Es gilt aber die Ausnahme im Folgesatz:
"Forbudet mot å fiske pigghå gjelder ikke for fartøy under 15 meter største lengde som fisker med konvensjonelle redskap i Norges indre farvann og sjøterritoriet."
Es gilt aber die Ausnahme im Folgesatz:
"Forbudet mot å fiske pigghå gjelder ikke for fartøy under 15 meter største lengde som fisker med konvensjonelle redskap i Norges indre farvann og sjøterritoriet."
Danke für die Info
Es gilt aber die Ausnahme im Folgesatz:
"Forbudet mot å fiske pigghå gjelder ikke for fartøy under 15 meter største lengde som fisker med konvensjonelle redskap i Norges indre farvann og sjøterritoriet."
Die Frage ist doch für wen das gilt.....Einheimische,Berufsfischer.....??Im Umkehrschluß wäre dann der Fang nie verboten gewesen für Boote unter 15m?Wers genau wissen will sollte das Fischereiministerium anschreiben (auf englisch) man bekommt rel. schnell Antwort.
Berufsfischer, Netz- und Leinenfischer, Einheimische/Ausländer?
Folgt man alfnies Link vom 09.05.2023 kann man dort lesen, dass das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei laut der Mitteilung vom 21.01.2023 einen Unterschied zwischen „Schiffen unter 15 Metern, die mit konventionellem Fanggerät fischen“ und „Schiffen über 15 Meter, die mit Netzen und Leinen fischen“ macht.
Entscheidend ist der Satz:
“Gleichzeitig wird das Verbot der Freizeitfischerei auf pigghå aufgehoben.“
Alles anzeigenBerufsfischer, Netz- und Leinenfischer, Einheimische/Ausländer?
Folgt man alfnies Link vom 09.05.2023 kann man dort lesen, dass das Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei laut der Mitteilung vom 21.01.2023 einen Unterschied zwischen „Schiffen unter 15 Metern, die mit konventionellem Fanggerät fischen“ und „Schiffen über 15 Meter, die mit Netzen und Leinen fischen“ macht.
Entscheidend ist der Satz:
“Gleichzeitig wird das Verbot der Freizeitfischerei auf pigghå aufgehoben.“
Genau so isses. Dachte eigentlich alle hätten das mitbekommen ...
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