https://www.smp.no/nyheter/2018/0…er-16893946.ece
zZ hat Norwegens Polizei etwa 15.000 Bussgelder bei
zu schnell fahrenden Ausländern zu Gute, die aber
nicht eingefordert werden können ...
Höre ich im Hintergrund " ... och das ist aber traurig " ?
Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1
Hier könnt ihr darüber in Kürze diskutieren. Noch nicht Klick
https://www.smp.no/nyheter/2018/0…er-16893946.ece
zZ hat Norwegens Polizei etwa 15.000 Bussgelder bei
zu schnell fahrenden Ausländern zu Gute, die aber
nicht eingefordert werden können ...
Höre ich im Hintergrund " ... och das ist aber traurig " ?
Alfred sag uns Unwissenden warum.
Laut dem Artikel hat Norwegens Polizei keinen Zugriff
auf ausländische Fahrzeughalter-Register und solange ein
Halter nicht zu ermitteln ist, kann die Polizei ja keine
Forderungen veranlassen ...
auf alle Fälle konnten bisher 15.000 ausländische Zu-schnell-Fahrer
nicht ermittelt werden
Norwegens Polizei ist sowieso eher nicht das Gelbe vons Ei.
ZB macht unser Polizeiamt in Åndalsnes jetzt 3 Wochen zu .... weil
die Beamten Urlaub machen.
Heißt es jeder der geblitzt wurde kann nicht belangt werden ?
Heißt es jeder der geblitzt wurde kann nicht belangt werden ?
Ja. Ich glaube, viele Ausländer haben auch nicht
die geringste Ahnung davon, das sie geblitzt wurden
und düsen unbekümmert weiter zu schnell rum
Da die Strafen für Raserei in Norwegen ja bekannter Weise extrem sind ist das denke ich leider ein ganz schöner Batzen Geldverlust.
Ja. Ich glaube, viele Ausländer haben auch nicht
die geringste Ahnung davon, das sie geblitzt wurden
und düsen unbekümmert weiter zu schnell rum
und bringen durch ihre Raserei andere in Gefahr.
Na ich wäre da mal seeehr vorsichtig, bei den zuerwartenden Sanktionen. Hin und wieder soll es ja in Norwegen Mautstellen (immer mehr elektronisch) geben, da funktioniert es jedenfalls mit dem Kennzeichen und der Zustelladresse der Bescheide.
oder so
Zitat :
"Die grenzüberschreitende Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide ist umständlich und deren Voraussetzungen schwer zu erfassen. Wer sich effektiv gegen einen Bußgeldbescheid aus den EU-Nachbarländern wehren möchte, muss frühzeitig ansetzen.
Selbst wenn das Bundesamt der Justiz aber die Vollstreckung in Deutschland ablehnt, bedeutet das nicht, dass Geldsanktionen nicht innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfristen in den europäischen Mitgliedsstaaten vollstreckt werden können, in denen die Tat begangen wurde oder mit denen möglicherweise umfassende bilaterale Vollstreckungsabkommen bestehen (so z.B. für Geldsanktionen und Gefängnisstrafen aus Straßenverkehrsstraftaten zwischen den nordischen Ländern Dänemark, Schweden, Island, Finnland und Norwegen)."
Quelle: https://www.dittmann-hartmann.de/Fachgebiete/St…-in-Deutschland
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!