzten Satz hättest du allerdings sparen können,der ist nähmlich so dumm wie Durchfall in der Hose!
    Es geht darum wie sowas überhaupt passieren kann und um nischt anderes.Ob ich Führerscheinlos bin tut da nicht im Geringsten was zur Sache .
    Es scheint also in jedem Bundesland anders geregelt zu sein mit der Überprüfung.
    Ich denke der gute Mann hat seinen Kollegen nicht gerade einen tollen Dienst erwiesen. Die Polizisten auf der Straße werden gerade von der jüngeren Generation sowieso nicht mehr für voll genommen,würde mich überspitzt gesagt nicht wundern wenn da bei Kontrollen gesagt werden würde ,wie sie wollen meinen Führerschein sehen.....zeigen sie erstmal ihren .
    Und ganz nebenbei...Ich achte die Arbeit der Polzei und Feuerwehr sehr hoch!!In meinen Augen die einzigen Staatsdiener die von mir aus doppelt und Dreifach Gehalt kriegen könnten,die setzen nähmlich für uns ihr Leben und die Gesundheit aufs Spiel!!

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  • norge99
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    • 30. Januar 2012 um 10:17
    • #17

    In meiner ehem. Firma ist die jährl. Kontrolle des FS auch seid Jahren schon Pflicht ,Auslöser !?!? , ein Kollege fuhr ebenfalls mehrere Jahre ohne FS , der wurde Ihm mal wegen Suff abgenommen , er bewegte aber bei uns Täglich LKW ,Bagger in allen Größen , und diverse Spezialtechnik .
    Nur ein Zufall brachte das alles ans Tageslicht .

    Herbert


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    • 30. Januar 2012 um 10:29
    • #18
    Zitat von norge99

    In meiner ehem. Firma ist die jährl. Kontrolle des FS auch seid Jahren schon Pflicht ,Auslöser !?!? , ein Kollege fuhr ebenfalls mehrere Jahre ohne FS , der wurde Ihm mal wegen Suff abgenommen , er bewegte aber bei uns Täglich LKW ,Bagger in allen Größen , und diverse Spezialtechnik .
    Nur ein Zufall brachte das alles ans Tageslicht .

    Herbert




    Sowas ähliches hatten wir in unserer Firma auch, eines Tages wurde der
    Bullifahrer krank (die Leute wurden mit einem VW- Bus morgens abgeholt und nach der Arbeit bis vor die Haustür gebracht).
    Es meldete sich Erwin, nach einer Woche stellte sich heraus Erwin hat keinen Führerschein. :eek:

    Sein Komentar: Ja wenn Not am Mann ist. :rolleyes:

    Ist schon über 20 Jahre her, seitdem mussten wir alle 3 Mon. unseren FS im Büro vorzeigen.

    Ach ja, Erwin hatte einen Spitznamen Pils- Erwin. ;)



    Achim :wave:

  • norge99
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    • 30. Januar 2012 um 10:34
    • #19

    Ach ja, Erwin hatte einen Spitznamen Pils-http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= Erwin.http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item= http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=;)http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=
    http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=http://www.norwegen-angelfreunde.de/vbglossar.php?do=showentry&item=
    :biglaugh::baby: ... garnicht so lustig :biglaugh: aber das selbe traf auch auf unseren Koll. zu , nur der Spitzname war anders :biglaugh:

    Herbert


  • Eisbär
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    • 30. Januar 2012 um 11:05
    • #20

    Ich kann hier so gängige Floskeln wie "Polizisten sind auch nur Menschen" oder "Fehler passieren überall" nicht gelten lassen. Zu Zeiten, in denen alles übers Netz überprüft werden kann, ist es überhaupt nicht mehr notwendig, dass jemand und gerade jemand bei der Polizei seine Fahrerlaubnis bei AG/Dienstherrn vorlegt.
    Es wird doch wohl möglich sein, dass die Dienststellen/AG sich von der entsprechenden Behörde (die wird wohl auch in jedem Bundesland einen anderen Namen haben:rolleyes:) eine elektronische Bestätigung geben lässt, für welche Fahrzeugklassen eine Fahrerlaubnis besteht. Gegen Datenschutz kann das nicht verstoßen, da der Fahrer ja auch sonst dazu verpflichtet ist seinen AG/Diensherrn die Fahrerlaubnis zu zeigen. Will er das Dokument nicht vorlegen, darf er auch nicht fahren.
    Die Polizei will jaden und alles elektronisch überprüfen, hat aber selber kein sicheres System (deutschlandweites), was solche Pannen verhindert.

    Sollte es mal vorkommen, dass ein Polizist abends einen über den Durst trinkt und dann noch ein Fahrzeug fährt und dabei erwischt wird, dann muß sichergestellt sein, dass bei Entzug der Fahrerlaubnis sofort die Dienststelle informiert wird, damit er das nicht verschweigen kann und am nächsten Tag sich wieder in seinen Streifenwagen setzt und womöglich zu Verkehrskontrollen fährt. Auch bei Berufskraftfahrern, die täglich einen LKW durch unsere Straßen lenken und bei Busfahrern, die täglich Personen beförden muß das gehen.
    Es klappt doch auch, dass die Zulassungsstellen stets Kontrolle darüber haben, ob jeder für sein Fahrzeug eine Versicherung hat und seine Kfz-Steuern bezahlt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
    Aber leider gibt es in diesem Land keine einheitlichen Regelungen:(.




    :wave:Hilsen André:wave:

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