Uff , schnell ??? Fast eine Std.:D
Lesen und den groben Sinn erfassen ging ja noch aber das Feintuning.
Es ist für den, der nicht Norwegischer Staatsbürger oder einem solchem gleichgestellt ist,
verboten zu betreiben Fischerei, fang oder andere ausnutzung von wildlebenden maritimen Ressosen
in Norwegischen Staatsgewässern.Beim fischen oder fangen in Staatsgewässern ist die benutzung von Fahrzeugen oder Gerätschaften verboten ( som ikke er norsk. die nicht norwegisch sind.....
oder bezieht sich das auf "Nicht Norwegischerstaatsbürger" ? )
Die Verbote gelten in erste Linie nicht für die Sportfischerei mit Handgerät oder andere ausnutzung von wildlebenden maritimen Ressosen welche nicht einträglich ( Gewerblich ?) sind.
Verkauf des Fangs ist verboten. Das Ministerium gibt in den Vorschriften bekannt was als Handgerät gilt.
Der welcher vorsätzlich oder unachtsam dieses Recht oder Vorschriften übertritt wird mit Geldbusse bestraft. Gleiche Strafe gilt für Mithilfe und bei Versuch.
Ist zwar noch recht holperig ..... aber wir üben ja noch.
Was versteht man unter " Norwegischem Staatsbürger gleichgestellt" ?