Die neue Fischregelung ab 2018

  • Also für mich war völlig klar, das man irgendwelche Zettel schreiben muß.
    Das ist auch kein Problem.
    Und das man vom Vermieter auch irgendwas schriftliches bekommen wird,ist auch logisch.
    Schließlich muß man bei einer Kontrolle beim Zoll ja nachweisen, das man in einem registrierten
    Betrieb logiert hat !


    Was aber passiert eigentlich bei folgendem Szenario :
    Die 5 zu meldenen Fischarten stehen nun ja wohl fest.
    In meinem Stammrevier könnte es aber durchaus passieren, das ich von diesen Arten gar keinen fange !
    Dafür aber vielleicht Seehecht, Pollak, Makrele, Hering und was weiß ich noch alles.
    Schöne schmackhafte Fische, von denen ich natürlich gerne leckere Filets mitnehmen möchte.
    Nur kann ich nix auf den ominösen Zettel eintragen ! ??
    Würde dann, wenn´s überall so gehandhabt wird wie bei Dintur, von meinem Vermieter nix schriftliches
    bekommen.
    (okay, könnte natürliche gefangene Menge null eintragen ! )
    Beim Zoll stehe ich dann aber mit einer Kiste mit Filets ! ??


    Preisfrage, wie viel Kilo darf ich denn nun mit nehmen ?
    20 kg, schließlich war ich in einem registrierten Betrieb ! ??
    10kg, weil ich zu dämlich war die glorreichen 5 Fischarten zu fangen und daher keine Bestätigung habe ! ??

  • Hallo alfnie,
    ich habe mir mal das Steuerrecht dazu reingezogen. https://www.doppelbesteuerung.eu/normen-dba/norwegen/
    Demnach wird das Einkommen aus Norwegen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland versteuert und an Norwegen weitergeleitet. Also alles sauber.
    Das löst aber das Problem der Registrierung nicht, es geht schlichtweg nicht.
    Was macht der Vermieter denn nun? Er will, aber kann nicht. Ich werde meine Buchung daher wohl stornieren und bei einem Norweger buchen müssen. Mit 15 kg konnte ich gut leben, mit 10 aber nicht.


    Gruß


    Dieses Abkommen gilt nicht für die Umsatzsteuer, denn für die Umsatzsteuer gilt, dort wo sie erhoben wird, wird sie auch abgeführt.

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.


  • Bist ein böser Bube, wenn Du es machst.....
    Ob DU damit nachher das Ergebnis verfälscht?


    Böser Bube bin ich sowieso ! #zwinker2*
    Und wen ich dann das Ergebnis verfälsche, muß ich damit irgendwie klarkommen und weiter leben !
    Denke aber, das krieg ich hin !! *rolleyes*


    Aber mal im ernst, was ist den nun eigentlich das Ergebnis ??
    Was will man nach Auswertung der Zettel für Schlüsse ziehen.
    Erst mal wird man doch nur nackte Zahlen erhalten.
    Will heißen, von den heiligen 5 Fischarten sind von den Anglern im Jahr jeweils so und so viel Stück gefangen worden !
    Sind die Stückzahlen wirklich riesig, wird man um eine Einschränkung des Fanges nicht herumkommen.
    Da würde dann doch tatsächlich der Bestandsschutz wieder auftauchen.
    Auf Kosten der Angler natürlich !
    Oder sind die Stückzahlen wirtschaftlich lukrativ, verbiete man den Anglern komplett den Fang der 5 Arten (sind ja genau die,
    hinter denen die Fischwirtschaft her ist !!) und erhöht die Quote für die Berufsfischer.


    Kann man drehen und wenden wie man will, am Ende gibt es bestimmt Repressalien für die Anglerschaft.


    Oder geht es tatsächlich nur um Steuereinnahmen auf Kosten des Bestandsschutzes ?
    Dann könnte zumindest der Angler unbehelligt bleiben und sich über 5kg Filets mehr freuen !
    Ob man nun unbedingt 5 kg mehr braucht, ist eine andere Geschichte !

  • ich versteh die ganze Aufregung nicht ganz....


    da wir an der ganzen Regelung eh nicht viel ändern können machen wir einfach was man uns sagt.
    Dem Vermieter die Fänge Melden und der gibt uns dann am Ende mit der Rechnung fürs Haus einen Bunten Zettel,
    wo drauf steht das der Herr Mustermann seine Fänge ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Verordnung gemeldet hat.
    Das ist ne Registrierungsnummer drauf und wenn der Zoll noch Lust und Laune hat kann er die Überprüfen.
    An Hand des Filets kann der Beamte eh nicht mehr Feststellen ob das mal ein Dorsch oder ein Schellfisch war...


    Wie hier gemutmaßt, wird es mit Sicherheit kein Fangbuch nach Deutschen Vorbild geben.

    Oh Herr lass mich beim Fischen, einen großen Fisch erwischen, damit ich ob der großen Gabe, das Lügen nicht mehr nötig habe
    :biglaugh:



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  • alfnie
    Mein Problem hat sich lösen lassen. Da ich mein Boot bei einem norwegischen Veranstalter buche, ist dieser natürlich registriert. Somit läuft die ganze neue Ausfuhrregelung über ihn und mein Deutscher Vermieter benötigt keine Registrierung zusätzlich. Generell ist das Problem für deutsche Vermieter ohne Umsatzsteuernummer aber weiterhin vorhanden.


    Gruß


    Hans-Jürgen

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