Ich las' neulich in einem Thread das deutsche Touristen in Norwegen
aus Fischresten Kraft/Fond gekocht hatten und diesen mit nach D nehmen
wollten und kräftig Bussgeld zahlen mussten weil sie die 20-kg
überschritten, weil die Zöllner Kraft/Fond der Quote zurechneten.
Gestern stellte ich eine entsprechende Anfrage beim Fischereidirektorat
und bekam eben folgende Antwort:
Forskriften spesifiserer ikke en liste over bearbeidede produkter, men nevner bare fiskefilét som eksempel på bearbeidet produkt.
Dette må avklares med fagavdeling.
Vi kommer tilbake med svar.
Sinngemäss übersetzt: Die Vorschrift spezifiziert keine Liste über bearbeitete Produkte ....
Das muss von unserer Fachabteilung geklärt werden.
Wir melden uns wieder mit einer Antwort.
Wenn die definitive Antwort da ist, hänge ich sie hier drunter.