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Angeln ohne Erlaubnis

  • Mantafahrer
  • 23. Oktober 2015 um 13:48
  • Ballast1
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    • 24. November 2015 um 10:49
    • #61
    Zitat von AF.

    Wenn du in Berlin wohnst und aus Brandenburg kommst musst du den Fischereischein umschreiben lassen. Andersrum genau so. Man brauch den Fischereischein in dessen Land man seinen Wohnsitz hat. War schon immer so und wird auch sicherlich so bleiben.

    AF.

    Es gibt wohl Ausnahmen:
    Mein Nds-Schein wird in HH anerkannt.

    LG Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • nordfisker1.jpg

  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 10:58
    • #62
    Zitat von Ballast1

    Es gibt wohl Ausnahmen:
    Mein Nds-Schein wird in HH anerkannt.

    LG Heiko

    Bin mir nicht sicher, aber in Hamburg wird auch keine Fischereiabgabe erhoben, oder? Das könnte damit zusammenhängen.

    AF

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    • 24. November 2015 um 11:10
    • #63
    Zitat von AF.

    Auch diese Aussage ist nicht korrekt.
    Ich machs mal genau: In Brandenburg darf jeder Ab 8 Jahre die Friedfischangelei betreiben.
    Dazu muß eine Fischereiabgabe erworben werden (bis18 JAhre 2,50, Erwachsene 12,- oder gleich für 5 Jahre 40 Euro), die im ganzen Land Brandenburg gültig ist. Dazu dann natürlich den jeweiligen Gewässerschein/Angelkarte. Auch Nachtangeln ist wenn man die entsprechende Nachtangelkarte hat erlaubt AF


    Danke für Deine Ergänzung, aber was war/ist an meiner Aussage falsch? Es ging um den Fischereischein...

    Zitat von AF.


    Mit dieser Berechtigung kann jeder mit zwei Friedfischangeln der Fischwaid nachgehen. Selbstverständlich darf mit Wurm auch auf Aal, Wels, Hecht, Zander und was weiß ich geangelt werden, aber eben nur mit den klassischen Friedfischmethoden.
    AF


    Ja fangen darfst du, aber aneignen ist etwas Anderes! Ich bin der Meinung du hast den "unabsichtlich" gefangenen Raubfisch schonend zurück zu setzen, es sei denn, dieser ist zu stark verletzt (jaja das ist Auslegungssache, ich weiß).
    Was ist, wenn Du erfolgreich warst und der "Fischereiaufseher" den gefangenen Zander mit Deiner Friedfischerlaubnis in Verbindung bringt? Willst Du Ihm dann erzählen hättest gedacht es sei ein Rotauge...? Wenn Du meine Meinung mit entsprechende Passage aus dem Gesetz widerlegen kannst, hätte ich dazu gelernt und wäre Dir dankbar...

    ©PaFFguy©

    ...ich bin keine Signatur, ich putze hier nur...

  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 11:11
    • #64
    Zitat von Ballast1

    Es gibt wohl Ausnahmen:
    Mein Nds-Schein wird in HH anerkannt.

    LG Heiko

    hab mal schnell nachgeguckt. In Niedersachsen musst du keine FS-Abgabe bezahlen. Leute mit Hauptwohnsitz in Hamburg müssen eine bezahlen. Zahlst du mit dein Niedersächsichen Fischereischein in Hamburg eine FS-Abgabe? Wenn nicht, wäre ich mir nicht sicher, aber ich kann da wirklich nur für Brandenburg verlässliche Angaben machen.
    Jedenfalls darfst du mit deinen Fischereischein in Brandenburg erst angeln wenn du hier eine FS-Abgabe bezahlt hast.

    AF

  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 11:19
    • #65
    Zitat von ©PaFFguy©

    Danke für Deine Ergänzung, aber was war/ist an meiner Aussage falsch? Es ging um den Fischereischein...

    Ja fangen darfst du, aber aneignen ist etwas Anderes! Ich bin der Meinung du hast den "unabsichtlich" gefangenen Raubfisch schonend zurück zu setzen, es sei denn, dieser ist zu stark verletzt (jaja das ist Auslegungssache, ich weiß).
    Was ist, wenn Du erfolgreich warst und der "Fischereiaufseher" den gefangenen Zander mit Deiner Friedfischerlaubnis in Verbindung bringt? Willst Du Ihm dann erzählen hättest gedacht es sei ein Rotauge...? Wenn Du meine Meinung mit entsprechende Passage aus dem Gesetz widerlegen kannst, hätte ich dazu gelernt und wäre Dir dankbar...

    Du darfst die definitiv mitnehmen, aber ne Gesetzespassage habe ich nicht zur Hand im Moment. Vielleicht suchst du in der Zeit die das Gegenteil behauptende Passage.

    AF

  • tulum5
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    • 24. November 2015 um 11:23
    • #66

    Moin genau das meine ich, was soll der Humbug - niemand weiß wirklich genau Bescheid, eine Bundeseinheitliche Regelung wäre einfach nur sinnvoll, dann könnte jeder einen Schein machen, die Fischereiabgabe bezahlen und lediglich dort wo er gerade ist ( Urlaub, Besuch bei Freunden... ) eine Gewässerkarte holen. Aber nein Kurs in Brandenburg 75€ und in Bayern 180€ und der ist Pflicht ! Gruß Peter

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    • 24. November 2015 um 11:24
    • #67
    Zitat von AF.

    Wenn du in Berlin wohnst und aus Brandenburg kommst musst du den Fischereischein umschreiben lassen. Andersrum genau so. Man brauch den Fischereischein in dessen Land man seinen Wohnsitz hat. War schon immer so und wird auch sicherlich so bleiben.
    AF.

    Leider NEIN! Du bist als in Berlin wohnhaft, gemeldeter Bürger berechtigt die Fischereiprüfung des Landes Brandenburg abzulegen.
    Nach bestandener Prüfung hast Du die freie Wahl, welchen Fischereischein (Berlin oder Brandenburg) Du wählst.
    Ich war schon beim Ablegen der Fischereiprüfung und beim Erwerb des brandenburger Fischereischeins in Berlin gemeldet...kannste glauben!

    ©PaFFguy©

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  • tulum5
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    • 24. November 2015 um 11:26
    • #68
    Zitat von AF.

    Du darfst die definitiv mitnehmen, aber ne Gesetzespassage habe ich nicht zur Hand im Moment. Vielleicht suchst du in der Zeit die das Gegenteil behauptende Passage.

    AF

    Das stimmt definitiv ! Wenn du auf Friedfisch angelst und ein Raubfisch beißt dann darfst du ihn behalten ! Gruß Peter

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  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 11:30
    • #69
    Zitat von ©PaFFguy©

    Leider NEIN! Du bist als in Berlin wohnhaft, gemeldeter Bürger berechtigt die Fischereiprüfung des Landes Brandenburg abzulegen.
    Nach bestandener Prüfung hast Du die freie Wahl, welchen Fischereischein (Berlin oder Brandenburg) Du wählst.
    Ich war schon beim Ablegen der Fischereiprüfung und beim Erwerb des brandenburger Fischereischeins in Berlin gemeldet...kannste glauben!

    Ja, aber du kannst doch damit nicht in Berlin angeln, sagtest du doch selber. Hättest du den in Berlin gemacht, könntest du in Brandenburg, Berlin und überall woanders angeln. Ich höre jedenfalls zum ersten mal das man sich nach bestandener Prüfung den FS Schein aussuchen kann.
    Aber ich will mir da nicht zu sehr aus dem Fenster rauslehnen, manchmal wissen die Ämter nicht mal was richtig und nicht richtig ist.
    Zieht jemand nach Brandenburg und möchte seinen Berliner Schein auf nen Brandenburger umschreiben lassen, benötigt er zusätzlich das Prüfungszeugnis.

    AF

  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 11:33
    • #70
    Zitat von tulum5

    . Aber nein Kurs in Brandenburg 75€ und in Bayern 180€ und der ist Pflicht ! Gruß Peter

    Die Kurspreise in Brandenburg sind total unterschiedlich. Die gibt es für 60€ und auch für über 100€. Aber ein Kurs ist nicht Pflicht in Brandenburg. Man kann sich auch nur zur Prüfung anmelden und zahlt dann nur die Prüfungsgebühr von 25€

    AF.

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