Alles anzeigennicht ganz.
zur sinnvollen verwertung heißt es.
und die sinnvolle verwertung ist nicht nur verzehr.
hätten die beiden ihn ins gleiche gewässer releast, hätte die klage keine chance.
aber wie gesagt das umsetzen in ein anderes gewässer wird das problem werden.
wie mucki schon sgte transport und alles was damit zusammenhängt, und odb der besatz in das neue gewässer erlaubt ist.
wenn sie entsprechende transportbehältnisse dabei hatten ist der vorsatz des releasens gegeben und somit heben sie schlechte karten.
hatten sie kein transportbehältnist ist der transport ansich das problem.
antonio
Ich gebe dir recht wenn es sich ums releasen ins gleiche Gewässer handelt, wobei es hier schon wieder wichtig ist, wie wurde der Fisch dabei behandelt, speziell wenn Zuschauer dabei sind.
Wurde er also im Wasser abgehakt oder etwa an Land, vielleicht auch noch mit Fotosession und so weiter?
Das Foto das die beiden mit dem Fisch zeigt ist nämlich auch nicht so ohne. Der Waller wird dabei schon ganz schön gequetscht.
Wurde der Fisch in ein anderes Gewässer releast müsste er korrekter Weise in einem Tank transportiert werden. Wer hat den aber schon auf die Schnelle (deswegen meine Unterstellung mit den Tüchern)
Ist es aber doch so passiert, wie schnell war dann der Tank samt Anhänger verfügbar, wie lange wurde er also vor dem verladen gehältert und vor allem wie, wie wurde er in den Behälter verbracht und wie wieder heraus?
Ist dabei alles Korrekt verlaufen sehe ich hier allerdings kein Problem, weil auch das eine sinnvolle Verwertung sein kann.
Sollte der Fisch aber tatsächlich in nassen Tüchern transportiert worden sein, ich bleibe mal wider besseren Wissens bei dieser Unterstellung, sehe ich schwarz. Solches Verhalten würde ich auch zur Anzeige bringen.
Es könnte allerdings der eigentliche Grund, warum der Fisch umgesetzt wurde, nämlich dass er später wieder gefangen wird, den beiden zum Verhängnis werden. Denn das ist dann keine sinnvolle Verwertung mehr.
Btw.
Rein aus ökologischer Sicht ist es totaler Schwachsinn einen Waller, noch dazu einen so großen, in ein Gewässer umzusetzen. Die Auswirkungen können fatal sein, speziell wenn es sich um geschlossene Gewässer handelt.
Noch eine Anmerkung zu C&R.
Die Ausführungsverordung zum Fischereigesetz wurde novelliert. Jetzt ist es einem Angler praktisch nicht mehr erlaubt einen gefangen Fisch der nach Zeit und Maß korrekt geangelt wurde, wieder zu releasen.
Vorher wurde im die Entscheidung darüber überlassen und er konnte es mit Hegemaßnahmen begründen.
Ab Juli diesen Jahres liegt diese Entscheidung nicht mehr beim Angler sondern beim Fischereiberechtigten, also meist der Pächter, in der Praxis oft ein Verein.
Will der Fischereiberechtigte kein releasen, oder er äußert sich gar nicht dazu, so ist es praktisch verboten und kann mit bis zu € 5.000,- Buße belegt werden.
Wie ich meine, eine gute Entscheidung.




