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Angeln ohne Erlaubnis

  • Mantafahrer
  • 23. Oktober 2015 um 13:48
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    • 24. November 2015 um 13:47
    • #81

    ...man beachte die Wortwahl..."wird wohl hingewiesen"...:wave:

    Die Möglichkeit umzuschreiben besteht... zu dem höheren berliner Preis und der Lebenszeit von nur 5a. Ist es eigentlich möglich den Brandenburger und den Berliner gleichzeitig parallel zu haben? (möglich im Sinne von zulässig)

    ©PaFFguy©

    ...ich bin keine Signatur, ich putze hier nur...

  • nordfisker1.jpg

  • Gaensejunge
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    • 24. November 2015 um 18:39
    • #82
    Zitat von AF.


    Kleine Anmerkung: Bürger aus anderen Bundesländern, die einen Fischereischein besitzen, aber in ihrem Bundesland keine Fischereiabgabe zahlen müssen. Das betrifft zum Beispiel die Sachsen usw. Die dürfen erst in Brandenburg angeln, wenn sie die Fischereiabgabe in Brandenburg erworben haben. Nur der Fischereischein und Angelkarte ist in diesen Fall nicht gültig und bedeutet SCHWARZANGELN.

    AF

    AF, das trifft derzeit aber auch nicht auf alle Angler aus Sachsen zu, sondern nur auf die, die den neuen lebenslangen Fischereischein haben. In Sachsen wird nur noch der lebenslange Fischereischein ausgestellt, da der Verwaltungsaufwand für die zeitlich begrenzten Fischereischene größer war, als durch die Einnahmen gedeckt wurde (das zum Thema Geldverdienen mit den Fischereischeinen duch die Landesbehörden).

    Inhaber, die wie ich noch den alten Fischereischein haben (meiner ist ein 10 Jahresschein) können noch bis zum Ablauf des Fischereischeines damit in Brandenburg angeln (Erlaubnisschein vorrausgesetzt), da mit diesen "alten" Fischereischeinen noch die Fischereiabgabe gezahlt wurde.

    Das Sachsen nur noch "Lebenslange Fischereischeine " ausstellt hat vor und Nachteile: Einerseits muss ich mich nie wieder um eine Verlängerung kümmern, anderseits habe ich Probleme, die es vorher nicht gab, wenn ich in einem anderen Bundesland angeln will.

    Brandenburg verlangt von Anglern aus Sachsen jetzt nähmlich jährlich die Fischereiabgabe, vorher wurde akzeptiert, dass die Abgabe ja schon in Sachsen gezahlt wurde. Unterm Strich bezahle ich jetzt mehr, als mit der alten Regelungt, da die Abgaben in Brandenburg höher sind als ehemals in Sachsen. Aus diesem Grund wäre mir die alte Regelung mit der jährlichen Fischereiabgabe lieber....

  • nugget102
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    • 24. November 2015 um 19:00
    • #83

    hey peter,

    das mit dem "ausländisch" habe ich glatt überlesen - spielt aber auch keine große rolle - da man "ausländischen" touristen -
    hier auch mit auflagen - durchaus den angelurlaub gönnen sollte, schließlich spülen derart willkommene ausländische touris auch geld in die kasse der kommnen.....#zwinker2*

    als ex-berliner, die dann nach brandenburg ausgewandert und dann wieder eingewandert sind meinen wir, das procedre bzgl. des fischereischeins zu kennen.....:biglaugh:

    - sandra z.b. hat ihre fischereischeinprüfung (ohne lehrgang...:biglaugh:) im land brandenburg gemacht, der fischereischein mußte aber, aufgrund des wohnsitzes in berlin beantragt werden,
    - ich hatte auf meinem "alten" brandenburger fischereischein, obwohl schon in berlin wohnend, noch luft für zwei weitere jahre und genoß die "beitragsfreiheit"

    bei kontrollen wurden wir so oder so und ob unserer unterschiedlicher f-scheine nie schikaniert - im gegenteil, es waren immer nette gespräche, nach dem motto -
    wie man in den wald hineinruft, so schallt es heraus.............

    hier einmal eine gegenüberstellung der kosten in brandenburg und berlin

    soll heissen:

    - in BB zahle ich für 5 jahre 65€ und für die weiteren 5 jahre jeweils 40€

    - in BE zahle ich für 5 jahre incl. jährlichen abgaben 132€

    es ist schon irgendwie "pervers", wie die regelungen - selbst bei zwei bundesländern, die mal heiraten wollten, auseinandergehen..............*eek*

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • tulum5
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    • 24. November 2015 um 21:55
    • #84
    Zitat von nugget102

    hey peter,

    das mit dem "ausländisch" habe ich glatt überlesen - spielt aber auch keine große rolle - da man "ausländischen" touristen -
    hier auch mit auflagen - durchaus den angelurlaub gönnen sollte, schließlich spülen derart willkommene ausländische touris auch geld in die kasse der kommnen.....#zwinker2*


    Das finde ich ja gerade ungerecht, ich würde auch gern dem Land Brandenburg Geld in die Kassen spülen und gemeinsam mit einem Freund des öfteren in Steckelsdorf angeln und Bayern ist doch auch irgendwie Ausland

    - in BB zahle ich für 5 jahre 65€ und für die weiteren 5 jahre jeweils 40€

    - in BE zahle ich für 5 jahre incl. jährlichen abgaben 132€

    es ist schon irgendwie "pervers", wie die regelungen - selbst bei zwei bundesländern, die mal heiraten wollten, auseinandergehen..............*eek*

    Alles anzeigen

    Nabend also bei uns kostet der Kurs ( Pflicht ) 180€ die Prüfung 30€ der Fischereischein ( Lebenslang ) 128€ + 35€ Bearbeitung - da scheint wohl jedes Bundesland einen Weg zu finden um an unser Geld zu kommen. Gruß Peter

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  • G A S T 1
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    • 24. November 2015 um 22:31
    • #85

    Also wenn ich das hier alles so lese, wird mal wieder ganz deutlich, dass man den wirklichen "Wert" des Angelns in Deutschland scheinbar immer noch nicht annährend erkannt hat. Anders kann ich`s mir nicht erklären warum man den Zugang zum Angeln immernoch so erschwert. Anstelle es jedem der Lust hat es völlig unbürokratisch zu ermöglichen am Wochenende mal spontan mit seinem Sprössling die Angel in die Hand zu nehmen, braucht man nen Fischereischein/Fischereiabgabemarke und muss dann noch ewig rumfahren um sich ne Angelkarte zu kaufen. Da vergeht`s einem ja direkt wieder,.....oder ich scheiss drauf und angel ne Runde "Schwarz".*rolleyes*

    Gelegenheitsangeln, oder einfach mal "Ausprobieren", ob das Hobby für mich überhaupt was ist, ist eigentlich nicht möglich.
    Als (z.B. norwegischer) Urlauber, ist ein Angelurlaub in Deutschland eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Man darf schlicht und ergreifend gar nicht oder zumindest nicht auf Raubfische angeln. :confused:

    Da sind jede Menge anderer Länder viel weiter: "Wenn ich zahle, darf ich angeln." Die Angelkarte kauf ich mir 10 min bevor ich von zuhause losfahre bequem im Internet oder per Handy und die Kohle geht direkt an den örtlichen Angelverein oder Grundeigner, der sie normalerweise dem Gewässer und der Region zukommen lässt.

    Gruss
    smolt

  • tulum5
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    5. Oktober 1967 (57)
    • 24. November 2015 um 23:42
    • #86
    Zitat von smolt

    Also wenn ich das hier alles so lese, wird mal wieder ganz deutlich, dass man den wirklichen "Wert" des Angelns in Deutschland scheinbar immer noch nicht annährend erkannt hat. Anders kann ich`s mir nicht erklären warum man den Zugang zum Angeln immernoch so erschwert. Anstelle es jedem der Lust hat es völlig unbürokratisch zu ermöglichen am Wochenende mal spontan mit seinem Sprössling die Angel in die Hand zu nehmen, braucht man nen Fischereischein/Fischereiabgabemarke und muss dann noch ewig rumfahren um sich ne Angelkarte zu kaufen. Da vergeht`s einem ja direkt wieder,.....oder ich scheiss drauf und angel ne Runde "Schwarz".*rolleyes*

    Gelegenheitsangeln, oder einfach mal "Ausprobieren", ob das Hobby für mich überhaupt was ist, ist eigentlich nicht möglich.
    Als (z.B. norwegischer) Urlauber, ist ein Angelurlaub in Deutschland eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Man darf schlicht und ergreifend gar nicht oder zumindest nicht auf Raubfische angeln. :confused:

    Da sind jede Menge anderer Länder viel weiter: "Wenn ich zahle, darf ich angeln." Die Angelkarte kauf ich mir 10 min bevor ich von zuhause losfahre bequem im Internet oder per Handy und die Kohle geht direkt an den örtlichen Angelverein oder Grundeigner, der sie normalerweise dem Gewässer und der Region zukommen lässt.

    Gruss
    smolt

    Moin bis auf das Schwarzangeln stimme ich dir zu, darum angle ich seit Jahren im Ausland aber ich würde auch gern mal mit meinen Sohn hier vor Ort an den Fluss darum werde ich den Schein machen müssen aber der Weg dahin ist schon kompliziert und eine bundeseinheitliche Regelung wäre optimal und das mit dem Internet ein Traum. zB eine App ich sage wo ich angeln möchte, wie lange, drücke auf pay und bin für das Gewässer freigeschaltet. Die Vereine oder Besitzer erhalten ihr Geld und alle sind glücklich. Gruß Peter

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  • Ballast1
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    • 25. November 2015 um 07:02
    • #87

    Manche Vereine bieten "Schnupperangeln für Kids" an (meiner zB)
    und im Rahmen vom Ferienpass auch. Wird immer gut angenommen.

    Vielleicht mal beim örtlichen Verein nachfragen ?


    LG Heiko :)


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • MeFo-Schreck
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    • 25. November 2015 um 08:13
    • #88

    Da Fischeirecht Landesrecht ist, backt da leider immer noch jedes Bundesland seinen eigenen Kuchen. :crying:.
    Wie einfach ist das doch in DK, SE oder NO:baby:
    Dort hat man, anders als in DE eben den Wert des Angelns erkannt, wie Smolt so richtig schreibt.
    Und damit meine ich nicht nur den gesellschaftlichen Freizeitwert sondern auch den finanziellen Wert, Angel-Touris bringen eben Geld ins Land, oft zu Jahreszeiten wo der "normale Urlauber" eben nicht unterwegs in diesen Ländern ist.
    Wer ausser uns Anglern ist denn so "irre" im Februar/März nach Nordnorwegen zu fahren/fliegen, um dort dem Skrej nachzuhecheln? Oder in DK: Wenn ich (wie so oft) im Zeitraum von Oktober bis April dorthin fahre, sind die meisten Ferienhäuser nicht belegt und die paar, die belegt sind, beherbergen mit grosser Wahrscheinlichkeit andere Angler.
    Der "Touristenschein" in MV ist zumindest ansatzweise ein Schritt in die richtige Richtung, ausländischen Gästen die Fischerei zu ermöglichen aber insgesamt gibt es da in DE einiges an Entwicklungspotential.
    Wenn mich allerdings einer meiner dänischen Bekannten bei mir daheim besuchen wollte (wohne an der Grenze zwischen Hessen und BW), um mal an dem guten Welsvorkommen in Rhein und Neckar "naschen" zu können, dann gibt es in Hessen
    a. Die Möglichkeit, auf den sich etwas in der Grauzone befindlichen "Helfer-Paragraphen" zurückgreifen. Der besagt, dass sich der Angler von einer weiteren Person helfen lassen kann und diese Person dann eine meiner Ruten "führen" darf (Gilt nicht beim Spinn-/Fliegenfischen). Er darf aber den evtl. gefangenen Fisch nicht selber töten, dass müsste dann wieder ich mit dem Fischereischein und bestandener Sportfischerprüfung (= Licence to kill) machen...
    Dieser Helferparagraph ist auch bei uns eigentlich auch die einzige legale Möglichkeit Kinder unter 10 Jahren ans Fischen heranzuführen, da sie vorher keinen Jugendfischereischein beantragen können
    b. Man muss mit dem Gast einen Behördengang machen. In Hessen gilt (Zitat) : "
    Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen Fischereischeins sind. Wer aus Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweisen, dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist. Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen."
    (Quelle http://hessenfischer.net/gesetze/gesetze_6.htm ).
    Das macht das ganze natürlich zwar möglich aber ist eben doch ein wesentlich grösserer "Act" als mir "aufgebürdet" wird wenn ich in NO oder DK fischen will und mir alle notwendigen Lizenzen schon im voraus online besorgen kann (DK) oder am Meer gar keinen Schein brauche (NO).

    Gruß
    Axel/MeFo-Schreck

    Fishing
    -
    The thin line between living and being alive

    2 Mal editiert, zuletzt von MeFo-Schreck (25. November 2015 um 08:24)

  • djsteven
    Besserwisser
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    16. Dezember 1968 (56)
    • 25. November 2015 um 10:05
    • #89

    Ich habe 1979 meinen Fischereierlaubnis in Brandenburg erworben.
    Zur Wende 1990 wurde festgestellt, dass es zu meinem verwaschenen Schein keine Unterlagen gibt, also neu machen !
    1996 Umzug nach NRW, 1997 zum ersten Mal ans Wasser, meine Fischereischein ist gültig.
    1998 war der selbe Schein nicht mehr gültig, da er alle 5 Jahre (in NRW) verlängert werden muss, also habe ich meinen Brandenburger Fischereischein in NRW gebührenpflichtig verlängern.
    2003 wurde mein Brandenburger Fischereischein wieder verlängert.
    2008 sagte mir mein Bürgerbüro, dass man Fischereischeine aus Brandenburg nicht verlängern kann, ich brauche einen aus NRW. Auf meine Frage seit wann dies so sei, antwortete die Mitarbeiterin seit der Wende ! Ich bat sie den Brandenburger Fischereischein einmal zu öffnen, sie tat es un bekam einen hoch roten Kopf, SIE hatte diesen Schein zweimal (nach der Wende) verlängert. -> soviel zu Regeln, die wohl viele sehr individuell auslegen <-

    Zur Zeit ist es noch bekloppter, ich bin deutscher Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wer verlängert nun meinen Fischereischein ?

    Gruß Steven


    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.

  • Heilbuttteacher
    Ist oft hier
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    Geburtstag
    30. November 1962 (62)
    • 25. November 2015 um 10:46
    • #90

    Der Fischereischein hat mir nicht geschadet, der Führerschein hat mir nicht geschadet, der Bootsführerschein hat mir nicht geschadet...usw.! Auch wenn von dem Erlernten einiges in der Zwischenzeit auf der Strecke geblieben ist.
    Angeln ohne Erlaubnis, davon halte ich gar nichts, wo soll das denn hinführen? Bei uns gibt es fast soviel Angler wie z.B. Norwegen Einwohner zählt und da bedarf es m.M.n. schon einer Regelung, einer bundeseinheitlichen Regelung. Solange gewisse Dinge Ländersache sind, wird der Angler auch immer ein stückweit der Leidtragende in diesem Paragraphenurwald bleiben. Aber der ernsthaft ambitionierte Angler wird auch das Überleben! *rolleyes*

    Gruß hbt.

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