Meiner schon lange ,
bis zur Wende haben wir schon 40 Jahre
Solidarität hinter uns gehabt .
Herbert
Solidaritätszuschlag als Dauersteuer - verfassungswidrig!
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Das Teil bekommt einen anderen Namen und wird um 3% angehoben, aber nur für die mit Einkommen bis 40.000 € / Jahr, die darüber liegen können das dann voll absetzen. Die müssen ja entlastet werden.
Hoddel
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...na logisch , was sonst ...
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Das Teil bekommt einen anderen Namen und wird um 3% angehoben, aber nur für die mit Einkommen bis 40.000 € / Jahr, die darüber liegen können das dann voll absetzen. Die müssen ja entlastet werden.
Hoddel
im ernst :eek:
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Hoteliers bekommen ja schon das Geschenk von 12% vom Umsatz, da werden andere natürlich auch noch bedacht.
Die bekommen dann die Einzahlungen vom umbenannten Soli direkt aufs Konto. Vorstände, Aufsichtsräte einkommensstarke Bänker usw.
Habt ein Herz für unseren verarmten Geldadel.
Hoddel
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Also man macht sich da schon seine Gedanken.
Oft fragt man sich wie soll’s denn dann weitergehen :confused:.
Und da kam mir eine erleuchtende Idee .
Solizuschlag könnte man doch einfach in Wachstumszuschlag umbenennen.
Mit diesem Begriff trifft man doch ganz gut den Trend der Zeit.
Man füllt mit den Einnahmen einen Topf und dann verteilt man an Bedürftige.
Wäre nur zu klären, wer sind Bedürftige ???:).
Aber darüber wollte ich mir nun nicht auch noch den Kopf zerbrechen.
Eine Idee reicht.
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