6 Minuten ohne Erlaubnis: Angler zahlt 1.400 Euro Strafe
Da er trotz Verbot nachts an einem Baggersee angelte, wurde ein 24-Jähriger aus Bayern zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verhandlung endete für ihn trotzdem mit einem Lichtblick. MEHR....
Da er trotz Verbot nachts an einem Baggersee angelte, wurde ein 24-Jähriger aus Bayern zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verhandlung endete für ihn trotzdem mit einem Lichtblick. MEHR....
Zukünftig auch mit zwei Uhren ans Wasser gehen. wäre ja schlimm, wenn während der Angelzeit eine Batterie aussetzt. Wer schaut schon immer wieder zur Kontrolle auf seine Uhr.......
Das kann man noch weiter spinnen. Für z. B. zwei Kilometer mehr auf dem Tacho als offiziell erlaubt, sofort Anzeige und fette Geldstrafe.
Ein Glück, dass ich schon vor Jahren das Angeln in D eingestellt habe.
Der Richterin +1000 von +10 Punkten
Dem Kontrolleur -1000 von +10 Punkten
Dem "Tippgeber" ne Rechnung über 1400 Euro schicken ! ! !
Dem betroffenen Angler 1000 von 10 möglichen Punkten,
denn er hat, so mein Eindruck, ALLES richtig gemacht.
Wolle
angeltest Du an Straßen ??
und
Die 2-3 km/h zu schnell werden höchstens in DK, S und N verfolgt,
in D gar nicht. Ist also FAKE...
Oh mein Gott ,für 6 Minuten . Man sollte sich bei Gericht mal um wahre Vergehen kümmern. Am meisten bin ich über die Höhe der Strafe erstaunt und die Begründung es sei Wilderei, ist doch offen gesagt dreist.(der junge Mann hatte einen Angelschein)Obendrein die Angeln zu kassieren bestätigt schon Boshaftigkeit , aber diesmal vom Rechtsstaat . Ich kann mich noch gut an ähnliche Fälle erinnern, da hätte eine angemessene Rüge und 10 Stunden Arbeitseinsatz für Verein und Natur ausgereicht. Und unanständig war er auch nicht. Sollte jemand schon häufiger durch ähnliche Vergehen aufgefallen sein, würde die Strafe dann auch mal gerecht sein
Alles anzeigenWolle
angeltest Du an Straßen ??
auch, an viele Gewässer führt eine Straße vorbei. Wobei die Entfernung wegen der Fahrgeräusche nicht so nah sein sollte.
Die 2-3 km/h zu schnell werden höchstens in DK, S und N verfolgt,
in D gar nicht. Ist also FAKE...
FAKE? Wir schreiben über einen Vorgang in D und nicht von irgendwo in der Welt!
Was ist daran FAKE? Hatte hypothetisch über einen juristischen Vorgang in D und nicht von irgendwo auf der Welt geschrieben!
Kenne DK über die Jahrzehnte sehr gut von Vereinsangelfahrten, Ferienhaus und später eigenen Motorsegler in Nord Jütland liegen gehabt und war Mitglied im lokalen Segelclub.
Jedes Jahr zwischen 30 und 35 Mal dorthin gefahren. Musste nach abertausende Kilometer zum Glück nicht eine Krone abdrücken....
Wenn schon Vergleich zu einem anderen Land herangezogen wird, dann auch positive Punkte nennen. Z. B. keine Sportfischerprüfung, Rentner* ab 65 brauchen keinen Angelschein beim Meeresangeln. Genau darum fahren immer mehr Deutsche zum Angeln nach DK.
p.s.
* Für offizielle Rechtschreibregeln gibt es bisher keine Reform. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Genderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen.
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