Langsam alles zu merkwürdig und lästig, finde ich.
Einen Zettel ausfüllen und am Ende abgeben ist doch noch ok, aber vor der Ausfahrt noch Tabletts betippern?!
Dann sollen sie ihre Kilos behalten, geht ja schließlich um den Spaß und nicht um Fischexport.
Man ist ja wohl nicht verpflichtet an der Statistik mit zu machen und begnügt sich mit den (ausreichenden) 10 kg ??!!
Die neue Fischregelung ab 2018
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Es wird immer eine Industrie geben, welche versucht das Komplettüberwachungssystem anzubieten, Kontrolle Vermieter, Sicherheit, Gäste, Boote, Bewegungen, Präferenzen - und Fische
Es macht mir schon Sorgen, dass diese Systeme schon länger fakultativ in Erprobung waren - man begann mit der Entwicklung schon vor Jahren.
Noch können wir entscheiden, wir nehmen nur 10 kg Fisch - wenn ich aber irgendwann nur ein Boot zur Miete bekomme, wenn ich das System betreibe, kann ich mich noch für Bootfahren oder z. B. Pilze und Beeren sammeln entscheiden. Ich hoffe es dauert noch sehr lange bis das kommt bzw. Pilze und Beeren werden knapp und müssen erfasst werden.
Leute wir leben doch auch in der Heimat mit all diesen Kontrollsystemen - ob wir mitmachen wollen oder nicht, nur im Urlaub in der erträumten "Freiheit" tuts besonders weh, wenn sich in immer schnelleren Zeitabständen was ändert und uns die digitale Revolution überrollt.
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Hei
Hier noch einmal der genaue Gesetzestext zur Ausfuhr der 20kg Quote. Natuerlich auf norwegisch.
Utførselskvote
I utgangspunktet kan den enkelte ta med seg 10 kilo, mens den som fiskar i regi av ei registrert verksemd vil kunne ta med seg inntil 20 kilo. Denne avgrensinga gjeld innanfor ein periode på 7 dagar. Den som tar med seg full kvote ved utreise frå Noreg, kan derfor ikkje ta med fisk ved ny utreise før det er gått minst 7 dagar.Der gekennzeichnete Satz ist ein wenig missverstaendlich geschrieben. Sagt aber meiner Meinung nach nichts anderes aus als das man innerhalb von 7 Tagen 20kg Fisch ausfuehren darf. Wann man das macht ist schnuppe, ob am ersten, oder letzten. Ein weiteres mal geht dann aber wieder erst nach sieben Tagen.
Was mich aber wundert ist das man zur Ausfuhr auch die Laenge des Aufenthalts dokomentieren soll. Wird aber wohl deshalb gemacht, damit man nachvollziehen kann ob die 7 Tage Regelung eingehalten wird.
LG Mark
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So fürchterlich ist das mit dem Melden nicht. Einmal im Monat muß ich als Vermieter das machen.Mehr nicht alls andere kann ich tun. Täglich kann ich das Sammeln und einmal im Monaat abschicken. Wobei ich denke das der Norweger sogar 33 Tage toleriert. Täglich sollten aber zumiendest die Gäste ihren fang eintragen damit nicht am Ende der Woche keiner mehr weiß was und wieviel gefangen und zurückgesetzt wurden.
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Wir hatten mit der Papierliste auch gar kein Problem, wurde alles tagaktuell von uns eingetragen.
Die Handy-Nr. mußten wir, im Zusammenhang mit der Bootseinweisung/Verhaltensregeln, auch angeben. Auch kein Problem, dieses Formular legt der Vermieter bisher nur bei sich ab.
Ich denke, diese GoFish App samt Tablet ist wohl mehr etwas für große Anlagen.
Wurde ja auch "in enger Zusammenarbeit mit sechs ausgewählten Touristenfischereieinrichtungen und einem der größten touristischen Reiseveranstalter Norwegens, Din Tur, entwickelt."
https://gofish.no/om-gofish
Da fehlt eigentlich nur noch die Eingabe des Mietpreises für die Hütte/Boot und das "Dingens" macht auch noch die Buchhaltung*eek*
Ein Vermieter mit 1-2 Häuschen/Booten bekommt die Fangregistrierung bestimmt auch papiermäßig ohne dieses App-Gedöns gebacken.
Eine verpflichtende Anschaffung sowie einen Preis konnte ich nicht herauslesen.
Sollte allerdings der Preis von 150 NOK/Tag stimmen finde ich das, gelinde gesagt, etwas fett und dabei war das Tablet im o.g. Fall nur ein Lenovo und kein angebissener Apfelhttps://gofish.no/om-gofish -
Wir fahren im Juni mit Borks nach Norwegen. Haben ein Fangbuch bekommen, mit der Anschrift „Borks Feriehus AS“ (ohneReg. Nr. ohne Unterschrift). Fangbuch kann ich aus Internet ausdrücken und schreiben was ich will. Soll der Beweis sein??? Alle anderen Unterlagen sind aber von „Borks Ferienhaus GmbH“. Für mich (gesetzlich gesehen) sind zwei unterschiedlichen Unternehmen. Borks ist kein Besitzer von Ferienhäuser – sondern ein Zwischenhändler. Wir haben Besitzerangerufen – er ist nicht registriert. Nach Telefonat mit Borks: wenn wir über 10 Kilo pro Person mitnehmen, füllen wir dies jeder aus. Dies sollen wir dann bei einer Kontrolle vorzeigen, und danach an Borks senden (vielleicht meint Borks „senden aus Norwegische Knast). Zoll interessiert Fangbuch gar nicht,sondern Nachweis an welche Anlage hast du geangelt – registrierte oder nicht (Formular mit Firmen Logo, Registriernummer, Unternehmensnamen, Zeit – von … bis, Angler Nahmen) Und dann kann Zoll prüfen wie viel kg haben wir.
Was macht Borks: schickt ein Fangbuch und mündlich (kein schriftliche Beweis) sagt das wir dürfen 20 kg ausführen.
Richtiges Verschalten sieht anders aus:
1- Fangbuch ausfühlen
2- An Vermieter abgeben
3- Vermieter prüft
4- Vermieter gibt Nachweis Formular
5- Nachweis Formular an Zoll zeigen
Es ist so einfach, aber Borks gibt Nachweis Formular nicht, sondern schickt eigene Kunden mit 20 kg in Unsicherheit.
Hat noch jemand gleiche Probleme mit Borks? -
Borks Feriehus AS“ Die Firma hat ihren Sitz in Norwegen und dieses 20 Kilo Fangbuch kriegt wohl jeder Kunde .Wie sich das dann beim Zoll ergibt ...Ich würde da jedenfalls vorsichtig sein. Ob Zwischenhändler
sich auch registrieren lassen können?????? -
Die Borks Feriehus AS ist laut der Betriebsliste ein registrierter Betrieb.
Betriebsliste/ Auszug von heute (16.05.2018):
Inwiefern jetzt jeder Borks-Hütteneigner/ -verwalter für diesen Betrieb zeichnen
kann um die Fangliste "abzusegnen", entzieht sich meiner Kenntnis - soll aber
wohl so sein.
Da kann man als Touri erst mal nix anderes machen, als brav die Fanglisten
führen - wobei ich persönlich auch eine eigene Liste mit Fischarten führe,
die nicht zu den fünf Auserwählten zählen (z.B. Pollack, Leng, Lumb, Makrele ...).Letztlich geht es ja um 20 kg Gesamtmasse, die ausgeführt werden soll und
nicht 20 kg "Auserwählte" ("the big five") - bei letzteren dürfte es in
südlichen Gefilden eh etwas dünner werden mit Fangerfolgen
(außer vielleicht Seelachs, Steinbeißer und Dorsch).Na, und dann schaue ich mir die Praxis bei der Ausreise an.
Versprochen, ich schreibe dann auch was dazu. -
Gerade zurück von Fröya.....
Das Formular muss Adresse der Unterkunft, Name des Vermieters, Org- bzw. Reg.-Nummer enthalten und wird nach Rückgabe der Fangliste handschriftlich vom Vermieter unterzeichnet! Alles andere ist nicht ausreichend und dürfte vom Zoll auch ignoriert werden. Die Vorgaben sind da nach meiner Ansicht eindeutig.
Wenn Borks jemanden ohne Unterschrift des (registrierten!) Vermieters nach Hause schickt ist das eher fahrlässig als schludrig.... -
Hallo Frank.
Danke für Info.Hallo Harald, ich weiß das „BorksFeriehus AS“ registriert ist, aber es nützt mir nichts. Hausvermitter ist nicht registriert, er gibt mir kein Nachweis Formular. „Borks Ferienhaus GmbH“ (nicht registriert weil Sitz in Deutschland ist) gibt mir diese Formular nicht und schickt mich zum Zoll mit Fangbuch.
Nach Norwegische Gesetz das Fangbuch soll Vermieter an Fiskeridirektoratet schicken und nicht ich bei Zoll abgeben. Zoll braucht Nachweis, dass wir an registrierte Anlage geangelt haben und wir haben keine Nachweis Dokument. -
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