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Angeln ohne Erlaubnis

  • Mantafahrer
  • 23. Oktober 2015 um 13:48
  • bayer
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    • 21. November 2015 um 20:28
    • #11
    Zitat von forza.5

    Hi
    Meine Stellungsnahme bezieht sich auf öffentliche Gewässer. Was ich von Fisch- oder Vereinsteichen halte habe ich nun gelöscht, es würden sich sonst einige angegriffen fühlen. Überall auf der Welt geht es auch ohne Fischereischein, nur hier nicht. Warum ???

    Weil dann nicht 10 Angler am Ufer stehen sondern 100 und der Fluss oder See ist leer.

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  • Nordmann 1
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    • 21. November 2015 um 20:34
    • #12
    Zitat von forza.5

    Hi
    Meine Stellungsnahme bezieht sich auf öffentliche Gewässer. Was ich von Fisch- oder Vereinsteichen halte habe ich nun gelöscht, es würden sich sonst einige angegriffen fühlen. Überall auf der Welt geht es auch ohne Fischereischein, nur hier nicht. Warum ???

    Die, die es gelesen haben kennen nun deine Einstellung. Wie ich finde keine Einstellung eines engagierten Anglers. Im übrigen, erkundige dich erst bevor du hier etwas postest was eigentlich nur zur allgemeinen Erheiterung dient. Nur als Beispiel, erwischt man dich in Dänemark (Ostsee) ohne Angelschein bist du dran. So-viel zu überall auf der Welt.

  • Gaensejunge
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    • 21. November 2015 um 20:37
    • #13
    Zitat von forza.5

    Hi
    Meine Stellungsnahme bezieht sich auf öffentliche Gewässer. Was ich von Fisch- oder Vereinsteichen halte habe ich nun gelöscht, es würden sich sonst einige angegriffen fühlen. Überall auf der Welt geht es auch ohne Fischereischein, nur hier nicht. Warum ???

    Was sind denn bei dir "öffentliche Gewässer?" Außer Toiletten kenne ich nichts was mit Wasser und "öffentlich" zu tun hat. :biglaugh:

  • walko
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    • 21. November 2015 um 21:33
    • #14

    Der Angelschein ist in fast allen Ländern käuflich zu erwerben und bedarf keines Studiums mit Prüfung wie in Deutschland.
    Es gibt ja auch in Deutschland zwei Bundesländer wo man es zumindest Zeitlich beschränkt als Tourist von Außerhalb machen kann.
    Somit kann da jeder Angeln der die Gebühr aufbringt.
    Aber Regeln und Strafen gibt’s überall, teilweise noch viel härter als in Deutschland.
    Habe mal was von zwei Typen gehört die meinten in Frankreich nicht weit über der Grenze einen fremden Teich mit Netzen Leerangeln zu wollen.
    Die sollen jetzt für mehrere Jahre in Straßburg einsitzen.
    So wurde mir von einem Kollegen erzählt.
    Mir scheint es das die Deutschen Gewässer die nicht in Privathand sind noch Fischleerer sind als die im Ausland, somit frage ich mich was das Studium für den Angelschein hier bringt?
    Ich habe gerade beschlossen auch aus dem Angelverein auszutretten.
    So oft wie ich in den letzten 15 Jahren kontrolliert wurde wäre Schwarzangeln für mich günstiger gewesen.


    Gruß
    Waldemar

  • Gast7
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    • 21. November 2015 um 23:52
    • #15

    Der Unterschied zwischen Fischereischein (Angelschein) und Gewässerschein sollte jedem Angler hierzulande wohl klar sein, oder etwa nicht?

  • Ballast1
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    • 21. November 2015 um 23:55
    • #16
    Zitat von walko

    Der Angelschein ist in fast allen Ländern käuflich zu erwerben und bedarf keines Studiums mit Prüfung wie in Deutschland.
    Es gibt ja auch in Deutschland zwei Bundesländer wo man es zumindest Zeitlich beschränkt als Tourist von Außerhalb machen kann.
    Somit kann da jeder Angeln der die Gebühr aufbringt.
    Aber Regeln und Strafen gibt’s überall, teilweise noch viel härter als in Deutschland.
    Habe mal was von zwei Typen gehört die meinten in Frankreich nicht weit über der Grenze einen fremden Teich mit Netzen Leerangeln zu wollen.
    Die sollen jetzt für mehrere Jahre in Straßburg einsitzen.
    So wurde mir von einem Kollegen erzählt.
    Mir scheint es das die Deutschen Gewässer die nicht in Privathand sind noch Fischleerer sind als die im Ausland, somit frage ich mich was das Studium für den Angelschein hier bringt?
    Ich habe gerade beschlossen auch aus dem Angelverein auszutretten.
    So oft wie ich in den letzten 15 Jahren kontrolliert wurde wäre Schwarzangeln für mich günstiger gewesen.


    Gruß
    Waldemar

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    Waldemar

    mit dem ersten Teil Deines Beitrages geh ich voll mit.

    Im zweiten Teil sind Aussagen die ich nicht mittrage.

    Kontrolle: ich bin in 24,5 Jahren als Mitglied eines (doofen)
    hannoverschen Angelvereins nur einmal überprüft worden.
    Der Typ war auch scheiße: er bemängelte, das ich meine
    Berechtigungskarte (ca. 25 m entfert) im Auto hatte und NICHT AM ANGELPLATZ !

    Meine Meinung: Mehr Kontrolle wird Schwarzangler auf Dauer abschrecken.

    Ich hab es jedenfalls so erlebt - allerdings gibt es unglaublich
    viele nichtwissende Nachahmer, deswegen muss die Kontrolle der
    Gewässer kontinuierlich erfolgen.

    Kleine Beiträge dazu in Stadtgebietzeitungen sollten auch
    mal von Angelgewässerbetreibenden geschaltet werden.
    So werden viele Menschen erreicht, die "eingenordet" werden sollten/müssen.


    LG Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • walko
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    • 22. November 2015 um 02:30
    • #17

    Habe gar nichts gegen mehr Kontrollen, härtere Strafen und andere Beschränkungen wenn die dazu führen das es wieder mehr Fisch in unseren Gewäsern gibt.
    Habe aber was gegen Schikane wenn die nichts nutzt.
    Das ich aus dem Verein austrette heißt nicht das ich jetzt schwarz angeln gehe.
    Ich habe vor mir eine Karte im Elsas zu besorgen und vom Boot aus auf der anderen Rhein Seite gelegentlich zu angeln.
    So bringe ich Boot fahren und Angeln unter einen Hut was bis jetzt aus Zeitgründen beides ziemich selten war.

    Gruß
    Waldemar

  • Hoddel
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    • 22. November 2015 um 11:32
    • #18

    Hamburg ist eigentlich ein Paradies für Angler. Ich weiß nicht, wie viel Kilometer öffentliche Gewässer es gibt, wo man überall mit dem Landesfischereischein angeln darf. Hier ist nicht nur der Süßwasserbereich gemeint, sondern auch der Bereich der Elbe mit den Bragwasser- und Tidebereichen. Von Karpfen bis Scholle ist alles zu bekommen. Wenn man sich etwas auskennt, kann man richtig gute Fänge machen.

    Eigentlich könnte man zufrieden sein. Nur einige "Angler" haben hier dafür gesorgt, dass sehr gute Angelplätze mit einem Angelverbot belegt wurden. Diese "Angler" (meist ohne Papiere) hatten die Plätze zur Müllhalde gemacht. Leider wurden diese "Angler" nicht kontrolliert, weil die Fischereiaufseher angst vor den Leuten haben. Dafür wurden die richtigen Angler mehrfach am Tage von den gleichen Aufsehern überprüft. Dabei wurden Sachen an den Haaren herbei gezogen, nur um zu zeigen, wie wichtig man ist.
    Beispiele:
    Ein Angelausweis war Laminiert, damit er sich im Regen nicht selbst zerlegen kann. Beanstandung: man kann bei der Unterschrift nicht sehen, ob diese echt ist.

    Eine Angelrute (Ersatzrute) stand fertig mit Vorfach und Haken am Geländer. Beanstandung: Die Haken müssen ab, weil auch diese Rute zum Angler mit zählt, egal ob sie im Wasser ist oder nicht.

    Der Kescher ist nicht unmittelbar am Wasser geparkt.

    Ich könnte das noch unendlich weiter führen. Wegen dieser Belästigungen bin ich nur noch bei unserem jährlichen Plattfischangeln an Hamburger Gewässer.

    Kontrolle ist wichtig, aber diese sollte nicht darin ausarten, dass man die guten Angler, die auch noch darauf achten, dass das Ufer sauber gehalten wird, derart belästigt.


    Hoddel

    Der Polarkreis beginnt oberhalb von Stavanger 8o ,
    "Ein Engel mit Flügel ist nicht so gut wie ein Engel mit Händen"
    (Konfuzius)

    Realer Vorname: Horst

    Reisebericht 1991 Grønsfjord Reisebericht 2001 Rekefjord Reisebericht 2004 Rosfjord

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    • 22. November 2015 um 16:43
    • #19

    [h=3]Der SFV stellt klar: Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt[/h]

    Angeln ist ein Sport, der sich wachsender Beliebtheit erfreut. Das bedeutet allerdings auch, dass immer mehr Angler versuchen, ohne entsprechende ...

    Was kann man tun?

  • Gaensejunge
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    • 22. November 2015 um 22:33
    • #20
    Zitat von Hoddel

    Hamburg ist eigentlich ein Paradies für Angler. Ich weiß nicht, wie viel Kilometer öffentliche Gewässer es gibt, wo man überall mit dem Landesfischereischein angeln darf. Hier ist nicht nur der Süßwasserbereich gemeint, sondern auch der Bereich der Elbe mit den Bragwasser- und Tidebereichen. Von Karpfen bis Scholle ist alles zu bekommen. Wenn man sich etwas auskennt, kann man richtig gute Fänge machen.

    Eigentlich könnte man zufrieden sein. Nur einige "Angler" haben hier dafür gesorgt, dass sehr gute Angelplätze mit einem Angelverbot belegt wurden. Diese "Angler" (meist ohne Papiere) hatten die Plätze zur Müllhalde gemacht. Leider wurden diese "Angler" nicht kontrolliert, weil die Fischereiaufseher angst vor den Leuten haben. Dafür wurden die richtigen Angler mehrfach am Tage von den gleichen Aufsehern überprüft. Dabei wurden Sachen an den Haaren herbei gezogen, nur um zu zeigen, wie wichtig man ist.
    Beispiele:
    Ein Angelausweis war Laminiert, damit er sich im Regen nicht selbst zerlegen kann. Beanstandung: man kann bei der Unterschrift nicht sehen, ob diese echt ist.

    Eine Angelrute (Ersatzrute) stand fertig mit Vorfach und Haken am Geländer. Beanstandung: Die Haken müssen ab, weil auch diese Rute zum Angler mit zählt, egal ob sie im Wasser ist oder nicht.

    Der Kescher ist nicht unmittelbar am Wasser geparkt.

    Ich könnte das noch unendlich weiter führen. Wegen dieser Belästigungen bin ich nur noch bei unserem jährlichen Plattfischangeln an Hamburger Gewässer.

    Kontrolle ist wichtig, aber diese sollte nicht darin ausarten, dass man die guten Angler, die auch noch darauf achten, dass das Ufer sauber gehalten wird, derart belästigt.


    Hoddel

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    Hoddel, öffentliche Gewässer gibt es in der Form in Deutschland nicht.

    Das würde ja bedeuten das es ein „Jedermannsrecht“ auf Angeln geben würde. Jedes Angelgewässer gehört ja irgend jemanden (privater Besitz, Pächter, Landesbesitz oder Bundeseigentum).

    Dem Besitzer oder Pächter obliegen die Fischereirechte und er kann darüber bestimmen, wer an seinen Gewässern angeln darf. Dazu kann er (oder muss er sogar) Erlaubnisscheine ausstellen. Ausgenommen davon sind die Küstengewässer.

    Je nach Bundesland wird außerdem noch ein Fischereischein gefordert. Da die Fischereischeine Landesrecht sind, gibt es hier unterschiedliche Regelungen. Meist wird der Nachweis einer Prüfung für den Fischereischein verlangt.

    Unterm Strich braucht also jeder Angler in Deutschland zwei Papiere:

    1. einen gültigen Fischereischein (meist gegen Gebühr)
    2. einen Erlaubnisschein vom Inhaber der Fischereirechte (ausgenommen Küstengewässer)



    Ich selbst bin ein Verfechter der Fischereischeinprüfung, da ich ihn sehe wie einen Führerschein zum Angeln. Was nützen Schonzeiten und Mindestmaße, wenn der Hobbyangler nicht in der Lage ist, den Fisch zu bestimmen, den er gefangen hat und die rechtlichen Grundlagen nicht kennt?

    Das dazu…..

    Zu den Fischereiaufsehern:

    Da ist zu unterscheiden zwischen den Fischereiaufsehern, die der Besitzer der Fischereirechte einsetzen kann und den staatlichen Fischereiaufsehern. Ich bin beides jahrelang gewesen und kenne daher die rechtliche Situation ganz gut.

    Die staatlichen Fischereiaufseher unterliegen der Fischereibehörde des Bundeslandes und haben Hoheitliche Aufgaben. Die Fischereiaufseher müssen dazu einen Lehrgang besuchen und auch ein Führungszeugnis vorlegen, bevor sie zu „Staatlichen Fischereiaufsehern“ berufen werden (ist zumindest hier in Sachsen so). Für die staatlichen Fischereiaufseher gilt ausnahmslos nur das Fischereirecht des jeweiligen Bundeslandes und nicht irgend welche Regelungen, die der Fischereirechteinhaber erlässt. Stelle ich mich bei einer Kontrolle als staatlicher Fischereiaufseher vor, so darf ich nicht außerdem Kontrollfunktionen des Pächters übernehmen, da das private Aufgaben sind (häufig ein Konflikt)!

    Unterm Strich heißt das: Ist nicht ausdrücklich in den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes z.B. das mitführen eines Keschers gefordert, kann ein staatlicher Fischereiaufseher nichts machen wenn du keinen Kescher hast, da er an das Gesetz gebunden ist. Das gleiche betrifft die Rute an Land mit Haken. Hier in Sachsen muss die Rute „fangfertig“ sein und fangfertig ist sie erst, wenn sie auch beködert ist. Ich kann also 20 Ruten am Ufer liegen haben, so lange sie nicht beködert sind! Anzeigen dieser Art werden von der Fischereibehörde eingestellt, da sie auf keiner gesetzlichen Grundlage beruhen, das gleiche gilt für den Kescher.

    Weiterhin haben staatliche Fischereiaufseher hier in Sachsen wesentlich mehr Befugnisse, als die Fischereiaufseher der Pächter und Vereine. Sie können z.B. Angelgeräte beschlagnahmen und auch Fahrzeuge bei Verdachtsfällen durchsuchen. Würde dies ein Verbandsaufseher machen, könnte das als Raub ausgelegt werden! Widersetzt sich jemand den Anweisungen des staatlichen Fischereiaufsehers, kann dies sehr schnell zum Entzug des Fischereischeins führen, man sollte es da also nicht darauf ankommen lassen.

    Beschlagnahmungen sind aber bei den staatlichen Fischereiaufsehern sehr unbeliebt, da sie mit sehr viel Arbeitsaufwand verbunden sind. Es muss so gut wie über jeden Haken etc. ein Protokoll angefertigt werden und man ist dafür verantwortlich, dass die Gerätschaften heil bei der Fischereibehörde oder dem jeweiligen Obmann ankommen. Wenn, dann wird aus diesen Gründen meist nur ein Teil der Ausrüstung zur Beweissicherung beschlagnahmt.

    Zu den Fischereiaufsehern der Vereine usw.: Diese sind mir häufig auch ein Graus, da sie über keine Ausbildung verfügen und häufig im Fischereirecht nicht gerade bewandert sind. Dies führt daher öfters zur Willkür, die jeder rechtsstaatlicher Grundlage widerstreben. Hier würde ich mir auch eine bessere Schulung der Leute wünschen, ebenso ein Führungszeugnis.

    Anderseits müsste jeder Angler der sich nichts zu schulden kommen lässt über die Kontrollen freuen, so lange sie eben nicht in Willkür ausarten. Dazu zähle ich auch mehrere Kontrollen an einem Tag, so etwas muss nicht sein! Das kann nur passieren, wenn die Kontrollen nicht abgestimmt werden.
    Bei der staatlichen Fischereiaufsicht gibt es zudem Dienstpläne, wann und wo Kontrollen stattfinden. Ich kann also als staatlicher Fischereiaufseher nicht einfach auf eigene Faust auf Kontrolle gehen, dazu muss ich mich in dringenden Fällen „in den Dienst versetzen“ lassen. Ich muss mir dazu also die Genehmigung des Obmanns oder der Behörde einholen, alles andere hätte vor Gericht keinen Bestand. Ohne diese Genehmigung könnte ich dann nur als Verbandsaufseher agieren, mit wesentlich weniger Rechten.

    „No go areas“ wo sich kein Fischereiaufseher hin traut haben wir hier nicht, allerdings kommt es schon mal vor, das man bedroht wird. Aus diesem Grund erfolgen Kontrollen immer nur zu zweit, auch aus Beweisgründen vor Gericht. Sicherheit geht vor. Wenn die Situation zu eskalieren droht, heißt es erst einmal Rückzug antreten und dann ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei per Telefon stellen und die sind dann meist auch schnell da. Den Einsatz bezahlt dann der Unruhestifter, das sollte man sich also vorher überlegen und der Fischereischein (wenn vorhanden) ist dann meist auch für einige Zeit weg….

    Mein Fazit: Mehr gut ausgebildete Fischereiaufseher wären wünschenswert….

    Gruß Jens

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