... sondern auch andere "Fischereiprodukte" wie Muscheln, Reker, Krabben etc.
Hmm, für Reker hab ich doch in der Regel eine Quittung. Die fallen doch somit genau so aus der Regel, wie käuflich erworbene Fischfilets. Dachte ich zumindest. Gekauften Fisch mit Quittung kannste doch soviel ausführen, wie du magst...