Die Einfuhr folgender Waren ist ohne besondere Genehmigung nicht gestattet:
- Betäubungsmittel, Gifte und Arzneimittel (erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen)
- Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
- Waffen und Munition
- Feuerwerkskörper
- Kartoffeln
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Pflanzen und Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
- Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milch- produkte aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Dann lies dir mal das durch nur weil es einmal gut gegangen ist ist noch lange nicht legal.Auch wenn dich die Auswanderer ankotzen können die wenigstens einigermaßen deutsch schreiben.
Als Ausländer in D aufgewachsen,
werde versuchen alles besser zu schreiben
Ok. in der Schule war ich 5-
Echt, werde es besser machen
Werde mein bestes geben