Ausfuhr von Fisch aus registriertem Gewerbebetrieb

  • @ antonio - was aber von manchen fischern angeboten wird sind angeltouren wo man seinen gefangenen fisch vom fischer kaufen kann.
    dieser wird dann auf die quote des fischers angerechnet und es ist legal.

    Klingt gut, aber wie willst Du das dann nachweisen, wenn alles eingefroren in einer Box liegt (Gesamtmenge minus Beleg-/Quittungsmenge =< 15 kg?).

    Aber ehrlich gesagt, wenn ich Quittungen türken will, dann kann ich gleich schmuggeln, dann haben sie wenigstens bloß mich am Ar...

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White


  • genau so zum beispiel.
    also für alles was über 15 kg ist ne rechnung/quittung.


    antonio

  • Hallo Freunde! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Mir ging es nicht darum zu betrügen, sondern den Fisch selbst zu fangen, daß quasi eine Leistung ohne Gegenleistung erfolgt. Dafür hätte ich auch Geld in die Hand genommen. Nur, daß ich dann eben den Fisch selbst gefangen hätte. Der Fischer hätte sein Geld schon bekommen. Wir reden hier von 10 kg Filet. Versteht mich bitte nicht falsch!:happy:
    @ antonio

    Danke für den Hinweis mit der Kuttertour. Ich weiss nur nicht ob so etwas bei uns möglich ist, da wir am Hestoysundet angeln und ich nicht weiss ob es dort so etwas gibt. Weiß jemand genaueres?

    Gruß Widukind

  • Ich wollte nur noch mitteilen, daß ich von unserem reiseveranstalter die Info bekam, da sei problemlos möglich. Ihr wisst bestimmt wer das ist, wenn ich euch sage, daß diese Rechtsnorm dort vielleicht noch nicht so recht bekannt ist... :D



    bei aussagen von rv und dergleichen sollte man immer vorsichtig sein, auf die kann man sich nicht berufen, einzig die zollbestimmungen zählen.
    ich weiß nicht ob es hier oder woanders war, es gab mal ne truppe die haben sich beim zoll auf eine aussage, die sie beim adac eingeholt hatten, berufen wollen.
    genützt hat es nix, es wurde ein teurer grenzübertritt.


    antonio

  • sorry mädels,
    ich kann hier mit einigen ausführungen nicht ganz einverstanden sein.........


    1. jeder sollte sich, schon im eigenen interesse, an die gepflogenheiten und regeln des gastlandes halten


    hierzu gehören neben der einhaltung der verkehrsregeln, der einfuhrbestimmungen u.a. auch die ausfuhrbestimmungen........


    2. erkenne ich allein in der fragestellung parallelen zu bereits geführten diskussionen, z.b. ob jemand jemanden kennt, der in wurstbüchsen alkohol abfüllt


    bereits der versuch, durch irgendwelche tricksereien vorteile zu erhaschen stößt bei mir auf absolutes unverständnis.......


    es mag vielleicht einige male gut gehen, aber irgendwann hat dich ein norwegischer gesetzeshüter am ar.....
    diese beamten sind nicht doof und verstehen ihr handwerk besser, als wir es je begreifen werden.......



    noch ein wort zum samstag:
    muß denn der nahrungserwerb, für monate im voraus, unbedingt in norge stattfinden (wenn ja, spar das geld für überfahrt und unterkunft und geh stattdessen auf irgendeinem fischmarkt in deutschland einkaufen) - ich denke nein, der aufenthalt in norge hat noch andere seiten, als angeln und beute machen, zu bieten.


    macht mal die augen auf, erfreut euch der natur, kommt mit den menschen ins gespräch und seid einfach froh, dieses schöne land zu kennen......


    ich möchte hier nicht den eindruck erwecken, fehlerfrei zu sein und nicht schon mal gegen geltende regeln verstoßen zu haben. dennoch versuche ich, mich im rahmen zu verhalten. schon gar nicht würde mir einfallen, öffentlich um unterstützung für zwielichtige unternehmungen zu bitten.


    gruß
    rolf

  • Rolf

    tatsächlich ist wohl niemand fehlerfrei !


    Dein Beitrag ist ein "all-over!"-Beitrag für mich !

    (D)Eine Einstellung, wie Du es grad beschrieben hast, findet jedenfalls meine
    volle Zustimmung !


    Gruß
    Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,

    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • nugget102


    Also

    1. ist mir deine Antwort zu gutmenschlich und zu moralischer Zeigefinger erhebend und
    2. fahre ich angeln um Beute zu machen wofür ich mich nicht rechtfertigen muß.

    Wo liegt das Problem, wenn ein Fischer mir für gefangenen Fisch eine Rechnung erstellt, den von ihm geforderten Betrag erhält und nur der Unterschied besteht, daß nicht der Fischer den Fisch fing sondern ich? Ob der Fischer den Fisch in seiner Quote erfasst oder nicht geht mich nichts an. Er muss auch die Rechnung in seiner Buchhaltung erfassen und die Rechnung ordnungsgemäß erstellen was auch sein Problem ist. Das ist schlicht und einfach eine Fangfallgestaltung. :biglaugh:
    Sieht der Zöllner die Rechnung, interessiert ihn nicht, wer den Fisch fing, sondern ob die Menge mit der Rechnung übereinstimmt und diese korrekt ausgestellt also nicht gefälscht ist und den Anforderungen des norwegischen Gesetzes entspricht. Der Umsatz bleibt nämlich in Norwegen und der Fischer hatte keinen Aufwand. Seine Gegenleistung fehlt in diesem Falle was niemandem schadet. Ausserdem will ich nicht den Staat betrügen, sondern mir nicht die ganze Zeit den Kopf zerbrechen müssen ob der ein oder andere zuviel gefangene Fisch verludern muss und ich besser mit der Angelei aufhöre, weil das entspricht nicht meinem Verständnis von Waidgerechtigkeit. Das nun mit in Konservendosen geschmuggeltem Alkohol oder ähnlichem zu vergleichen, halte ich für absurd. Ich denke gerade die Deutschen bei denen das Bescheissen des Finanzamtes zum Volkssport wurde, sei es durch Verkäufe ohne Rechnung oder fingierte Bewirtungsbelege mahnen hier nur zur Vorsicht aus Furcht vor den drakonischen Strafen. Also ging es hier schlicht und einfach um eine Fallkonstruktion nicht mehr und nicht weniger gab die Frage her.
    Wohlgemerkt reden wir hier von 5-10 kg Fischfilet pro Person...

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