HILFE!!!!!!!!!!!!!
Habe eine mail bekommen mit ein zahlungshinweis von 96 € für eine laufzeit von 12 monaten das ist die internet seite outlets.de
kenne ich die seite nicht !!!
was soll ich jetzt tun????????:)
danke im vorraus !!!!!!!!!!
HILFE!!!!!!!!!!!!!
Habe eine mail bekommen mit ein zahlungshinweis von 96 € für eine laufzeit von 12 monaten das ist die internet seite outlets.de
kenne ich die seite nicht !!!
was soll ich jetzt tun????????:)
danke im vorraus !!!!!!!!!!
Gar nichts! Bloß nicht zahlen!
Im Internet gibt es zig`Seiten, die diese Masche beschreiben.
so isses: klick mich!
einfach nix machen und warten bis die erste
mahnung durch ein gericht eintrudelt...
und das wird niemals nicht passieren !
also zurücklehnen und briefe/mails einfach aufbewahren...
wenn 1 von 10 abgemahnten bezahlt,
dann rentiert sich das schon für die :o !
btw:
ich sollte mir auch langsam mal so ´ne masche einfallen lassen !
scheint ja doch immer noch zu funktionieren!?
Wie man mit Google schnell herausfindet bist Du mit diesem Problem offensichtlich nicht allein.
Die "Firma" betreibt dieses "Geschäft" schon mehrere Jahre und ganz so einfach ist die Rechtsprechung in solchen Fällen wohl nicht. Gar nichts zu tun könnte genau so falsch sein, wie sofort zu zahlen.
Lies Dir mal in Ruhe die folgenden Zeilen hier durch - es ist so ziemlich das aktuellste zu diesem Thema, was ich auf die Schnelle im Netz finden konnte:
ZitatAlles anzeigenDie Deutsche Zentralinkasso hat bisher Forderungen für outlets.de der Icontent GmbH des Tomas Franco inkassiert.
Nun hat das Kammergericht in Berlin ein Urteil gesprochen, welches zum Lizenzentzug des bekannten Inkassobüros führen soll
Aus demTenor des Urteil des Berliner Kammergerichts gegen die Deutsche Zentralinkasso:[INDENT]Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt.
[/INDENT]Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.
Hunderte Beschwerden hatte es gegen die “Zentral Inkasso” nämlich gehagelt, vor allem, weil sie regelmäßig die vermeintlichen Forderungen einer Internet-Plattform “outlets.de” einzutreiben versuchte – und diese Internet-Plattform wird auf den Listen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen auf der Liste der Abzocker, der “Kostenfallen im Internet” geführt.
Allerdings: Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH legte gegen den vom Kammergericht ausgesprochenen Lizenz-Entzug Klage beim Verwaltungsgericht ein – und solange der Prozess läuft, dürfen alle Beteiligten weitermachen wie bisher.
Auf Inkasso-Briefe gar nicht reagieren, wie in manchen Internet-Foren geraten wird, ist nicht immer ideal. Sicherer fährt man meist, wenn man die Forderung ganz generell bestreitet und gegen einen Mahnbescheid fristgemäß Widerspruch einlegt.
Quelle: Berliner Kurier
Das Anwaltsbüro anwaltsofort mit Rechtsanwalt Knöppel hat sich spezialisiert auf Rechtsberatung und Klagen gegen Abofallenbetreiber und hat folgende Stellungnahme zu outlets.de abgegeben:
Es sei erwähnt, dass es zum Problemkreis der Kostenfallen im Internet leider immer noch keine abschließend klärende höchstrichterliche Rechtssprechung und keine klare gesetzgeberischen Entscheidungen hierzu gibt.
Daher sind wir auf die Rechtssprechung der Instanzgerichte angewiesen und diese urteilen bekanntlich nicht immer einheitlich.
1. Vertragsschluss bei outlets.de
Wenn ein Benutzer bei outlets.de landet, stellt sich die Frage, ob der User hier einen Vertrag mit outlets.de schliesst, wenn er seine Daten in die Eingabemaske setzt und den Button absenden drückt.
Nach der Rechtsauffassung des Amtsgerichtes Leipzig, welches sich Februar 2010 mit einen angedrohten Schufaeintrag hinsichtlich outlets.de beschäftigte, kommt zwischen dem Kunden und outlets.de kein Vertrag zustande.
Dies deshalb, weil der Kunde beim Eingeben der Personendaten und dem Drücken des Button Absenden den nicht deutlich zu sehenden Hinweis auf die Bezahlpflicht sieht.
2. Widerrufsrecht bei outlets.de
Hier hatten wir in der Vergangenheit mehrfach daraufhingewiesen, dass die Widerrufsbelehrung bei outlets.de hinsichtlich der 14 Tage-Frist aus unserer Sicht rechtswidrig ist.
Solange outlets.de nicht mit oder unmittelbar gleichzeitig nach Vertragsschluss dem User schriftlich die Widerrufsbelehrung mitteilt, so gilt die Regel : 1 Monat Widerrufsfrist.
Beweispflichtig für den Zugang der Belehrung beim Kunden ist outlets.de.
Da die Widerrufsbelehrung hier nach unseren Recherchen erst nach Vertragsschluss erfolgt, ist die von outlets.de angebotene Widerrufsbelehrung rechtswidrig.
3. Fälligkeit der Zahlung, Zahlungsverzug
Darf outlets.de für seine Dienste einen von 96 € Jahresbeitrag sofort verlangen ? Wir sind der Auffassung nein.
Diese Auffassung wird bestätigt durch die Rechtssprechung das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 04.12.2008, Az.:6 U 186/07.
Eine Klausel die zu einer Vorleistung für eine noch nicht erbrachte Leistung von 12 Monaten verpflichtet, ist nach § 307 BGB unwirksam. Sie verstößt gegen den Grundgedanken des § 614 BGB, wonach die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung zu entrichten ist.
Daher kann nach unserer Auffassung hier auch kein Zahlungsverzug zu Lasten der betroffenen Kunden eintreten. Dies bedeutet, dass keine Verzugszinsen oder sonstiger Verzugsschaden zu Lasten der outlets Kunden entstehen können.
4. Kann ich die schon gezahlten 96 € von outlets.de zurückfordern ?
Wir sind der Auffassung, dass Sie ein Rückforderungs-recht haben, weil der Vertrag aus unserer Sicht erfolgreich angefochten oder widerrufen werden kann. Wenn Sie schon gezahlt haben, bedeutet dies nicht sofort ein Schuldanerkenntnis. Wenn die Widerrufsfrist falsch ist, so kann Ihnen der Erfüllungseinwand nicht entgegengehalten werden. Auch hier würde im Falle einer Zahlungsklage durch outlets.de eine Widerklage in Betracht kommen.
5. Droht eine Klagewelle ?
Für viele Kunden stellt sich die Frage, ob outlets.de nach der wirklich allerletzten Mahnung auch den Gerichtsweg einschlägt. Diese Frage kann man seriös nicht beantworten. Man kann nur sagen, dass bis heute nicht bekannt ist, dass outlets.de gerichtlich Forderungen eingeklagt hat.
Dies bedeutet aber nicht, dass outlets.de dies auch nicht tun würde.
Quelle: konsumer.info
QUELLE: http://facto24.de/2011/01/14/o…asso-kassiert-ein-urteil/
Und hier noch eine zweite relativ aktuelle Meinung zu dieser Geschichte:
ZitatAlles anzeigenTeure Schnäppchenjagd beim Internethändler outlets.de
Auf der Suche nach einem günstigen Designer-Outfit wird gern und viel im Internet gestöbert. Bis zu 80 Prozent Rabatt verspricht die vermeintliche Outlet- und Fabrikverkauf-Datenbank www.outlets.de.
„Aber aufgepasst!“, warnt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Um zu den angeblichen Schnäppchen zu gelangen, muss erst eine Anmeldemaske ausgefüllt werden. Mit Drücken des Anmeldebuttons am Ende der Anmeldung wird für das Portal automatisch ein Zwei-Jahres-Abo für 96 Euro im Jahr abgeschlossen.
Rat des Verbraucherschützers: „Wer bereits in die Falle getappt ist, sollte die Forderung schriftlich zurückweisen und nicht zahlen, weil der Hinweis auf Kosten und Laufzeit nicht eindeutig ist.“
QUELLE: http://www.bild.de/BILD/news/b…ler-outlets-de-teuer.html
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter!
Hab meinen Text mal gelöscht, denn mehr als Isfugl hier schreibt, geht nicht.
Klasse
Hoddel
ich sollte mir auch langsam mal so ´ne masche einfallen lassen !
scheint ja doch immer noch zu funktionieren!?
meine rechnung für deine antwort hier trudelt demnächst per pn bei dir ein......
nee im ernst:
"keep cool" bei solchen abzockern und vorsicht bei der bekanntgabe persönlicher daten...........
gruß
rolf
Hatte selber mal das Problem:mad:
Wollte nur mal schnell den Acrobat REader runterladen und schwupps kam die Rechnung.
Aber trotzdem braucht man bei all den Mahnungen nerven wie drahtseile:cool:
Gruß tuemmler
hab mich damals - ist bestimmt schon 7 jahre her -
mal mit der s.g. "schlüpfermafia" angelegt !
war auch so ´ne gratis-muster-abo-falle...
erst was gratis ordern lassen, dann heimlich
´n abo irgendwo draus basteln und dann
immer schön sachen mit rechnung schicken...
bloß doof, wenn man nix bestellt hat und
auch nie offiziell was bekommen !
ging auch bis zum schreiben durch ein inkassobüro...
da hab ich dann mal "freundlich" angerufen
und denen erklärt, dass ich nicht für was
bezahlen werde, was ich nicht bestellt und auch
nie bekommen habe! sie mögen das ihrem clienten ausrichten...
(waren nur postwurfsendungen - kann ja jeder mitgenommen haben :p !)
und schon war ruhe...
ich liebe diese bettel-firmen!
wenn die hier anrufen, dann ist das immer meine aufgabe...
meine freundin lacht sich dann immer halb tot wenn ich die
am telefon rund mache !
hat auch schon lange keiner mehr angerufen!?
die robinsonliste scheint zu funktionieren...
Alles anzeigen
ich liebe diese bettel-firmen!
wenn die hier anrufen, dann ist das immer meine aufgabe...
meine freundin lacht sich dann immer halb tot wenn ich die
am telefon rund mache !
hat auch schon lange keiner mehr angerufen!?
die robinsonliste scheint zu funktionieren...
Telefonanruf von jemand den man nicht persönlich kennt.
Auflegen!
Einfach auflegen!
Vor allem versuchen sich soweit in Griff zu haben, das man kein „ja“ sagt.
Unhöflich?
Gibt’s heutzutage nicht mehr.
Die schwarzen Schafe haben dafür gesorgt.
Und wenn da nicht endlich von der Regierung Ordnung geschaffen wird, wird’s noch schlimmer untereinander.
Meine Forderung an die Regierung:
Schriftliche Vertragspflicht bei Abos und gleichgelagerten Geschäften.
So viel Zeit muss sein und ist auch bei seriösen Internet- bzw. Telefongeschäften machbar.
Hey!!!
für die Hilfe !!!!!
hat mir seh weiter geholfen!!!!
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