Die neue Fischregelung ab 2018

  • Hallo Tanik,


    du hast recht, ich wäre in deinem Fall genauso hartnäckig...... das Fangtagebuch bekommt der Vermieter, (dieser muss die Ergebnisse übermitteln) im Gegenzug bekommt der Mieter ein unterschriebenes Formular (mit o.g. Angaben) zurück was für den Zoll als Bestätigung dient.

  • Musterbildern hat K&N Berlin seine die Seite eingerichtet:
    Schon in Start Seite sieht man welche Objekt registriert ist und welche nicht.
    20 kg. - registriert
    10 kg. - nicht registriert




    und gibst keine Diskussion und keine Fragen. Wenn hast du mehr bei Kontrolle, dann bist du selber Schuld.

  • Natürlich stellt man sich so den Service vor -
    das schaffen ja auch andere Anbieter.


    Aber Du hast nun mal bei Borks gebucht.
    Und da fehlt leider dieser Service.
    Wie so schnell die Kuh vom Eis zu bekommen ist,
    dafür habe ich kein erschöpfendes Rezept.
    Insofern haben wir zwar einige Berichte zur richtigen
    Lösung, aber eine Lösung für Borks-Reisende sehe ich
    auch noch nicht.


    Jeder ziehe seine eigenen Konsequenzen für den
    zukünftigen Umgang mit Borks.

  • Tjaa, Harald gute Frage...wie die Kuh vom Eis bekommen :confused:

    K
    önnte nicht einfach BorksFeriehus AS seine unter Vertrag stehenden Vermieter mit dem entsprechenden Formular für den Zoll, auf dem dann vor Ort die nötigen Angaben eingetragen werden , ausstatten?
    Wo ist da das Problem/der Haken? mhhh....gebucht wurde aber über Borks Ferienhaus GmbH.

    Auf der Seite vom norweg. Fiskedirektoratet https://www.fiskeridir.no/Engl…/Meeresangeln-in-Norwegen
    unter "Die Anforderungen" steht :

    "...Auch ein Ausdruck des Berichts über den Fang, den der einzelne Angeltourist bei dem Betrieb eingereicht hat, kann von der Zollbehörde anerkannt werden...."


    Also sollte doch ein Ausdruck oder Kopie der ausgefüllten Fangliste ausreichen. Dazu noch die Rechnung von Borks als Nachweis für den Aufenthalt mitführen.
    Bleibt nur noch ein kl. Problem....Stempel/Unterschrift :biglaugh:
    Also, im Prinzip kann Borks bestätigen od
    er sagen was sie wollen aber sollte das der Zoll so nicht akzeptieren, hat man das Problem an der Backe.


    Es ist halt noch "Neuland"....alles wird gut....und 20kg Filet/p.P wollen erstmal gefangen sein #zwinker2*#zwinker2*#zwinker2*

  • Schaut man mal bei Borks ins Forum findet man einige ähnliche Fragen......10 oder 20kg???
    Antworten:keine
    Hier die PDF von Borks mit den Zollbestimmungen:http://www.borks.de/bundles/cu…/pdf/Zollbestimmungen.pdf
    Unten ......10kg /Person......auch hier nichts von 20kg.
    Die Bitte im Forum das sich Borks mal dazu äußert wurde wohl bislang auch ignoriert.


    *rolleyes*

  • Hallo angelmaus,
    Hier habe ich komplette Text kopiert:


    „Auch ein Ausdruck des Berichts über den Fang, den der einzelne Angeltourist bei dem Betrieb eingereicht hat, kann von der Zollbehörde anerkannt werden. Dieser Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:
    Identität des Betriebs
    Wer geangelt hat
    Fangmenge
    Das Dokument kann bei der Heimreise vom jeweiligen Betrieb ausgedruckt, gestempelt und unterschrieben werden.
    Die Personen, die namentlich in dem Dokument aufgeführt sind, müssen bei der Ausfuhr des Fisches zugegen sein”


    Auf unsere Fangliste gibst keine: Reg. Nr.; Unterschrift; Stempel. Fällt eigentlich alles was Zoll braucht.
    Dorschpapa – Harald schreibt: „Jeder ziehe seine eigenen Konsequenzen für den
    zukünftigen Umgang mit Borks“
    Für mich gibt kein zukünftiger Umgang mit Borks, nie mehr im Leben.

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