Genau das meinte ich mit Größe und Einschränkung. Bei Bewirschaftungspflicht geht meist ab 5000 m² los ist eine Aufenthaltsplicht von mindest ca 180 Tage also über einem halben Jahr von nöten. Das wiederum geht nur mit einem Daueraufenthalt also nicht mehr als Ferienhaus. Das kann aber in der Zwischenzeit etwas gelockert werden. bei 2000 m² ist das kein Problem ich besitze auch 3000 m² und das völlig ohne Probleme vom Interessenbekunden zum Kauf bis zum Eintrag vergingen rund 3 Monate.
Nee da liegst du etwas falsch. wenn du nzb einen alten Hof kaufts stimmt was du nsagst, ausser du verpachtest die Flächen als Heuwiesen oder .... Wenn du ein einzelnes Wohnhaus also keinen alten Gewerbe Betrieb kaufst kannste auch 100ha kaufen Wald zb und dann auch davon ums haus wiese haben von 10.000m² ohne probleme.
Habe letztes Jahr erst jemand geholfen eine Små Gård zu kaufen mit allen Flächen Weide und Getreideacker und 30ha Wald insgesamt, 55ha Bootshaus, Wohnhaus, Traktorschuppen Doppelgarage und .... Kommune meinte auch auf Wohnpflicht zu bestehen, Verkäufer lebt in Oslo und ist sein Elternhaus und hat der Kommune erklärt kann es auch einfach verfallen lassen und fertig.
Oder ihr genehmigt den Verkauf ohne Wohnpflicht von 5 Jahren bzw Nutzung.
Das mit 180 Tagen habe ich noch nie gehört und auch das würde gegen ohne permanet Aufenthaltserlaubnis. da ja 3 Monate am Stück möglich sind eine Fahrt über die grenze nach Schweden da tanke und einkaufen und schon starten 3 neue Monate.
Es gibt immer Möglichkeiten und wege.