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Angeln ohne Erlaubnis

  • Mantafahrer
  • 23. Oktober 2015 um 13:48
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    • 23. November 2015 um 22:43
    • #51

    als nachbrenner zu 1.

    https://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/friedfischangeln.pdf

    und zu 2.

    http://www.angelschein.net/fischereischei…nd/brandenburg/

    LG

    der Rolfe und die Sandra

  • nordfisker1.jpg

  • tulum5
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    • 23. November 2015 um 22:47
    • #52

    Havelzeitung 2010 : Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben
    So und nun du, aber danke für die Einladung dann komm ich mal zu Euch zur Prüfung. Gruß Peter

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  • Fuzzi
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    • 24. November 2015 um 08:58
    • #53
    Zitat von tulum5

    Havelzeitung 2010 : Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben
    So und nun du, aber danke für die Einladung dann komm ich mal zu Euch zur Prüfung. Gruß Peter

    Geht es denn auch ein wenig aktueller???:).

  • tulum5
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    • 24. November 2015 um 09:32
    • #54
    Zitat von Fuzzi

    Geht es denn auch ein wenig aktueller???:).

    Moin, ich wohne in Bayern und habe nur diesen Artikel in der Hand gehabt und der schien recht neu, die genaue Gesetzeslage werden die Brandenburger besser kennen und ob dieser Zeitungsartikel den aktuellen Gesetzen entspricht weiß ich nicht und ich werde nicht danach suchen ( Google ist mit dem WR komplett ausgelastet). Wenn das mit 2010 aber stimmt dann ist es auch heute noch aktuell, Gesetze brauchen doch teilweise Jahrzehnte bis sie erneuert und aktualisiert werden. Gruß Peter

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  • Ballast1
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    • 24. November 2015 um 09:47
    • #55

    Wer sich selbst mal prüfen möchte:

    http://www.fs-pruefungstest.m-v.de/


    Manche Fragen sind bundeslandspezifisch ausgerichtet,
    manche Frage find ich höchst überflüssig (zB Welche Hakenart wird beim Fliegenbinden verwendet ?)


    LG Heiko :)


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    • 24. November 2015 um 10:03
    • #56
    Zitat von tulum5

    Moin, ich wohne in Bayern und habe nur diesen Artikel in der Hand gehabt und der schien recht neu, die genaue Gesetzeslage werden die Brandenburger besser kennen und ob dieser Zeitungsartikel den aktuellen Gesetzen entspricht weiß ich nicht und ich werde nicht danach suchen ( Google ist mit dem WR komplett ausgelastet). Wenn das mit 2010 aber stimmt dann ist es auch heute noch aktuell, Gesetze brauchen doch teilweise Jahrzehnte bis sie erneuert und aktualisiert werden. Gruß Peter

    Hallo tulum5,
    brauchst nicht suchen ... in Bbg darfst Du ohne Fischereischein auf Friedfisch angeln, allerdings nur mit Gewässerkarte/ Angelerlaubnis vom Pächter/Fischer etc. Wenn Du in Bbg Raubfisch bejagen willst, brauchst Du den Fischereischein und Gewässerkarte. Das ist aktuell so (24.11.2015).

    Jetzt auch noch mein Senf zu Thema:
    Das Bestehen der Fischereiprüfung sagt absolut NICHTS darüber aus, wie sich ein "Angler" am Wasser verhält, egal ob es mal richtig gelernt wurde oder nicht. Eine Vielzahl verhält sich einfach nur wie "Wilde Sau". Das Verhalten sollte kontrolliert werden und nicht der Besitz eines gültigen Fischereischeins.

    Das mit Angelei Geld zu verdienen ist, haben nicht nur die Händler bemerkt, sondern auch die Behörden und zum Geld verdienen ist der Fischereischein ein gutes Mittel.
    Beispiel gefällig?
    - Du wohnst in Berlin
    - Du besitzt einen gültigen brandenburger Fischereischein, weil Du die Prüfung mit 0 (Null) Felhlern bestanden hast
    - Du möchtest im Stadtgebiet Berlin angeln/ eine Gewässerkarte kaufen --> GEHT NICHT!

    Jetzt fragt sich der Eine oder Andere, warum das denn? Ganz einfach, weil der berliner Fischereischein wesentlich teurer ist, als der brandenburger F. und der berliner F. alle 5 Jahre (gegen Gebühr) verlängert werden muss, der brandenburger F. gilt hingegen auf Lebzeit
    Die berliner Behörden haben natürlich längst bemerkt dass die zahlende Kundschaft in's Nachbarbundesland abwandert und mit dieser diekriminierenden Regelung reagiert.
    Wenn jemand einen Weg kennt, diese Misere zu lösen, der Betroffene ist für jede Hilfe offen. Ja die Idee nen zweiten, zusätzlichen Fischereischein zu erwerben, hatte ich auch schon...

    ©PaFFguy©

    ...ich bin keine Signatur, ich putze hier nur...

  • heilbuttdieter
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    • 24. November 2015 um 10:06
    • #57

    gerade eben mal den Test gemacht-Leider durchgefallen obwohl ich schon über 25 Jahre die Sportfischerprüfung abgelegt habe

    Gruß Dieter

  • tulum5
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    • 24. November 2015 um 10:32
    • #58

    Oh Gott erst das WR und nun noch das - habe bestanden ! in spezielle Fischkunde und Gerätekunde volle Punktzahl ! Rechtskunde - da red ich jetzt mal lieber nicht drüber*eek* GrußPeter

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  • gast466
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    • 24. November 2015 um 10:37
    • #59
    Zitat von ©PaFFguy©

    Hallo tulum5,
    brauchst nicht suchen ... in Bbg darfst Du ohne Fischereischein auf Friedfisch angeln, allerdings nur mit Gewässerkarte/ Angelerlaubnis vom Pächter/Fischer etc. Wenn Du in Bbg Raubfisch bejagen willst, brauchst Du den Fischereischein und Gewässerkarte. Das ist aktuell so (24.11.2015).

    ..

    Auch diese Aussage ist nicht korrekt.
    Ich machs mal genau: In Brandenburg darf jeder Ab 8 Jahre die Friedfischangelei betreiben.
    Dazu muß eine Fischereiabgabe erworben werden (bis18 JAhre 2,50, Erwachsene 12,- oder gleich für 5 Jahre 40 Euro), die im ganzen Land Brandenburg gültig ist.
    Dazu dann natürlich den jeweiligen Gewässerschein/Angelkarte. Auch Nachtangeln ist wenn man die entsprechende Nachtangelkarte hat erlaubt
    Mit dieser Berechtigung kann jeder mit zwei Friedfischangeln der Fischwaid nachgehen. Selbstverständlich darf mit Wurm auch auf Aal, Wels, Hecht, Zander und was weiß ich geangelt werden, aber eben nur mit den klassischen Friedfischmethoden.

    Kleine Anmerkung: Bürger aus anderen Bundesländern, die einen Fischereischein besitzen, aber in ihrem Bundesland keine Fischereiabgabe zahlen müssen. Das betrifft zum Beispiel die Sachsen usw. Die dürfen erst in Brandenburg angeln, wenn sie die Fischereiabgabe in Brandenburg erworben haben. Nur der Fischereischein und Angelkarte ist in diesen Fall nicht gültig und bedeutet SCHWARZANGELN.

    AF

  • gast466
    Gast
    • 24. November 2015 um 10:45
    • #60
    Zitat von ©PaFFguy©

    Das mit Angelei Geld zu verdienen ist, haben nicht nur die Händler bemerkt, sondern auch die Behörden und zum Geld verdienen ist der Fischereischein ein gutes Mittel.
    Beispiel gefällig?
    - Du wohnst in Berlin
    - Du besitzt einen gültigen brandenburger Fischereischein, weil Du die Prüfung mit 0 (Null) Felhlern bestanden hast
    - Du möchtest im Stadtgebiet Berlin angeln/ eine Gewässerkarte kaufen --> GEHT NICHT!

    Jetzt fragt sich der Eine oder Andere, warum das denn? Ganz einfach, weil der berliner Fischereischein wesentlich teurer ist, als der brandenburger F. und der berliner F. alle 5 Jahre (gegen Gebühr) verlängert werden muss, der brandenburger F. gilt hingegen auf Lebzeit
    Die berliner Behörden haben natürlich längst bemerkt dass die zahlende Kundschaft in's Nachbarbundesland abwandert und mit dieser diekriminierenden Regelung reagiert.
    Wenn jemand einen Weg kennt, diese Misere zu lösen, der Betroffene ist für jede Hilfe offen. Ja die Idee nen zweiten, zusätzlichen Fischereischein zu erwerben, hatte ich auch schon...

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    Wenn du in Berlin wohnst und aus Brandenburg kommst musst du den Fischereischein umschreiben lassen. Andersrum genau so. Man brauch den Fischereischein in dessen Land man seinen Wohnsitz hat. War schon immer so und wird auch sicherlich so bleiben.

    AF.

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