Das Schwierige ist, daß wir hier unterschiedliche Gesetze haben. In diesem Fall deutsches, norwegisches und britisches Recht.
Ich glaube, da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn ich in D einen Gebührenbescheid bekomme, muß ich zahlen, egal ob berechtigt oder nicht, auch wenn ich Widerspruch einlege.
Das Recht in GB und in N kenne ich nicht.
Gruß
Max