Hallo zusamenn,
hat sich an der Gesetzgebung vor Jahren. halt an der Aussage:
Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1980 geboren worden sind, müssen einen Bootsführerschein nachweisen, wenn sie Boote über acht Meter Länge oder mit mehr als 25 PS fahren möchten.
bis heute etwas geändert ?
Darf jemand jüngeres das Boot fahren, wenn ein Bootsführerscheinbesitzer an Bord ist ?
Petri Reinhold