20 kg Ausfuhr bei Borks

  • Watt ein Gewese um 10kg Fisch.
    Gibt es denn Erfahrungen wie die Kontrolle an der Grenze abläuft ?


    Erfahrungen? - na ja
    War im vergangenen Jahr mit Borks unterwegs. Wir haben dann selbst in die Blanco-Liste
    die Organisationsnummer und die Bootsnummer eingetragen, dann die zu meldenden Fische
    eingetragen - und dann hat unser Hyttenwirt per Unterschrift bestätigt.
    Dass dies mit dem "Kisteninhalt" nix zu tun hat, ergab sich bei uns durch etliche gefangene
    Pollacks - die zählen ja bekanntlich nicht zu den zu meldenden Exemplaren.


    De facto: eines ist die Listenführung, um die Berechtigung für 20 kg zu erlangen,
    das andere ist die Kiste selbst, die dann 20 kg Fisch entalten darf.


    Im Extremfall habe ich eine leere, aber abgerechnete Liste - und trotzdem 20 kg
    Fisch im Gepäck.


    Die Regelung mit der Registrierung aller Borks-Objekte über die Borks Feriehus AS war mir auch
    ein wenig "halbseiden" und erzeugte schon ein mulmiges Magengefühl.


    Leider, oder vielleicht auch glücklicherweise, kam es zu keinerlei
    Kontrolle (hatte ich übrigens noch nie) - deshalb also keine "vollständige Erfahrung".


    * die Mengenangaben beziehen sich jeweils auf 1 Angler




  • Moin zusammen, ich habe die Tage von Borks meine Reiseunterlagen erhalten. Auch eine Fangliste war dabei , wo man seine Fänge eintragen soll und somit ganz einfach die 20 kg Fisch pro Person ausführen darf.
    Es ist eine Blankoliste , ohne ein Betreibername , ohne eine Bootsnummer usw.
    Auf nachfrage bei Borks, kam die Antwort : Einfach die Liste ausfüllen und das war es.


    Kann es sein ? Muss die Liste nicht gemeldet werden ? Mit Nummern ? Muss der Vermieter vor Ort nicht Unterschreiben ?
    Kann mir jemand sagen ob es alles so richtig ist was Borks mir geschrieben hat. Ich möchte keinen Stress bei einer Kontrolle haben .


    Wenn du dem Zoll eine "Fangliste" vorlegst, lacht der sich im besten Fall tot !!
    Beim Zoll brauchst du einen Nachweis, das du Urlaub in einem registrierten Betrieb gemacht hast.
    In diesem Nachweis ist enthalten :
    1. (das aller wichtigste) die Registrierungsnummer des Betriebes
    2. Name und Anschrift des Betriebes
    3. Name des Anglers bzw. alle Namen der Anglergruppe
    4. Zeitraum des Aufenthalts ( etwa vom 1.8 bis 10.8 2019)
    5. der Nachweis muß vom Vermieter unterschrieben sein


    Das alles, und nur das, berechtigt die Ausfuhr von 20kg Fisch !


    Und um diesen Nachweis von deinem Vermieter zu bekommen,
    mußt die die ominöse Fangliste ausfüllen.
    Die wird am Ende der Urlaubs dem Vermieter ausgehändigt und du bekommst den Zollnachweis.


    Was der Vermieter dann mit deiner Fangliste macht, kann dir schnurz-piep-egal sein !
    Er sollte diese dem Fischdirektorrat (oder wie datt da heißt) übermitteln.
    Tut er das nicht, soll dich das nicht jucken, kannste eh nix gegen machen und ist auch nicht deine Aufgabe.

  • Das ist doch mal eine Ansage , Danke. Wie machen denn andere Borks bucher es ? Ich bin doch nicht der einzige der bei Borks bucht.


    Und das ist mal eine Frage.


    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das eine Pseudoadresse in Vadheim dazu berechtigt für alle angemieteten Objekte den Status "Registrierter Betrieb" zu erlangen. Wenn mal einer auffliegen würde und wir es zur Kenntnis nehmen könnten, wüssten wir Bescheid. Ober aber alle Kisten waren nur bis 10 kg befüllt.

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