Mein Vermieter hat mit einer Kabelgesellschaft einen Gestattungsvertrag fürs Fernsehen abgeschlossen, dh. selbstverständlich hat jeder Mieter einen eigenen Vertrag mit dieser Kabelgesellschaft abschließen müssen.
Neuerdings hat diese Kabelgesellschaft im Angebot das Digitale Fernsehen.
Vor ein paar Monaten habe ich mir eines der modernsten Fernsehgerätetypen (in Deutschland hergestellt) gekauft.
Seit dieser Zeit stelle ich fest, dass vorrangig bei 3 analogen Sendern die Bildqualität so schlecht ist, dass man diese Programme nicht empfangen kann.
Jetzt hebt diese Gesellschaft die Gebühren an.
Wenn man dagegen Einspruch erhebt, fliegt man.
Wortwörtlich steht Kleingedruckt in deren Allgemeinen Geschäftsbedingung:
„Wir behalten uns das Recht vor, im Falle des Widerspruchs ihren Vertrag zu beenden.“
Das haut mich nicht vom Hocker, aber ganz normal finde ich das nicht. Deshalb auch meine Überschrift, denn so ähnlich, allerdings andere Sachverhalte, war das hin und wieder auch in der DDR.
Nun geht der Streit mit meinen Vermieter los, wahrscheinlich mit Rechtsanwalt, ggf. mit Gericht.
Wollte hier mal fragen:
- warum die Kabelanbieter nicht in der Lage sind bei Digitalen Fernseher, einige analoge Programme so einzuspeisen, das man diese ansehen kann. Andere analoge Programme kommen in einwandfreier Qualität und
- hat jemand auch mit solchen ich sage mal „DDR Geschäftspraktiken“ zu tun, wer sich beschwert fliegt?
Anmerkung: auf die Nennung von Namen wurde bewusst verzichtet.