das ist richtig nur muß ich, wenn dann gleich beim auszahlen am schalter reklamieren.
hinterher nützt mir der beleg gar nichts , den schein könnte ich auch woanders her haben.
mal angenommen ich hab nen falschen schein(egal woher) jetzt geh ich auf die bank, hebe geld ab und verlasse die bank wieder.
dann geh ich wieder rein und reklamiere mit dem falschen schein und sage den hab ich gerade von euch bekommen und leg als beweis den auszahlungsbeleg vor.
dies wird nicht funktionieren.
antonio