Naja, ...das ist doch aber eigentlich bei allen Schonmassnahmen ähnlich.
- Fische ich z.B. in der Hechtschonzeit auf Zander und fange nen Hecht muss ich ihn zurücksetzen, ist dann ungewollter Beifang. - Machen dann auch die meisten. Unglücklich dass er überhaupt an den Haken gegangen ist, aber zumindest besteht eine gewisse Chance, dass er überlebt.
Habe ich das Tageslimit an Dorsch erreicht, ist der Rest der Dorsche für diesen Tag "geschont", und ich darf nicht direkt auf sie Fischen. Fange ich, nachdem ich das Limit an Dorsch erreicht habe, an Heringe zu angeln und fange einen Dorsch, muss ich ihn da "geschonter Beifang" zurücksetzen.
Es ist natürlich ganz klar, das es immer Möglichkeiten gibt direkt auf Dorsch, auch nach erreichen des Tageslimits weiterzuangeln. - wie du bereits geschrieben hast, "kommt drauf an was man bei einer Kontrolle antwortet". Ob man das macht, muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Meiner Meinung nach, ist dann allerdings der "Sinn" eines Tageslimits für den Fang eigentlich hinfällig. In der Praksis könnte das theoretisch bedeuten. Ich fange 15 Dorsche an einem Tag, nehme 5 mit, setze 10 zurück von denen höchstwahrscheinlich eine gewisse Anzahl nicht überlebt.
Ich denke das Verbot eines "gezielten Beangelns" nach Erreichen des Tageslimits macht schon irgendwie Sinn.
Viele Grüsse
smolt