Ich werd' mal unseren Hausjuristen fragen, ob es rechtsgültige
Präzedensfälle gibt. Wenn ja, komme ich hier darauf zurück.
Danke.
Wäre schön, dazu mal eine entsprechende Information zu bekommen, die rechtssicher ist.
Ich werd' mal unseren Hausjuristen fragen, ob es rechtsgültige
Präzedensfälle gibt. Wenn ja, komme ich hier darauf zurück.
Danke.
Wäre schön, dazu mal eine entsprechende Information zu bekommen, die rechtssicher ist.
Meine persönliche Meinung dazu:
"Suitable personal flotation device" means lifejacket, flotation clothing, buoyancy aid or other pieces of equipment intended to keep a person afloat. The personal flotation device (PFD) shall be either CE marker or wheelmarked as PFD.
Für mich ist dies eine Aufzählung mit oder und jemand schwimmend zu halten, ergo Rettungsweste oder Floating Anzug,
die ja beide dies bewerkstelligen können.
Dann sollte sich man aber auch einmal die Wirkungsweise einer Rettungsweste und eines Floating Anzuges näher betrachten.
Nach meinem Verständnis ist der Floating Anzug ein Hilfsmittel das Auftreiben des Körpers zu unterstützen(entsprechendes Körpergewicht beachten),
vornehmlich aber dazu dient, das Auskühlen des Körpers zeitlich zu verlängern.
Nach meinem Verständnis ist die Rettungsweste dazu da, den oberen Körperteil, also den Kopf über Wasser zu halten und somit ein Ertrinken zu verhindern.
Für mich ist nur die Kombination beider sinnvoll. Der Einsatz eines dieser Hilfsmittel allein entspricht aber den gesetzlichen Vorgaben.
Ich vermute aber auch, dass die Gesetzvertreter hier eher an die Floatinganzüge auf den kommerziellen Schiffen gedacht haben und
nicht die "normalen" Floatinganzüge(wie eine Großteil von uns nutzt), berücksichtigt haben. Da auch der letzte Individualist erst durch
gesetzliche Vorgabe angeleitet werden muss, sollte hier eine entsprechende Änderung erfolgen. Dann sind auch jene mit individuellem
Menschenverstand, common sense, zu ihrer eigenen Sicherheit eingebunden.
Letztendlich kommt bei mir als Bootsführer keiner ohne angelegte Rettungsweste aufs Boot. Ob nun mit oder ohne Floatinganzug ist mir egal.
Ich vermute, du darfst als Bootsführer mit der dadurch erworbenen Verantwortung gern eine weitere Sicherheitsstufe über die gesetzliche
Vorgabe hinaus drauflegen.
Darüber diskutieren zu wollen, häää, Individualismus(Egoismus?) hin oder her, hier geht es um Sicherheit.
Danke.
Wäre schön, dazu mal eine entsprechende Information zu bekommen, die rechtssicher ist.
Um sein eigenes Leben zu schützen/retten bedarf es keine Paragraphen sondern gesunden Menschenverstand!!!!
Wer das offene Meer mit einer Badewanne verwechselt, dem scheint alles zu fehlen......
Gesetze sind nur dafür da um bei Kontrollen satte Bußgelder zu kassieren.
Kann daher Member tulum5 voll zustimmen.
In der Natur ist das natürliche Auslese. Wenn das Menschen passiert, sind das tragische Unfälle.
Wenn man so manch einen Idioten auf dem Wasser sieht, wundert es mich, das nicht mehr passiert.
Beste Grüße
Axel
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